Abmahnung CD Projekt RED Sp. Z.o.o.: RKA: The Witcher 2

Reichelt Klute Aßmann Abmahnung für CD Projekt RED Sp. Z.o.o.

Die Hamburger und Berliner Kanzlei RKA (Reichelt Klute Aßmann) verschickt bereits seit einiger Zeit Abmahnungen an Inhaber von Internetanschlüssen. In der Abmahnung wird dem Empfänger dieses "Liebesbriefs" vorgeworfen, dass über seinen Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzungen begangen worden sei. Ein neuer Auftraggeber der Kanzlei RKA ist nunmehr die Firma RKA CD Projekt RED Sp. Z.o.o.

RKA Abmahnung CD Projekt RED Sp. Z.o.o.: was wird abgemahnt?

Die Firma CD Projekt RED Sp. Z.o.o. ist Herstellerin von Computerspielen. Demgemäß haben die Abmahnungen der Kanzlei RKA im Auftrag der Firma CD Projekt RED Sp. Z.o.o. Computerspiele zum Gegenstand. Derzeit erfolgen Abmahnungen unter anderem wegen folgendem Spiel der Firma CD Projekt RED Sp. Z.o.o.:
The Witcher 2: Assassins of Kings

RKA Abmahnung CD Projekt RED Sp. Z.o.o.: was wird gefordert?

Ihnen als Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, dass Sie für eine über Ihren Anschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung haftbar sein sollen. Hierfür werden von RKA Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft geltend gemacht. Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird als pauschaler Betrag
€ 750,00

gefordert. Hiermit sollen alle weiter gehenden Ansprüche abgegolten sein.
Die Kanzlei RKA teilt noch mit, dass - ausgehend von einem Streitwert von € 30.000,00 - ein gerichtliches Verfahren auf Unterlassung bereits in der 1. Instanz Verfahrenskosten von insgesamt über € 5.500,00 verursachen würde. Dies ist leider zutreffend. Es sollte dahber unbedingt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Der geforderte Betrag von € 750,00 erscheint uns jedoch deutlich zu hoch.

RKA Abmahnung CD Projekt RED Sp. Z.o.o.: was tun?

Sofern über Ihnren Anschluss aus die vorgeworfene Urheberrechsverletzung begangen wurde, sollten Sie dringend eine Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures Klageverfahren zu verhindern. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte jedoch auf keinen Fall verwendet werden, und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Vertragsstrafe von € 6.000,00 ist viel zu hoch.
2. Sie geben hiermit ein Anerkenntnis ab und verpflichten sich zur Zahlung von € 750,00.
3. Es drohen Folgeabmahnungen.
Wir sind Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei Reichelt Klute Aßmann gerne behilflich und erstellen für Sie eine passende Unterlassungserklärung, die weiteren Abmahnungen der Kanzlei Reichelt Klute Aßmann (RKA) einen Riegel vorschiebt. Daneben prüfen wir auch für Sie, ob und falls ja in welcher Höhe überhaupt eine Zahlung an die Kanzlei RKA zu leisten ist.
.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 3262121

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Eingestellt am 05.07.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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