Aergo Trade GmbH Abmahnung: Other Ego - On The Floor

Abmahnungen der Aergo Trade GmbH durch Fareds Rechtsanwälte: Other Ego - On The Floor

Seit geraumer Zeit erfolgen durch die Hamburger Kanzlei Fareds Abmahnungen wegen illegaler Tauschbörsennutzung. In einigen der Abmahnungen geht es um Werke der Aergo Trade GmbH. Die Aergo Trade GmbH hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Titeln, unter anderem an Titel von Other Ego.

Aergo Trade Abmahnung: um was geht es?

Sie als Empfänger der Abmahnung sollen ein urheberrechtlich geschütztes Werk der Firma Aergo Trade GmbH in einer Tauschbörse illegal zum Download bereit gehalten haben. Vielen Personen ist nicht klar, dass sie durch das Herunterladen einer Datei diese gleichzeitig für Dritte bereitstellen. Im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber überwachen diverse Ermittlungsunternehemn die Tauschbörsen und können dabei die IP-Adresse ermitteln. So gelangen sie zu dem Anschlussinhaber. Diesen Weg geht auch die Aergo Trade GmbH bzw. die von ihr beauftragte Kanzlei Fareds.
In aktuellen Abmahnungen der Aergo Trade GmbH geht es um folgendes Werk:
Other Ego - On The Floor

Aergo Trade Abmahnung: was wird gefordert?

Von dem Empfänger der Abmahnung werden eine Unterlassungserklärung sowie pauschal
€ 450,00

gefordert. Hiermit sollen alle Ansprüche abgegolten sein. Der Abmahnung beigefügt wird eine vorbereitete Unterlassungserklärung.

Aergo Trade Abmahnung: was tun?

Auf keinen Fall sollte nach unserer Einschätzung diese vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschrieben werden. Damit wird zwar der in dieser Abmahnung geltend gemache Unterlassungsanspruch erfüllt, es besteht jedoch die erhebliche Gefahr weiterer Abmahnungen wegen anderer Einzeltitel, die ebenfalls auf dem Chartcontainer bzw. Album oder Sampler enthalten sind. Denn neben Other Ego - On The Floor erfolgen auch Abmahnungen wegen anderer Songs. Wichtig ist eine Unterlassungserklärung, die solche Folgeabmahnungen der Kanzlei Fareds verhindert.
In aller Regel kann der in der Abmahnung geforderte Betrag deutlich reduziert werden. Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer solchen Abmahnung.


Eingestellt am 29.12.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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