Gabi Schmidt Abmahnung Pixel Law Rechtsanwälte

Abmahnung Pixel Law Rechtsanwälte für Gabi Schmidt

Wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das Urheberrecht erfolgen derzeit Abmahungen im Auftrag von Frau Gabi Schmidt. Die Abmahnungen werden ausgesprochen durch die Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin.

Gabi Schmidt Abmahnung Pixel Law Rechtsanwälte: um was geht es?

Gabi Schmidt aus Beilstein betreibt ein Fotostudio. Über das Internet bietet Gabi Schmidt Lichtbilder an. Diese können nach Lizenzierung von Frau Gabi Schmidt im Rahmen der Nutzungsbedingungen benutzt werden. Allerdings nur im Rahmen dieser Bedingugnen. Wer sich nicht an die Nutzungsbedingugen hält oder gar überhaupt keine Lizenz erworben hat, muss mit einer Abmahnung von Frau Gabi Schmidt durch die Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin rechnen.
In den Abmahnungen geht es demzufolge auch um Lichtbilder. Diese sind ohne Zweifel urheberrechtlich geschützt. Wenn nunmehr diese Lichtbilder durch Dritte ohne Nennung von Gabi Schmidt als Urheber im Internet verwendet werden, kann darin ein Verstoß gegen § 13 UrhG liegen.
§ 13 UrhG hat folgenden Wortlaut:
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Dies hat in der Praxis zur Folge, dass bei Verwendung des Werks der Urheber genannt werden muss. Weitere Voraussetzung ist natürlich, dass das Werk überhaupt rechtlich zulässig verwendet wird.
In anderen uns vorliegenden Abmahnungen von Frau Gabi Schmidt durch die Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte geht der Vorwurf offenbar dahin, dass der Abgemahnte überhaupt keine Lizenz von Frau Gabi Schmidt erworben habe.
In der von der Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte ausgesprochenen Abmahnung wird aufgrund dieses vorgeworfenen Verstoßes eine Unterlassungserklärung gegenüber Gabi Schmidt, die Erstattung der durch die Einschaltung der Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte entstandenen Rechtsanwaltsgebühren sowie Schadensersatz gefordert, insgesamt ein Betrag von zumeist über € 1.000,00.
Unserer Kanzlei liegen inzwischen mehrere Abmahnungen der Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag von Gabi Schmidt vor. In einigen der Abmahnugen wird ein Schadensersatzbetrag in Höhe von
€ 648,00

in anderen Abmahnungen ein Betrag in Höhe von
€ 1.200,00

In einer uns vorliegenden Abmahnung werden sogar insgesamt
€ 2.400,00

gefordert. Hier ging es um die angeblich unerlaubte Verwendung von 2 Lichtbildern.
Zusätzlich zu diesem Schadensersatz für Frau Gabi Schmidt werden jeweils noch Anwaltskosten für die Einschaltung der Kanzlei Pixel Law Rechtsanwälte geltend gemacht, in den unserer Kanzlei bis heute (Stand: 11.01.2013) vorliegenden Abmahnungen werden die Anwaltskosten mit
€ 546,69

oder auch einmal mit
€ 837,52

beziffert.

Gabi Schmidt Abmahnung Pixel Law Rechtsanwälte: was tun?

Die Abmahnung sollte zunächst geprüft werden. Insbesondere muss geprüft werden, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Verstoß gegen § 13 UrhG vorliegt. Falls ja, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Allerdings bitte eine modifizierte Unterlassungserklärung.
Nur falls die Abmahnung berechtigt ist, können auch irgendwelche finanziellen Forderungen bestehen. In zahlreichen urheberrechtlichen Abmahnungen werden jedoch zu hohe Forderungen gestellt. Hier ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Anwaltskosten nicht auf € 100,00 gedeckelt sind (bei Abmahnungen an Privatpersonen) und ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch nicht überzogen ist. So hat das Amtsgericht Köln in einem letzten Jahr entschiedenen Fall die Auffassung vertreten, dass im Falle der dortigen unerlaubten Verwendung eines Lichtbildes im Rahmen einer Internetauktion lediglich eine Lizenzgebühr in Höhe von € 45,00 gefordert werden kann. Sofern diese Grundsätze auf Ihren Fall angewendet werden können, landet man bei ganz anderen Zahlen als denen, die in der Abmahnung genannt sind.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Im Falle einer Beauftragung arbeiten wir für Sie zu einem fairen Pauschalhonorar, das wir Ihnen vor der Mandatserteilung selbstverständlich mitteilen.



Eingestellt am 11.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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