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rka Rechtsanwälte Techland Abmahnung Dying Light (Computerspiel)
Techland Abmahnung Dying Light durch rka Rechtsanwälte
Unserer Kanzlei wurde aktuell eine Abmahnung der Firma Techland aus Ostrow Wielkopolski, Polen, vorgelegt. Die Abmahnung wurde ausgesprochen durch die Hamburger Kanzlei rka Rechtsanwälte. In der Abmahnung geht es um das Computerspiel Dying Light. Dem Empfänger der Abmahnung wird eine Urheberrechtsverletzung zum Nachteil der Firma Techland vorgeworfen. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle die uns vorgelegte Abmahnung einmal näher darstellen, um Ihnen einen ersten Überblick zu geben. Bitte beachten Sie jedoch, dass dieser Beitrag eine rechtliche Beratung nicht ersetzt.rka Rechtsanwälte Techland Dying Light: um was geht es
Zu Beginn des Schreibens zeigt die Kanzlei rka Rechtsanwälte die anwaltliche Vertretung der Firma Techland Sp. z o.o. aus Ostrow Wielkopolski, Polen an. Die Firma Techland entwickelt und vermarktet Unterhaltungssoftware wie Computerspiele. In der Abmahnung geht es konkret um das ComputerspielDying Light
Das Computerspiel Dying Light wurde laut der Angaben im Abmahnschreiben über mehrere Jahre mit erheblichem Entwicklungsaufwand entwickelt und wird seit Januar 2015 weltweit vertrieben. Die Kanzlei rka Rechtsanwälte weist darauf hin, dass Dying Light in Deutschland indiziert ist, was jedoch die urheberrechtlichen Ansprüche unberührt lässt. Dies ist zutreffend.
Mittels einer speziellen Ermittlungssoftware wurde ermittelt, dass über den Anschluss des Empfängers der Abmahnung das Computerspiel Dying Light über eine Tauschbörse angeboten wurde. Auf den ersten beiden Seiten der Abmahnung werden einzelne Zeitpunkte genannt, zu denen Dying Light ermittelt wurde. Dabei wird neben der Angabe der Datei (Dying Light) auch jeweils ein Hash-Wert angegeben, ferner eine IP-Adresse sowie ein sog. Gestattungsverfahren. Mit diesem Gestattungsverfahren wurde der Provider verpflichtet, Auskunft darüber zu erteilen, wem zu dem ermittelten Zeitpunkt der Anschluss mit einer bestimmten IP-Adresse zugeordnet war. Auf diese Weise wurde der Empfänger der Abmahnung durch den Provider bekannt gegeben. Wenn der Anschlussinhaber beispielsweise wie in unserem Fall Kunde bei der Telekom ist, ist das Landgericht Köln zuständig gewesen.
rka Rechtsanwälte Techland Dying Light: was wird gefordert?
Nachdem durch die Kanzlei rka Rechtsanwälte die Rechtslage dargestellt wird, fordert man den Empfänger der Abmahnung zur Unterlassung gegenüber der Firma Techland auf. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt. Wir raten unseren Mandanten jedoch generell ab, die einer Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne jegliche Prüfung zu unterschreiben.Neben der Unterlassungserklärung werden von der Firma Techland weitere Ansprüche geltend gemacht. Dabei wird durch die Kanzlei rka Rechtsanwälte eine Differenzierung danach vorgenommen, ob eine Haftung als Täter oder als Störer der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung vorliegt.
Als Vergleichszahlung wird ein Betrag in Höhe von
€ 1.100,00
genannt. Sofern dieser Betrag gezahlt und eine Unterlassungserklärung abgegeben wird, ist die Angelegenheit abgeschlossen.
rka Rechtsanwälte Techland Dying Light: was tun?
Zunächst einmal sollte überprüft werden, ob überhaupt eine Haftung des Anschlussinhabers besteht. Insbesondere in den Fällen, in denen mehrere Verstöße ermittelt wurden, ist es sehr unwahrscheinlich, dass der Verstoß nicht über den Anschluss begangen wurde. Dies haben auch zahlreiche Gerichte bestätigt. Dieser Umstand besagt jedoch noch nicht, dass der Anschlussinhaber auch in jedem Fall haftet. Die Rechtsprechung ist hier inzwischen höchst differenziert. Oft wird ein Computerspiel wie Dying Light nicht vom Anschlussinhaber selbst heruntergeladen, sondern von den Kindern. Abhängig vom Alter der Kinder stellt sich dann immer die Frage nach der Verantwortlichkeit der Eltern als Anschlussinhaber.Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn auch Sie eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte im Auftrg der Firma Techland aus Polen wegen einer Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Computerspiel Dying Light erhalten haben. Wir haben bereits Tausende Abmahnungen auf Seiten der abgemahnten Anschlussinhaber erfolgreich bearbeitet und stehen auch Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Eingestellt am 29.06.2015 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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