Landgericht Berlin zum Filesharing: Keine Haftung des Anschlussinhabers bei möglichen Alternativtätern

LG Berlin weist Abmahnkanzlei BaumgartenBrandt auf Erfolglosigkeit der Klage und der Berufung hin

Wir hatten einige positive Urteile für unsere Mandanten vor dem in Berlin für Urhebersachen zuständigen Amtsgericht Charlottenburg erstritten. Bislang wurden sämtliche Filesharing-Klagen gegen Mandanten unserer Kanzlei durch das Amtsgericht Charlottenburg abgewiesen. Gegen einige dieser Urteile wurde Berufung durch die Abmahnkanzlei eingelegt, so geschehen durch die Kanzlei BaumgartenBrandt. Das Landgericht Berlin sieht für die Berufung von BaumgartenBrandt jedoch keine Aussicht auf Erfolg und hat daher einen Hinweisbeschluss erlassen (LG Berlin, Beschluss vom 29.06.2015, Aktenzeichen 15 S 28/14). Wir wollen Ihnen diesen Fall kurz darstellen.

Amtsgericht Charlottenburg: Klageabweisung der BaumgartenBrandt Klage

Das Amtsgericht Charlottenburg hat die Klage aus verschiedenen Gründen abgewiesen. Zum einen hatte das Amtsgericht Charlottenburg bereits Zweifel an der Datenermittlung, zumal die Kanzlei BaumgartenBrandt in einer Anlage zur Klageschrift die Dateigröße mit 0,0 MB angegeben hatte. Jedenfalls war eine Haftung unseres Mandanten nach Sicht des Amtsgerichts Charlottenburg nicht gegeben, da seine Ehefrau und seine Tochter ebenfalls Zugriff auf den Internetanschluss hatten. Unsere Einrede der Verjährgung hat das Amtsgericht für verspätet gehalten, worauf es jedoch nicht mehr ankam.
Die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin, der Firma Condor, auferlegt.

LG Berlin: Hinweisbeschluss vom 29.06.2015, AZ.: 15 S 28/14

Gegen dieses Urteil hatte die Kanzlei BaumgartenBrandt für die Firma Condor Berufung eingelegt und diese begründet. Nachdem wir die Zurückweisung der Berufung beantragt und diesen Antrag ebenfalls begründet haben, hat sich das Landgericht Berlin mit dem Fall auseinandergesetzt und der Kanzlei BaumgartenBrandt im Beschlusswege Hinweise erteilt.
Das Landgericht Berlin teilt die Bedenken des Amtsgerichts - und unsere Bedenken! - in Bezug auf die ordnungsgemäße Ermittlung. Dabei hat das Landgericht Berlin auch darauf hingewiesen, dass es sich bei den kanzleiinternen Ausdrucken der Kanzlei BaumgartenBrandt, welche bei quasi allen Klagen dieser Kanzlei als Anlage in den Prozess eingeführt werden, nicht um geeignete Unterlagen handelt, die die Korrektheit der Ermittlungen beweisen können. Dies tragen wir in unseren Klageerwiderungen auch immer wieder so vor.
Die sekundäre Darlegungslast sah das Landgericht Berlin durch unsere Ausführungen als erfüllt an. Es reicht eben mitzuteilen, welche Familienangehörigen genau Zugriff auf den Anschluss hatten. Es muss gerade nicht mitgeteilt werden, wer denn die Urheberrechtsverletzung bzw. das Filesharing tatsächlich begangen hat. Auch muss nicht zum Nutzungsverhalten der einzelnen Nutzer vorgetragen werden, man muss auch niemanden "ans Messer" liefern, so wörtlich das Landgericht Berlin.
Anders als das Amtsgericht Charlottenburg hat das Landgericht Berlin auch die von uns erhobene Einrede der Verjährung nicht als verspätet angesehen, weshalb auch wegen Verjährung die Klage abzuweisen bzw. die Berufung zurückzuweisen wäre. Darauf kommt es jedoch nicht an, da die Berufung auch aus anderen Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat.
Sofern die Kanzlei BaumgartenBrandt die Berufung zurücknimmt, spart sie ihrer Mandantin einen Teil der Gerichtskosten. Wir können weiter gespannt sein.
Hier können Sie den Hinweisbeschluss des Landgerichts Berlin kostenlos ansehen:
Speichern Öffnen HinweisbeschlussLGBerlinvom29.06.2015.pdf (472,25 kb)

Was tun bei einer Filesharing-Klage?

Wer eine Filesharing-Klage zugestellt bekommt, sollte unbedingt alle Fristen einhalten, die ihm das Gericht setzt. Außerdem sollte alles zur Entlastung vorgetragen werden, was der Sachverhalt hergibt, jeweils mit geeigneten Beweisangeboten. Wir empfehlen grundsätzlich die Hinzuziehung eines auf Urheberrecht spezialisierten Anwalts, für den Filesharing-Klagen zum täglichen Aufgabenbereich gehören.
Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie eine solche Klage bekommen haben. Die Kontaktdaten finden Sie hier:


Eingestellt am 03.08.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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