xjuggler Abmahnung Rechtsanwalt Christoph Cojger Fet-X GmbH (Wettbewerbsverstoß)

Abmahnungen Christoph Cojger Fet-X GmbH Filmverkauf über xjuggler

Wie aktuelle bekannt wurde verschickt Rechtsanwalt Christoph Cojger aus Frankfurt am Main Abmahnungen an Verkäufer, die über die Plattform xjuggler Filme zum Verkauf anbieten. In den Abmahnungen geht es um pornographische Filme.
Auftraggeber von Rechtsanwalt Christoph Cojger sind gleich 2 Personen: die Firma Fet-X GmbH als juristische Person sowie eine minderjährige Person, vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten. Aus Gründen des Jugendschutzes verzichte ich in diesem Bericht auf die namentliche Nennung der Minderjährigen.

xjuggler Abmahnung Fet-X GmbH: um was geht es?

In der Abmahnung wird von Rechtsanwalt Christoph Cojger der Vorwurf erhoben, dass keine ausreichenden Maßnahmen zum Jugendschutz getroffen wurden. Die Filme sollen also unter Umgehung der Bestimmungen des Jugenschutzgesetzes angeboten worden sein. Aufgrund dieser Umgehung macht die Fet-X GmbH eine Verletzung des Wettbewerbsrechts geltend.
Bei derartigen wettbewersrechtlichen Abmahnung wird üblicherweise die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Anwaltskosten geltend gemacht. Hier ist die Besonderheit, dass in der Abmahnung neben der Erstattung von Anwaltskosten auch ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von € 300,00 geltend gemacht wird. Dies ist bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen höchts ungewöhnlich.
Der Gegenstandswert, aus dem die geforderten Anwaltskosten berechnet werden, ist je nach Abmahnung unterschiedlich. In den meisten Abmahnungen wird von Rechtsanwalt Christoph Cojger wohl ein Gegenstandswert von € 15.000,00 angegeben. Unsere Kanzlei erhielt heute Vormittag einen Anruf von einem bekannten Fernseh-Magazin. Dort wurde mir von einer Abmahnung von Rechtsanwalt Christoph Cojger im Auftrag der Fet-X GmbH sowie der minderjährigen Person berichtet, in der ein Gegenstandswert in Höhe von € 5.000,00 angegeben war. In einer mir inzwischen vorliegenden Abmahnung von Rechtsanwalt Christoph Cojger wird der Gegenstandswert mit € 10.000,00 angegeben. Geltend gemacht wird eine 1,3 fache Geschäftsgebühr sowie eine Auslagenpauschale zuzüglich 19 % Umstatzsteuer. Zumindest die Fet-X GmbH dürfte selbst zum Vorsteuerabzug berechtigt sein, weshalb die Geltendmachung der Umsatzsteuer von dem Abgemahnten bereits zweifelhaft ist.

xjuggler Abmahnung Fet-X: was tun?

Hier gibt es eine Reihe von Rechtsfragen zu klären. Zum einen ist die Frage zu beantworten, ob hier überhaupt ein Verstoß gegen Vorschriften des Jugendschutzes vorliegt. Dabei ist auf die Besonderheiten des Verkaufssystems von xjuggler zu achten. Dann müsste die Firma Fet-X tatsächlich in einem Wettbewerbsverhältnis zu dem Abgemahnten stehen. Und schließlich müsste in dem vorgeworfenen Verstoß gegen eine bestimmte Vorschrift ein Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung vorliegen. Dies bedeutet, dass die verletzte gesetzliche Vorschrift auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln.
Diese Fragen sollten von einem Rechtsanwalt geprüft werden, der Erfahrungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere dem Wettbewerbsrecht hat.
Die von Rechtsanwalt Christoph Cojger als Entwurf beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte aus meiner Sicht nicht verwendet werden. Inwieweit neben der Fet-X GmbH auch der zweite Auftraggeber, die minderjährige Testkäuferin, Ansprüche hat, ist zumindest zweifelhaft. Außerdem halte ich die genannte Vertragsstrafe von € 5.100,00 für recht hoch. Eine wirksame Unterlassungserklärung kann auch abgegeben werden, ohne diesen hohen Betrag zu nennen. Ansonsten ist mir aufgefallen, dass in der mir vorliegenden Unterlassungserklärung die Vertragsstrafe "an Rechtsanwalt Christoph Cojger, Große Bockenheimer Straße 33-35, 60313 Frankfurt, zur weiteren Verwendung zu zahlen" ist. Eine derartige Formulierung habe ich noch in keiner vorgefertigten Unterlassungserklärung gefunden. Üblicherweise ist eine Vertragsstrafe an den Unterlassungsgläubiger (hier also die Fet-X GmbH bzw. die minderjährige Person) zu zahlen, nicht jedoch an den abmahnenden Anwalt.
Unsere Kanzlei vertritt mehrere Mandanten, die eine solche Abmahnung von Rechtsanwalt Christoph Cojger erhalten haben. Aufgrund der Vielzahl von Abmahnungen, die offenbar allesamt auf den 11.04.2012 datieren, ist von einer regelrechten Abmwahnwelle auszugehen. Mehrere Mandanten haben mir berichtet, dass ihnen die minderjährige Testperson, die in der Abmahnung genannt wird, nicht bekannt sei. Ich erhielt jedoch auch einen Anruf von einem xjuggler-Händler, bei dem eben von dieser genannten Person ein Testkauf stattfand. Und dieser Händler hat bislang noch keine Abmahnung erhalten. Droht hier eine zweite Abmahnwalle? Ich werde an dieser Stelle weiter berichten.
Wenn auch Sie eine solche Abmahnungen von Rechtsanwalt Christoph Cojger erhalten haben, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden.


