Kreditwiderruf und Rechtsschutzversicherung

Zahlt beim Widerruf eines Verbraucherdarlehens die Rechtsschutzversicherung?

Wer sich mittels des sogenannten Widerrufsjokers von seinem Darlehen lösen möchte, kann bei erfolgreichem Widerruf in der Regel viele Tausend Euro sparen. Die Banken werden jedoch in den meisten Fällen nicht klein beigeben, weshalb eine anwaltliche Vertretung sehr empfehlenswert ist. Die Kosten des Anwalts und bei gerichtlicher Geltendmachung des gesamten Verfahrens richten sich nach dem Streitwert. Da es oft um viel Geld geht, sind auch die Kosten des Verfahrens nicht unerheblich.
Umso wichtiger ist es, eine Rechtsschutzversicherung an seiner Seite zu haben. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt grundsätzlich die Kosten bei einem Kreditwiderruf, wobei oftmals Immobiliendarlehen bei neu gebauten Immobilien oder bei vermieteten Immobilien nicht versichert sind. Haben Sie eine reine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese auch nicht die Kosten. Genauere Informationen zum Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen Ihr Versicherungsmakler.
Wenn Sie eine Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung anstreben, ist es wichtig dass die Versicherung beim Einritt des Rechtsschutzfalles besteht und dass auch eine etwaige Wartefrist abgelaufen ist. Der Rechtsschutzfall tritt regelmäßig dann ein, wenn die Bank sich weigert, den Darlehenswiderruf zu akzeptieren.
Die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen gerne wir für Sie.

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