Fortmann Tegethoff Abmahnung Schmidt Spiele GmbH: „Mensch ärgere Dich nicht“

Schmidt Spiele GmbH macht durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff markenrechtliche Ansprüche geltend

Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche die Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff. Bei Fortmann Tegethoff handelt es sich um eine Kanzlei aus Patent- und Rechtsanwälten mit mehreren Standorten. Auftraggeber der Abmahnung ist die Schmidt Spiele GmbH, welche über umfangreichen markenrechtlichen Schutz verfügt.
Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Betroffene von Abmahnungen im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.

Kanzlei Fortmann Tegethoff Schmidt Spiele GmbH Abmahnung: um was geht es?

Der berühmte Hersteller von Gesellschaftsspielen Schmidt Spiele GmbH hat zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken. Zu den eingetragenen Markenzählt auch Mensch ärgere Dich nicht. Der Begriff Mensch ärgere Dich nicht ist zugunsten der Schmidt Spiele GmbH mehrfach als Marke eingetragen, überwiegend in Deutschland, aber nicht nur.
Gegen zahlreiche Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der Schmidt Spiele GmbH verwenden, geht das Unternehmen vor, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Fortmann Tegethoff am Anfang mit, die Schmidt Spiele GmbH zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht der Schmidt Spiele GmbH verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz der Schmidt Spiele GmbH dargelegt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde.

Kanzlei Fortmann Tegethoff Schmidt Spiele GmbH Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?

In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Schmidt Spiele GmbH und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an Schmidt Spiele GmbH zu zahlen.
Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Häufig liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Fortmann Tegethoff für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, bei € 150.000,00. Die übliche 1,3 fache Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale liegt damit bei dem oben dargestellten Gegenstandswert brutto bei
€ 3.020,34

. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird meistens zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen.

Kanzlei Fortmann Tegethoff Schmidt Spiele GmbH Abmahnung: was ist die beste Reaktion?

Eine markenrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Fortmann Tegethoff noch bei der Schmidt Spiele GmbH handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Schmidt Spiele GmbH, ihre Marke vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Fortmann Tegethoff ist seit vielen Jahren im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.
Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Schmidt Spiele GmbH durch die Kanzlei Fortmann Tegethoff zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Schmidt Spiele GmbH - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Fortmann Tegethoff - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Fortmann Tegethoff im Auftrag der Schmidt Spiele GmbH wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung in Bezug auf die Marke Mensch ärgere Dich nicht oder eine andere Marke erhalten haben.


Eingestellt am 22.11.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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