Eingestellt am 16.04.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

12 Kommentare zum Artikel "xjuggler Abmahnung Rechtsanwalt Christoph Cojger Fet-X GmbH (Wettbewerbsverstoß)":

Am 17.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Es gibt neben der Fet-X GmbH noch eine Fet-X Ltd.
http://www.fet-x.com/impress.php

Bzgl. der Formulierung [...] zur weiteren Verwendung zu zahlen [...] sowie die Geltendmachung der Umsatzsteuer weisen darauf hin, dass die Einnahmen aus diesem "Vorgang" nicht der GmbH zukommen sollen sondern der Ltd.

Am 17.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo,
wir haben auch eine Abmahung von RA Cojger bekommen. Streitwert 5000 Euro.
Es ist tatsächlich komisch, dass man an den Anwalt direkt zahlen soll. Ich denke aber mal dass hat einen ganz anderen Grund. Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob es die kläger überhaupt gibt, bzw. diese von dem Fall wissen.
Begründung:
FET-X war eine Firma mit Sitz in London, UK, ist aber mittlerweile, seit ca. 2-3 Monaten pleite, das Pornomagazin wird nicht mehr vertrieben. Inhaber war Gunter Gaudl, der Kläger.
Dieses Magazin hatte tatsächlich, vor mehreren Jahren mal auf xjuggler etwas verkauft, nicht jedoch in neuerer Zeit.
Danach hatte Hr. Gaudl eine neue Firma gegründet mit Sitz in Deutschland, Unna. Dies ist auch die Firma die uns verklagt, jetzt ist es aber so, dass dieses Unternehmen in einer ganz andere Branche ist, nämlich "Gestaltung von Internetpräsenzen". Die FET-X in London war eine limited, die in Deutschland ist eine GmbH. Jetzt kommt aber noch mehr und zwar wohnt Hr. Gaudl gar nicht in Unna, sondern in Duisburg, also gute 80km auseinander. Was ich mir bei einem kleinen Unternehmen dass Internetseiten gestaltet eher nicht vorstellen kann, da man sowas in der Regel von zu Hause aus macht.
Bei der Familie Krause ist es ähnlich, und zwar wohnt in der angegebenen Adresse jemand ganz anderes, An der Bitz 10 ist der Wohnort eines Zahntechntikers, der auch dort seine Firma betreibt, Hr. Eul. Das Haus ist realtiv groß, könnte sein dass F.Krause dort zur Untermiete wohnt, doch bis jetzt konnte ich dies nicht bestätigen, da niemand (also Hr. Eul) ans Telefon geht. Auf Google Street View, ist es auch das einzig verpixelte Haus in der ganzen Strasse, das Satellitenbild zeigt jedoch ein 2-3 stöckiges Einfamilienhaus, woraufhin auch das Gartentor schließen läßt. Ich wäre schon längst mal vorbei gefahren, doch leider ist Frankfurt etwas weit weg.

