Abmahnung Styleheads über Nümann + Lang: Culcha Candela Monsta, Hamma, Eiskalt, Somma im Kiez, Move it, Berlin City Girl

Abmahnungen für Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH über Nümann + Lang: Culcha Candela

Die Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH mahnt über die Karlsruher und Frankfurter Kanzlei Nümann und Lang Darbietungen der Künstlergruppe Culcha Candela ab. Insbesondere folgende Werke von Culcha Candela werden abgemahnt:
- Monsta
Hamma
Eiskalt
Somma im Kiez
Move it
Berlin City Girl.

Abmahnungen erfolgen auch für Tim Toupet ("So ein schöner Tag"). Auch bei diesem Künstler hält die Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH die Urheberrechte.
Auf Seite 1 der Abmahnung zeigt Nümann und Lang die anwaltliche Vertretung der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH an und teilt mit, dass diese Inhaberin eines bestimmten Werkes ist. Am Ende der ersten Seite folgt ein Ausdruck, der dokumentieren soll, dass der Anschlussinhaber eine bestimmte Urheberrechtsverletzung begangen haben soll. Auf Seite 2 der Abmahnung führen Nümann + Lang aus, dass über ein Auskunftsverfahren (in der Regel beim Landgericht Köln) die Daten des Anschlussinhabers ermittelt worden seien. Es folgt ein Vergleichsangebot über die Zahlung eines pauschalen Betrages von € 450,00.
Dieser Pauschalbetrag soll sämtliche Ansprüche der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH auf Kosten sowie Schadensersatz abdecken, die auf Seite 4-7 der Abmahnung dargestellt werden. Anders als bei früheren Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann + Lang sind die Abmahnungen an dieser Stelle recht umfangreich geworden. Auf Seite 4 werden ausschweifige Ausführungen zur Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für eigene Urheberrechtsverletzungen und für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte gemacht. Der Anschlussinhaber soll auch für Urheberrechtsverletzungen durch Kinder oder erwachsene Familienangehörige, Freunde, Gäste, Mitarbeiter oder Angestellte haften.
Auf Seite 5 wird von Nümann + Lang die geltend gemachte Haftung dann auch auf Inhaber eines WLAN-Anschlusses bei Urheberrechtsverletzungen ausgedehnt. Ebenso bestehe ein Anspruch auf Schadensersatz, es sei eine angemessene - fiktive - Lizenzgebühr von € 500,00 zu zahlen. Die Rechtsanwaltkosten werden von Nümann + Lang auf Seite 6 der Abmahnung mit € 683,80 zuzüglich der gesetzlichen Auslagenpauschale angegeben. Ein einfach gelagerter Fall liege darüber hinaus nicht vor.
Als Anlage wird eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigelegt, die man gegenüber der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH abgeben soll. Hierin verpflichtet man sich bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00, die Tonaufnahme eines bestimmten Werkes im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Weiter verpflichtet man sich zur Zahlung des "Vergleichsbetrages" in Höhe von € 450,00.

Was ist zu tun bei einer Abmahnung von Nümann und Lang?

Auch wenn die gesetzte Frist kurz bemessen ist: Unterschreiben Sie nicht voreilig die vorgelegte Unterlassungserklärung. Diese wurde von der Kanzlei Nümann + Lang bewusst einseitig zugunsten der Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH ausformuliert. Sofern Sie die Erklärung so unterschreiben, droht gleich die nächste kostenpflichtige Abmahnung für ein weiteres Musikstück, sofern Sie nicht mit Sicherheit ausschließen können, dass keine weiteren Musikstücke über Ihren Anschluss herunter geladen wurden.
Auch sind die geltend gemachten Zahlungsansprüche nicht so eindeutig, wie dies in der Abmahnung dargestellt wird: In gewissen Fällen sind die Anwaltskosten auf € 100,00 gedeckelt, in machen Fällen scheidet ein Schadensersatzanspruch aus.
Wenden Sie sich, wenn Sie von Nümann + Lang eine Abmahnung erhalten haben, an uns. Wir haben umfangreiche Erfahrung mit Abmahnungen wegen Verletzungen des Urheberrechts und können Ihre Interessen bestmöglich vertreten.
Nutzen Sie nach Erhalt einer Styleheads Abmahnung unsere
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121

für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Oder schicken Sie uns eine Mail über das folgende Kontaktformular, wir rufen Sie dann zurück:


Eingestellt am 11.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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