Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller 2011: media & more GmbH & Co. KG und mehr

Regelrechte Schwemme von Abmahnungen durch Negele Zimmel Greuter Beller

Die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschickt Abmahnungen an Nutzer von Tauschbörsen. Insbesondere handelt es sich dabei um Erotikfilme bzw. Pornos.
Während die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller bislang nicht zu den allergrößten Abmahnkanzleien in diesem Bereich zählte, erreichen mich nunmehr eine Vielzahl von Abmahnungen durch Negele Zimmel Greuter Beller.

Negele Zimmel Greuter Beller Abmahnungen 2011

Im Jahr 2011 will man bei Negele Zimmel Greuter Beller offenbar voll durchstarten. Allein gestern erhielt ich 4 Abmahnungen dieser Kanzlei von Mandanten.
In 2 der Abmahnungen, beide datiert auf 24.01.2011, vertritt die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller die media & more GmbH & Co. KG. Vorgeworfen wird in beiden Abmahnungen eine Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk
Montana Fishburne

, an dem die media & more GmbH & Co. KG ausschließliche Rechte zur Auswertung in dezentralen Netzwerken, sog. Internettauschbörsen, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland inne habe. So die Formulierung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller auf der ersten Seite der Abmahnung. Die von der media & more GmbH & Co. KG erworbenen Rechte seien auf die VIVID ENTERTAINMENT, LLC zurückzuführen.
In beiden Fällen geht es um behauptete Urheberrechtsverletzungen aus dem Spätsommer 2010. Ende August 2010 bzw. Anfang September 2010 sollen meine Mandenten jeweils über das Netzwerk eDonkey2000 den Film "Montana Fishburne" heruntergeladen haben. Dies sei "beweissicher festgestellt und dokumentiert."
Auf Seite 2 der Abmahnung folgen Ausführungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller über die Ermittlung des Anschlussinhabers sowie rechtliche Ausführungen. Anschließend werden (Seite 2 unten bis Seite 3 der Abmahnung) die angeblichen Ansprüche der media & more GmbH & Co. KG dargestellt. Zur Abgeltung sei man bereit, einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu akzeptieren, womit auch strafrechtliche Schritte ausgeschlossen wären. Interessanterweise fordert die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller in jeder Abmahnung einen anderen Betrag. In einer Abmahnung werden € 855,00 gefordert, in der anderen Abmahnung, die ansonsten genau gleich aufgebaut ist, € 860,00. Auf Seite 3 der Abmahnung wird die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung genannt, hier der 03.02.2011. Den geforderten Betrag erwartet man bis 09.02.2011. Auf Seite 4 der Abmahnung folgt nochmals der Hinweis, dass mit vollständiger Zahlung alle Ansprüche abgegolten sind. Weiter folgt die Androhung gerichtlicher Schritte, sollte man auf die Forderungen nicht eingehen.
Die anderen beiden Abmahnungen der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, datiert auf 25.01.2011, betreffen andere Auftraggeber. Hier ging es um Urheberrechtsverletzungen über BitTorrent. Auch diese Abmahnungen haben eine angebliche Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2010 zum Gegenstand. Hier fordert die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller jeweils € 805,00 bzw. € 870,00. Die Unterlassungserklärung soll bis 03.02.0111 abgegeben und der Betrag bis 09.02.2011 gezahlt werden.
Jeweils beigefügt ist eine Unterlassungserklärung, die der Empfänger der Abmahnung unterzeichnet zurücksenden soll.

Wie ist auf die Abmahnung von Negele Zimmel Greuter Beller zu reagieren?

Auch bei einer berechtigten Abmahnung sollte in keinem Fall die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Diese umfasst jeweils nur 1 Werk. Das bedeutet, dass weitere Abmahnungen desselben Auftraggebers der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, beispielsweise der media & more GmbH & Co. KG, für weitere Filme folgen können. Mit einer weiteren Abmahnung wird dann erneut eine Unterlassungserklärung sowie eine weitere Zahlung gefordert. Derzeit erfolgen auch beispielsweise reihenweise media & more Abmahnungen für den Film "Too Big For Teens 6". Auch enthält die beigefügte Unterlassungserklärung ein Anerkenntnis der geforderten Kosten und ist auch aus diesem Grunde nicht zu empfehlen.
Es sollte daher - sofern notwendig - unbedingt eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden. In den meisten Fällen ist darüber hinaus der geforderte Betrag deutlich zu hoch.
Nähere Ausführungen zu Urheberrecht, Abmahnungen und Filesharing finden Sie in meinem kostenlosen

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller erhalten?

Rufen Sie nicht bei der Abmahnkanzlei an und unterschreiben Sie nichts! Nutzen Sie unsere
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121.

Wir raten Ihnen, was zu tun ist, und können Sie auch gerne gegenüber der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller vertreten. Gerne können Sie auch unser Kontaktformular verwenden und Ihr Anliegen schildern:
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Eingestellt am 28.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Abmahnung Negele Zimmel Greuter Beller 2011: media & more GmbH & Co. KG und mehr":

Am 30.01.2012 schrieb (anonym) folgendes:
hm genau diese Anwaltskanslei handelt z.B noch im Dezember 2011 im Auftrag der schon oben genannten media & more GmbH & Co. KG wegen angeblicher Uhrheberrechtsverletzungen bei einem Film namens Spder-Man XXX
Ein Monat später rollt die zweiter Welle an diesmal im Auftrag von M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD Adresse dieser Firma ist ein meiner meinung nach eine schon sehr häufig von Abzockern benutzte Adresse Spyrou Kyprianou, 32 , 2nd Floor, Flat/office 3m 1075 Nicosia, Cyprus (siehe WEBANDCASH LIMITED, B.S.M. Branchenseiten Ltd, CSA Consulting Services Limited, Affili Limited Director Jan Fastenrath) und Es geht wieder um Spider-Man XXX und die angebliche Rechtsverletzung ? was soll man davon halten

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