Hoffe das hilft.
Grüße
LK

Am 17.04.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Nachricht!
Stehen Sie in Verbindung mit der Fet-X Limited?
Am 17.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hallo zusammen,
also in meinen Augen sind dieser Herr G.G. und seine Firma F..X und die angeblich geschädigte Minderjährige und auch der RA Herr Ch.C. aus F. alle samt Betrüger die sonst nichts zu tun haben, als anderen Menschen Schaden und Leid zuzufügen. Ich dachte immer wir leben in einer zivilisierten, durch Gesetzte geschützen Gesellschaft, aber anscheinend gibt es mittlerweile zu viele Gesetze dass solche Leute die Möglichkeit finden, sich auf "legale" Weise durch das Leid anderer Menschen zu bereichern...
Wirklich schade, dass solche Leute es in unserer Gesellschaft so leicht haben davon zu kommen, und unter andere Anschrift Ihre Gesetztesmissbräuche zu wiederholen.
In diesem Sinne Euch allen einen schönen Abend.

MfG
Mehrfach Geschädigter Bürger

Am 17.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Nein, wir haben versucht dort anzurufen, doch auch dort meldet sich niemand.
Wir erreichen, weder Hr G., noch Familie K., und auch nicht Hr. E., einzig der Anwalt nimmt ab, doch alles was man hier erfährt, ist dass man xjuggler verklagen soll, er Testkäufe gemacht hat, sich jeder in xjuggler einloggen kann ohne Altersverifizierung, C.K. erst 14 Jahre alt ist und das wars, sobald er diesen Text aufgesagt hat, hat er plötzlich noch was anderes zu tun.
Zu den Testkäufen, haben wir folgendes herausgefunden, und zwar gab es bei xjuggler einen Accountname C.K. (komplett ausgeschrieben), jedoch war die Adresse, an die die Verkäufer ihre Ware schicken sollten, eine ganz andere,
Alfred Waldschmidt
Hindenburgstraße 2
35684 Dillenburg
dieser hat noch mind. einen anderen xjuggler Account Namen - Alfwald.
Die Käufe wurden nahezu alle wieder storniert, jedoch gibt es auch Abgemahnte, die gar nichts verkauft haben, und bei denen auch keine Stornierungen erfolgt sind.
Zur Altersverifzierung, wir haben mehrere Testregistrationen durchgeführt, und es ist definitv nicht möglich, als Minderjähriger sich legal dort anzumelden, man muss eines der Prüfverfahren durchführen (Schufa, Pass, X-Check, Gewerbeschein), ansonsten bekommt man keinen Zugang zu den 18er Artikeln und kann auch keinen Kauf dieser tätigen.
Es wäre wirklich schön, wenn jemand in der Nähe Frankfurts wohnt, und zumindest die Adresse von C.K. bestätigt, bzw. eben dann nicht bestätigt. Ansonsten bleibt uns wohl nur noch der Gang zu einer Detektei.
Am 17.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Zur Fet-X Ltd. in London, und zwar defintiv nicht mehr aktiv, seit 30.1.2012
Laut dem Gewerbverzeichnis in UK, sind sie auch pleite, in ihrem Konto befanden sich am 30.1.2012 noch 100 Pfund, die
"Notice of striking-off action discontinued" wurde am 31.01.2011 ausgesprochen, dies kann 3 Dinge meinen, entweder Insolvenz, Aufgabe des Unternehmens, oder dass die die jährliche Steuererklärung nicht rechtzeitig eingereicht haben (letzteres wurde eingereicht, am 30.01.12), seitdem ist das Unternehmen "stillgelegt" - Accounts Overdue.
Man müsste jetzt mal in Unna nachfragen, wann die FET-X GmbH dort gegründet wurde. Es besteht meiner Meinung nach, defintiv keine Wettbewerb mehr mit den Abgmenahnten und der FET-X Ltd. in London, zumal ich es sowieso fraglich halte, dass eine Firma in UK einen Wettbewerbsanspruch auf dem deutschen Markt gegenüber nationalen Anbietern hat. Aber die FET-X Ltd. ist ja auch nicht der Kläger, sondern die FET-X GmbH, welche in einer komplett anderen Branche tätig ist.
Es gibt auch eine Website dazu, wer will kann sich die Unternehmensdaten kostenpflichtig runterladen. Die wichtigsten Infos sind kostenfrei.
http://www.companiesintheuk.co.uk/ltd/fet-x
Am 18.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Mir ist ein kleiner Fehler unterlaufen, ich habe jetzt aber alle Daten,
und zwar wurde die FET-X Ltd. zur Bewirtschaftung an Kruemmel & Kollegen Ltd. abgegeben bzw. ein Unternehmenssektretär wurde eingesetzt (30.1.2012). Kruemmel & Kollegen, ist eine Firma, die sich auf die Bewirtschaftung und Gründung von Ltd´s speziallisiert hat. Die FET-X Ltd. ist auch ein paar Tage vorher umgezogen in
65 A EUROLINK BUSINESS CENTRE
49 EFFRA ROAD
LONDON
SW2 1BZ
Das Buisness Centre ist dafür bekannt, mehrere Briefkastenfirmen zu behausen. In dem recht kleinen Gebäude befinden sich mind. 10 Unternehmen, nicht alle aus der UK, es gibt aber über 50 "Büros" in dem Gebäude, wer bei google sucht, findet es schnell.
Hier werden diverse Unternehmen verwaltet, sprich jemand kümmert sich um die Post und leitet die Telefongesprächsaufzeichnungen weiter.
Es ist also kein Wunder, dass wir niemanden bei der FET-X ltd. erreichen.
Die letzte Ausgabe des Pornomagazins, war Nr. 6 aus dem Jahre 2007/2008, alle Ausgaben sind längst vergriffen. Eine angekündigte Nr.7 gab es nie. Hier der Anbieter bei xjuggler.
http://www.xjuggler.de/hersteller/Fet-X/
Das Magazin hat jedoch mind. 1 Fetisch Party 2009 organisiert.
http://photos.marcust.com/Events/20110630-Fet-X-Crowd/17936636_CBNdhP#!i=1373215215&k=qqT3qf3
Das ist die letzte Unternehmung des Magazins, mehr läßt sich ohne Einblick (kostenpflichtig) in die Unternehmensdaten erstmal nicht finden. Soweit mir bekannt ist, ist die Website auch schon seit 2011 geschlossen, bzw. "zieht um". Das Unternehmen ist also faktisch pleite, auch wenn es noch von der K&K Ltd. verwaltet wird.
Man müsste jetzt nochmal bei K&K anfragen, ob sie dies auch wirklich noch tun.
Am 18.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Guten Tag,

