Copyright Defense Rechtsanwälte Karlsruhe Berlin Abmahnung Urheberrechtsverletzung im Internet: Berlin (bei Tag und Nacht) - Filesharing über Ihren Internetanschluss

Filesharing Abmahnung Berlin (bei Tag und Nacht) Copyright Defense Rechtsanwälte

Mitte des Jahres 2013 hat sich wieder einmal etwas getan im Geschäft mit urheberrechtlichen Abmahnungen zum Thema Filesharing. Im Auftrag eines Rechteinhabers verschickt seit dieser Zeit die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte Filesharing Abmahnungen. Gesellschafter der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte mit Standorten in Karlsruhe und Berlin ist Rechtsanwalt Peter Nümann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Heute haben wir wieder einmal von einem Mandanten eine solche Abmahnung zur Bearbeitung vorgelegt bekommen, weshalb wir an dieser Stelle diese Abmahnungen Ihnen als Betroffenen einmal näher darstellen möchten, um Ihnen einen ersten Überblick und Hilfestellung zu geben.

Filesharing über Ihren Internetanschluss Abmahnung Copyright Defense Rechtsanwälte: was wirft man mir vor?

Die Abmahnung ist überschrieben mit den Worten:
Filesharing über Ihren Internetanschluss

Die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte zeigt zunächst die anwaltliche Vertretung eines bestimmten Rechteinhabers an, hier also beispielsweise Carsten Bülow. Gegenstand sei die Überwachung der Rechte an einem bestimmten Musikwerk, zum Beispiel also
Berlin (bei Tag und Nacht)

Ein hierauf spezialisiertes Unternehmen ("Monitoring-Unternehmen") überwacht die Filesharing-Netzwerke und hat dabei nach den Angaben in der Abmahnung
"Ihren Internet-Anschluss"

als
"illegale Quelle"

des geschützten Werkes (Berlin (bei Tag und Nacht)) ermittelt. In der Abmahnung werden ein genauer Zeitpunkt genannt, ein Dateiname, ein HASH-Wert, eine IP-Adresse sowie ein Internetprovider.

Filesharing über Ihren Internetanschluss Abmahnung Copyright Defense Rechtsanwälte: was will man von mir?

Nach den Angaben auf der ersten Seite ähneln die Abmahnungen der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte aus Karlsruhe und Berlin sehr stark den zahlreichen anderen Filesharing-Abmahnungen anderer Kanzleien. Auf der zweiten Seite der Abmahnung sieht man, dass die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte einen etwas anderen Ansatz wählt. Hier wird deutlich danach differenziert, ob der Verstoß durch den Anschlussinhaber selbst begangen wurde, ober ob der Verstoß durch Dritte ("z.B. Ihr Kind) begangen wurde.
Im ersten Fall soll man eine Unterlassungserklärung untrschreiben und einen Abgeltungsbetrag bezahlen. Bei einem Verstoß durch Dritte kann dieser Weg ebenso gewählt werden, die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte verzichtet dann auf Maßnahmen gegenüber demjenigen, der den Verstoß begangen hat. Oder aber man soll den Täter benennen, um der Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte ein Vorgehen gegen diesen Dritten zu ermöglichen. Wenn Sie angeben, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen, wird die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte nicht gegen Sie vorgehen, sondern den Täter in Anspruch nehmen.
Sofern nicht reagiert wird, geht die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte davon aus, dass Sie selbst für das vorgeworfene Filesharing über Ihren Internetanschluss verantwortlich sind.
Der Abgeltungsbetrag ist in der beigefügten Verpflichtungserklärung aufgeführt und beläuft sich in dem hier geschilderten Fall auf
€ 350,00

Mit Zahlung unter Abgabe der Unterlassungserklärung sind die Ansprüche erledigt.

Filesharing über Ihren Internetanschluss Abmahnung Copyright Defense Rechtsanwälte: wie reagiere ich am besten?

Man könnte zunächst versucht sein, anzukreuzen, dass ein Dritter für das vorgeworfene Filesharing verantwortlich ist, dann jedoch den Namen des Dritten nicht anzugeben, zumal die Angabe hierzu freiwillig ist. Auch hiervor ist jedoch zu warnen. Wird das Kreuzchen hier gemacht, hat die Kanzlei Copyright Defense Rechtsanwälte einen Beweis dafür, dass der abgemahnte Titel wie beispielsweise also Berlin (bei Tag und Nacht) von Ihrem Anschluss getauscht wurde. Wenn es dann zu einem Gerichtsverfahren kommt, müssten Sie beweisen, dass Sie hierfür nicht verantwortlich sind. Und das ist nahezu unmöglich, ohne den Täter zu benennen (und diesen dann quasi "ans Messer zu liefern"). Im Ergebnis dürfte also eine Zahlung bei diesem "Trick" nicht zu vermeiden sein.
Die Abmahnung sowie die vorgefertigte Unterlassungserklärung sind somit recht clever aufgebaut. Bevor Sie hierauf reagieren und bevor Sie irgendwelche Angaben machen, die Sie am Ende teuer zu stehen kommen, sollten Sie sich daher unbedingt anwaltlich beraten lassen. Unsere Kanzlei hat bereits Tausende Anschlussinhaber erfolgreich vertreten, die eine ähnliche Abmahnung erhalten haben. Gerne helfen wir auch Ihnen!



Eingestellt am 19.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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