dieses Mail erreichte mich heute vom Abmahner :

Sehr geehrte Damen und Herren,

da unsere anwaltliche Aktion sehr großen Wirbel verursacht hat, möchten wir über diesen Weg

gerne eine persönliche Stellungnahme abgeben, um einige Irrtümer auszuräumen und auch etwas

besser über die Hintergründe aufzuklären.

Interessanterweise konnten wir in den letzten Tagen bei allen Gesprächen und auch Beiträgen

(z.B. in Foren) die wohl wichtigste Frage nicht hören:

Wird oder wurde der Jugendschutz bei X-Juggler korrekt gehandhabt?

Wir können Ihnen versichern, dass diese Frage mit Nein beantwortet werden kann und wir das auch

beweisen können. Wir haben in den letzten Monaten regelmäßig, verschiedene Anmeldungen durch-

geführt und sie wurden immer ohne Prüfung frei geschaltet.

Wir erklären Ihnen das kurz anhand der 3 Anhänge dieser Mail:

Der Zugang erfolgt über eine Anmeldung online, wie in Anhang 1 zu sehen. Dort haben Sie dann

die Möglichkeit Ihre Daten korrekt anzugeben, um frei geschaltet zu werden. Leider besteht aber

auch die Möglichkeit als Minderjähriger mit verändertem Geburtsdatum oder auch mit frei

erfundenen Personen Angaben zu machen. Dies ist im Beispiel bei Anhang 1 erfolgt. Im Falle

eines funktionierenden Jugendschutzes müsste die Anmeldung dann bei Anhang 2 enden. Dies

ist aber nicht der Fall, sondern es erfolgt mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung die Freischaltung

des Accounts (Anhang 3) und der freie Zugang zu allen Angeboten, also auch der volle Zugang zu

den Filmen, Titelbildern, Begleitfotos und Texten, sowie die Möglichkeit der Beschaffung der DVD’s.

Das bedeutet, dass Jeder mit veränderten Daten, ungeprüften Zugang zu Ihren Angeboten bekommen

konnte und damit in jedem Fall schon ein Jugendschutzverstoß vorliegt.

Natürlich war uns klar, das in dieser Situation mit Sicherheit von Seiten des Portals erklärt

wird, dass das Zufall sei und manchmal Fehler passieren, deshalb haben wir das Ganze

über einen längeren Zeitraum dokumentiert, um klar aufzuzeigen, dass es sich bei der

fälschliche Handhabung des Jugendschutzes, um ein durchgängiges Muster handelt.

Des Weiteren haben wir ebenfalls alle anderen Vorgänge, wie z.B. Bestellungen dokumentiert,

damit ein komplettes Bild entsteht.

Es geht bei dieser Sache nicht um eine Lappalie oder vernachlässigbares Fremdverschulden,

sondern Sie sind beim Anbieten aller pornographischen und auch indizierten Filmen für den

Jugendschutz im Netz selbst verantwortlich, dass beginnt mit der Auswahl Ihrer Plattform.

Diese Verantwortung bleibt für Sie auch bestehen, selbst wenn Sie nicht selbst der Betreiber

der Plattform sind. Zusätzlich hat XJuggler selbst die Verantwortung (siehe AGB’s) an Sie

weitergegeben. Das heißt auch, Sie müssen erstmal alleine für die aktuellen und auch zusätzlich

entstehende Kosten aufkommen. Man kann diese Tatsache sehr gut daran erkennen, dass

Ihnen unseres Wissens, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zur Verfügung gestellt wurde.

Was auf den ersten Blick wie Unterstützung aussieht, heißt für uns im Klartext, dass Sie die

Sache mal schön alleine ausfechten sollen. Dies führt höchstens zu einer Verzögerung, ändert

aber nichts an den Verstößen, die dann vor Gericht verhandelt werden.

XJuggler hat sich nach aktuellem Stand und unserem Wissen, nicht zu dem tatsächlichen

Thema, nämlich der Verletzungen des Jugendschutzes geäußert, woraus Sie durchaus ableiten

können, wie die aktuelle Situation tatsächlich ist.

Dabei stellt sich eine Frage für uns: „Wozu sollte außerdem die Abgabe dieser Erklärung dienlich

sein, wenn keine Verstöße vorliegen sollen?

Auch wenn wir in erster Linie die Bösen sind, so hat die gesamte Situation XJuggler verschuldet,

indem das Portal seine Pflichten verletzt hat und Sie dafür haftbar gemacht werden können. Das

Portal verdient Verkaufsprovisionen und Sonstiges damit, dass viele Kunden angemeldet sind und

möglichste viele Verkäufe stattfinden, aber Sie als Verkäufer übernehmen die volle Haftung.

Deshalb stellt sich für uns nur die Frage, ob Sie das gerichtlich mit uns klären möchten, oder

aber sich die jetzt entstehenden Kosten leisten und einen Schadensersatzanspruch gegen

XJuggler ins Auge fassen.

Es geht hier also in erster Linie, um das Anbieten (laut Jugendschutz schon strafbar), also das

zugängig machen der FSK18 Artikeln (inkl. Bilder) und die Möglichkeit der Bestellung und

Beschaffung dieser Artikel für nicht überprüfte Personen (auch Minderjährige). Wir mussten deshalb

auch nicht bei Jedem einen Kauf mit Versand durchführen, da uns das Thema „Art des Post-

versandes“ primär nicht interessiert hat.

Hier gerne noch ein paar Infos zum Hintergrund, wie das ganze Thema entstanden ist:

Die ganze Sache wurde von unserer Seite verfolgt, nachdem ein uns bekannter privater Verkäufer

bei XJuggler, von einem Käufer wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz angezeigt wurde. Dies

hatte ein komplettes Verfahren, sogar Beschlagnahmung des PC’s zur Folge. Die Kripo hat dann

festgestellt, dass der Jugendschutz laut Gesetz nicht erfüllt wurde. Es wurde dann durch die Kripo

ebenfalls festgestellt, das es gegen XJuggler kein Handhabe gibt, sondern alleine die Verkäufer für

die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich gemacht werden können. Das Ganze wurde von

offizieller Stelle so festgestellt und es gab für den Verkäufer eine Geldstrafe.

Aus diesen Gründen und da wir als Mitbewerber auch mehr Möglichkeiten besitzen, haben wir uns

dann mit dem Thema in den letzten Monaten beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, das

wir in der Sache aktiv werden, um die Verletzungen des Jugendschutzes zu beenden.

Es ab also nur zwei Möglichkeiten für uns zu handeln, entweder das zivilrechtliche (Abmahnung)

oder das strafrechtliche Verfahren (polizeiliche Anzeige) durchzuführen. Wir haben uns dann für

Ersteres entschieden, da man davon ausgehen durfte, das ein normaler Brief an Sie nicht zu

Veränderungen geführt hätte und die zweite Möglichkeit erstmal keine direkten Auswirkungen für

XJuggler gehabt hätte.

Es geht als Erstes darum, dass Sie solange der Jugendschutz nicht korrekt durchgeführt wird, das

Anbieten von FSK18 Filmen auf XJuggler unterlassen. Zum Zweiten geht es darum, dass alle Verkäufer

den Betreiber XJuggler dazu bewegen, den Jugendschutz korrekt durchzuführen.

Ob die Verstöße beim Jugendschutz inzwischen abgestellt wurden, kann uns Allen nur die Firma

XJuggler beantworten, die aber mit solch einer Erklärung gleichzeitig Ihre Verstöße einräumen würde.

Auch wenn wir den Ärger aller Beteiligten verstehen können, so sind doch einige Äußerungen, auch

in Foren, äußerst bedenklich, auch die Veröffentlichung der Daten von Familie Krause. Wir sind noch

in Beratung wie wir dagegen vorgehen werden.

Von unserer Seite war es wichtig anhand eines Falles aufzuzeigen, dass es sich hierbei um ein absolut

wichtiges Thema für alle Kunden im Netz handelt und wir sind der Familie Krause dankbar, dass sie

uns dabei unterstützt. Es gibt glücklicherweise noch genügend Eltern, die dieses Thema interessiert

und die sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen möchten.

Zu anderen persönlichen Verunglimpfungen und seltsamen Erkenntnissen möchten wir uns eigentlich

nicht äußern, allerdings darauf hinweisen, das Keiner von uns zu irgendwelchen dubiosen Institutionen

(z.B. Abmahnfirmen) gehört oder das geschäftlich betreibt.

Hochachtungsvoll
XXXXXXXXXXXXXXXXX

für die Fet-X GmbH

Meine Nummer lautet: XXXXX-XXXXXX

Am 18.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Hier die Stellungsnahme der Firma Fed-X die ich per Mail erhalten habe. Wie sehen Sie nun die Rechtslage?

Sehr geehrte Damen und Herren,

da unsere anwaltliche Aktion sehr großen Wirbel verursacht hat, möchten wir über diesen Weg

gerne eine persönliche Stellungnahme abgeben, um einige Irrtümer auszuräumen und auch etwas

besser über die Hintergründe aufzuklären.

Interessanterweise konnten wir in den letzten Tagen bei allen Gesprächen und auch Beiträgen

(z.B. in Foren) die wohl wichtigste Frage nicht hören:

Wird oder wurde der Jugendschutz bei X-Juggler korrekt gehandhabt?

Wir können Ihnen versichern, dass diese Frage mit Nein beantwortet werden kann und wir das auch

beweisen können. Wir haben in den letzten Monaten regelmäßig, verschiedene Anmeldungen durch-

geführt und sie wurden immer ohne Prüfung frei geschaltet.

Wir erklären Ihnen das kurz anhand der 3 Anhänge dieser Mail:

Der Zugang erfolgt über eine Anmeldung online, wie in Anhang 1 zu sehen. Dort haben Sie dann

die Möglichkeit Ihre Daten korrekt anzugeben, um frei geschaltet zu werden. Leider besteht aber

auch die Möglichkeit als Minderjähriger mit verändertem Geburtsdatum oder auch mit frei

erfundenen Personen Angaben zu machen. Dies ist im Beispiel bei Anhang 1 erfolgt. Im Falle

eines funktionierenden Jugendschutzes müsste die Anmeldung dann bei Anhang 2 enden. Dies

ist aber nicht der Fall, sondern es erfolgt mit einer kurzen zeitlichen Verzögerung die Freischaltung

des Accounts (Anhang 3) und der freie Zugang zu allen Angeboten, also auch der volle Zugang zu

den Filmen, Titelbildern, Begleitfotos und Texten, sowie die Möglichkeit der Beschaffung der DVD’s.

Das bedeutet, dass Jeder mit veränderten Daten, ungeprüften Zugang zu Ihren Angeboten bekommen

konnte und damit in jedem Fall schon ein Jugendschutzverstoß vorliegt.

Natürlich war uns klar, das in dieser Situation mit Sicherheit von Seiten des Portals erklärt

wird, dass das Zufall sei und manchmal Fehler passieren, deshalb haben wir das Ganze

über einen längeren Zeitraum dokumentiert, um klar aufzuzeigen, dass es sich bei der

fälschliche Handhabung des Jugendschutzes, um ein durchgängiges Muster handelt.

Des Weiteren haben wir ebenfalls alle anderen Vorgänge, wie z.B. Bestellungen dokumentiert,

damit ein komplettes Bild entsteht.

Es geht bei dieser Sache nicht um eine Lappalie oder vernachlässigbares Fremdverschulden,

sondern Sie sind beim Anbieten aller pornographischen und auch indizierten Filmen für den

Jugendschutz im Netz selbst verantwortlich, dass beginnt mit der Auswahl Ihrer Plattform.

Diese Verantwortung bleibt für Sie auch bestehen, selbst wenn Sie nicht selbst der Betreiber

der Plattform sind. Zusätzlich hat XJuggler selbst die Verantwortung (siehe AGB’s) an Sie

weitergegeben. Das heißt auch, Sie müssen erstmal alleine für die aktuellen und auch zusätzlich

entstehende Kosten aufkommen. Man kann diese Tatsache sehr gut daran erkennen, dass

Ihnen unseres Wissens, eine vorgefertigte Unterlassungserklärung zur Verfügung gestellt wurde.

Was auf den ersten Blick wie Unterstützung aussieht, heißt für uns im Klartext, dass Sie die

Sache mal schön alleine ausfechten sollen. Dies führt höchstens zu einer Verzögerung, ändert

aber nichts an den Verstößen, die dann vor Gericht verhandelt werden.

XJuggler hat sich nach aktuellem Stand und unserem Wissen, nicht zu dem tatsächlichen

Thema, nämlich der Verletzungen des Jugendschutzes geäußert, woraus Sie durchaus ableiten

können, wie die aktuelle Situation tatsächlich ist.

Dabei stellt sich eine Frage für uns: „Wozu sollte außerdem die Abgabe dieser Erklärung dienlich

sein, wenn keine Verstöße vorliegen sollen?

Auch wenn wir in erster Linie die Bösen sind, so hat die gesamte Situation XJuggler verschuldet,

indem das Portal seine Pflichten verletzt hat und Sie dafür haftbar gemacht werden können. Das

Portal verdient Verkaufsprovisionen und Sonstiges damit, dass viele Kunden angemeldet sind und

möglichste viele Verkäufe stattfinden, aber Sie als Verkäufer übernehmen die volle Haftung.

Deshalb stellt sich für uns nur die Frage, ob Sie das gerichtlich mit uns klären möchten, oder

aber sich die jetzt entstehenden Kosten leisten und einen Schadensersatzanspruch gegen

XJuggler ins Auge fassen.

Es geht hier also in erster Linie, um das Anbieten (laut Jugendschutz schon strafbar), also das

zugängig machen der FSK18 Artikeln (inkl. Bilder) und die Möglichkeit der Bestellung und

Beschaffung dieser Artikel für nicht überprüfte Personen (auch Minderjährige). Wir mussten deshalb

auch nicht bei Jedem einen Kauf mit Versand durchführen, da uns das Thema „Art des Post-

versandes“ primär nicht interessiert hat.

Hier gerne noch ein paar Infos zum Hintergrund, wie das ganze Thema entstanden ist:

Die ganze Sache wurde von unserer Seite verfolgt, nachdem ein uns bekannter privater Verkäufer

bei XJuggler, von einem Käufer wegen Verstoßes gegen den Jugendschutz angezeigt wurde. Dies

hatte ein komplettes Verfahren, sogar Beschlagnahmung des PC’s zur Folge. Die Kripo hat dann

festgestellt, dass der Jugendschutz laut Gesetz nicht erfüllt wurde. Es wurde dann durch die Kripo

ebenfalls festgestellt, das es gegen XJuggler kein Handhabe gibt, sondern alleine die Verkäufer für

die Einhaltung des Jugendschutzes verantwortlich gemacht werden können. Das Ganze wurde von

offizieller Stelle so festgestellt und es gab für den Verkäufer eine Geldstrafe.

Aus diesen Gründen und da wir als Mitbewerber auch mehr Möglichkeiten besitzen, haben wir uns

dann mit dem Thema in den letzten Monaten beschäftigt und sind zu dem Schluss gekommen, das

wir in der Sache aktiv werden, um die Verletzungen des Jugendschutzes zu beenden.

Es ab also nur zwei Möglichkeiten für uns zu handeln, entweder das zivilrechtliche (Abmahnung)

oder das strafrechtliche Verfahren (polizeiliche Anzeige) durchzuführen. Wir haben uns dann für

Ersteres entschieden, da man davon ausgehen durfte, das ein normaler Brief an Sie nicht zu

Veränderungen geführt hätte und die zweite Möglichkeit erstmal keine direkten Auswirkungen für

XJuggler gehabt hätte.

Es geht als Erstes darum, dass Sie solange der Jugendschutz nicht korrekt durchgeführt wird, das

Anbieten von FSK18 Filmen auf XJuggler unterlassen. Zum Zweiten geht es darum, dass alle Verkäufer

den Betreiber XJuggler dazu bewegen, den Jugendschutz korrekt durchzuführen.

Ob die Verstöße beim Jugendschutz inzwischen abgestellt wurden, kann uns Allen nur die Firma

XJuggler beantworten, die aber mit solch einer Erklärung gleichzeitig Ihre Verstöße einräumen würde.

Auch wenn wir den Ärger aller Beteiligten verstehen können, so sind doch einige Äußerungen, auch

in Foren, äußerst bedenklich, auch die Veröffentlichung der Daten von Familie Krause. Wir sind noch

in Beratung wie wir dagegen vorgehen werden.

Von unserer Seite war es wichtig anhand eines Falles aufzuzeigen, dass es sich hierbei um ein absolut

wichtiges Thema für alle Kunden im Netz handelt und wir sind der Familie Krause dankbar, dass sie

uns dabei unterstützt. Es gibt glücklicherweise noch genügend Eltern, die dieses Thema interessiert

und die sich für den Schutz ihrer Kinder einsetzen möchten.

Zu anderen persönlichen Verunglimpfungen und seltsamen Erkenntnissen möchten wir uns eigentlich

nicht äußern, allerdings darauf hinweisen, das Keiner von uns zu irgendwelchen dubiosen Institutionen

(z.B. Abmahnfirmen) gehört oder das geschäftlich betreibt.

Hochachtungsvoll

Gunter Gaudl

für die Fet-X GmbH

Am 19.04.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Was den Wohnsitz dr Krause's an der Bitz angeht: Zumindest steht am Briefkasten ein Schild mit dme Namen "Krause".

Es handelt sich auch um eine Mehrfamilienhaus, so dass neben benanntem Zahntechniker durchaus auc hdei Fmailie Krause dort wohnen kann. Ich würde zumindest einmal davon ausgehen.

Am 19.04.2012 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Vielen Dank für die zahlreichen Mitteilungen in diesem Blog und auch per Email. Ich finde es schon ein wenig ungewöhnlich, dass von einem abmahnenden Unternehmen nach Lostreten einer regelrechten Abmahnwelle eine Art Stellungnahme abgegeben wird, um die ausgesprochenen Abmahnungen zu rechtfertigen. Schließlich hat man ja einen Anwalt mit dem Versenden der Abmahnung und gegebenenfalls auch mit gerichtlicher Geltendmachung beauftragt.
Wenn man also auf Seiten der Fet-X von der Berechtigung der Abmahnungen ausgeht, dann wundere ich mich, weshalb man nunmehr nicht den eingeschalteten Anwalt ggf. noch ein Schreiben schicken lässt, sondern selbst ein Schreiben an die Abgemahnten verfasst, welches noch dazu von zahlreichen Rechtschreib-, Grammatik- und Kommafehlern durchsetzt ist. Möglicherweise ist man bei Fet-X selbst ein wenig überrascht über die Reaktionen im Web.
Fakt ist: Wenn man gegen Vorschriften des Jugendschutzes verstoßen hat, haftet man selbst dafür und kann sich nicht darauf berufen, dass xjuggler nicht die notwendigen Voraussetzungen schafft. Nach meinem Kenntnisstand und nach den Angaben sämtlicher Personen, die mir eine Mitteilung nach einer solchen Abmahnung gemacht haben, wurde jedoch sichergestellt, dass vor jedem Verkaufsgeschäft eine Altersüberprüfung stattfindet. Die offenen Fragen bezüglich des angeblich durchgeführten Testkaufs sind bislang auch noch nicht geklärt. Und schließlich müsste tatsächlich einerseits ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen und andererseits der Verstoß gegen die konkrete Vorschrift Marktbezug haben.
Nach wie vor also zahlreiche offenen Fragen.

Bearbeitet am 19.04.2012 von

Am 10.08.2014 schrieb (anonym) folgendes:
Es ist schon erstaunlich wie lange sich sowas hinzieht. Noch heute werden beschwerden über XJuggler von Erziehungsberechtigten und Schulen beim Jugendschutz.neu und der KJM gestellt. Genau wegen diesen Punkten die hier beschrieben wurden. Anmeldung mit Namen und mail reicht um FSK18 Filme zu erwerben. Das entspricht keinerlei Jugendschutzgesetzen. Des weiteren werden Hardcorebilder nur versteckt wenn man über einen deutschen Server auf die Seite geht. wenn man über einen Proxy geht, wie fast jede Schule in Deutschland kann auch ein Grundschüler die Hardcorebilder sehen. Mich wundert es das bei diesem Thema nichts passiert.

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