Zahlungsaufforderung Stefan Braun dieurheberschuetzer.de Bilddiebstahl Ebay Auktion Drohung mit Abmahnung von Rechtsanwalt Völkers

Zahlreiche Zahlungsaufforderungen per Email an Ebay-Nutzer von Stefan Braun dieurheberschuetzer.de

Unsere Kanzlei erhält derzeit zahlreiche Anfragen von Ebay-Nutzern, die eine Email erhalten, welche wie folgt überschrieben ist:
"Straftatbestand dieurheberschuetzer Ihr Name./. Damir Alupovic Bilddiebstahl Ebay Auktion XYZ"

In der Email wird ausgeführt, Sie hätten die Bilderrechte von Herrn Stefan Braun bzw. der Firma dieurheberschuetzer.de bei Ebay "für Ihre Zwecke missbraucht". Genauer gesagt wird einem ein Bilderklau bei Ebay vorgeworfen. Bilddiebstahl Ebay Auktion bzw. Straftatbestand sind deutliche Worte in der Abmahnung, die offenbar Eindruck machen sollen. Bereits vor einigen Tagen hatten wir von einer anderen Firma ähnliche Emails von Mandanten vorgelegt bekommen, auch dahinter steht Herr Stefan Braun.

Stefan Braun dieurheberschuetzer.de Email: was wird mir vorgeworfen?

Sie sollen ein urheberrechtlich geschüztes Lichtbild ohne Einwilligung des Berechtigten im Rahmen einer Ebay-Auktion verwendet haben. Dies wäre tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung. Uns ist jedoch nicht ganz klar, wer hier genau der Rechteinhaber an den Lichtbildern sein soll. Es geht nicht ganz klar aus der Email hervor, ob Herr Stefan Braun oder die Firma dieurheberschuetzer.de (angeblich) die Verwertungsrechte hat. In einer uns heute vorgelegten Email heißt es ominös und darüber hinaus auch noch grammatikalisch haarsträubend:
"Herrn Stefan Braun Geschäftsführerin des Onlineportals
dieurheberschuetzer.de"

Dieser soll "Besitzer" des Bildes sein. Später wird ausgeführt, die Bildrechte seien "Eigentum" der Firma dieurheberschuetzer.de. Hier gibt es noch reichlich Klärungsbedarf.

Stefan Braun dieurheberschuetzer.de Email: was wird von mir gefordert?

Man will Ihnen an Ihr Erspartes, das merkt man sehr deutlich wenn man die Email liest. Ich persönlich halte die Aufmachung der Emails für unseriös, dies ist jedoch nur meine ganz persönliche subjektive Einschätzung.
Zum einen wird ein - aus meiner Sicht vollkommen überzogener - Pauschalbetrag in Höhe von
€ 998,47

gefordert. Bei längerfristiger und gewerblicher Bildnutzung kann man über derartige Beträge sicherlich diskutieren. Ganz bestimmt jedoch nicht bei privaten Ebay-Auktionen. Dasselbe gilt für den mit € 45.000,00 je Lichtbild angegebenem Streitwert, der bei einer Abmahnung bzw. einer gerichtlichen Geltendmachung gelten soll. Ein solch hoher Streitwert ist schlichtweg absurd! Aueßrdem soll der Empfänger der Email von Herrn Stefan Braun bzw. der Firma dieurheberschuetzer.de davon abgehalten werden, einen eigenen Anwalt zu konsultieren. Hier wird unzutreffend und bauernfängerhaft von "Erstberatungskosten" in Höhe von ca. 1500 Euro gesprochen. Frei nach dem Motto: Zahle lieber an uns, dann wird alles gut, ein eigener Anwalt kostet nur unnötiges Geld...

Stefan Braun dieurheberschuetzer.de Email: wie reagiere ich hierauf?

In der Email steht insoweit ganz clever, wenn man bezahlt, hat man seine Ruhe. Dann kommt es nicht zu einer Abmahnung, nicht zu einer gerichtlichen Geltendmachung und nicht zu einer Strafanzeige. In der Email führt Herr Stefan Braun auch gleich einen Rechtsanwalt Völkers auf. Ich kenne bislang keinen Rechtsanwalt Völkers, der sich im Bereich des Urheberrechts bisher hervorgetan hätte. Aber vielleicht ändert sich das Ganze ja. Jedenfalls sollte man aufgrund der Androhung einer Abmahnung von Rechtsanwalt Völkers vorsichtig sein.
Der geforderte Betrag ist derart überzogen, dass zu einer Zahlung jedenfalls in dieser Höhe dringend abgeraten werden muss. Werfen Sie Ihr Geld lieber aus dem Fenster oder - besser! - spenden Sie es den SOS-Kinderdörfern, wenn Sie Ihr Geld unbedingt loswerden wollen. In einigen Fällen ist - unabhängig von der Verweigerung einer Zahlung - sicherlich zu überlegen, ob nicht vorbeugend eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte, um eine kostenpflichtige Abmahnung von Rechtsanwalt Völkers im Auftrag der Firma dieurheberschuetzer.de zu verhindern.
Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn auch Sie von einer solchen Zahlungsaufforderung betroffen sind. Wir berechnen ganz bestimmt keine Erstberatungsgebühr in der genannten Höhe!!! Vielmehr berechnen wir im Falle einer Beauftragung ein faires Pauschalhonorar, welches wir Ihnen vor der Beauftragung nennen, welches einen Bruchteil der von Herrn Stefan Brau bzw. der Firma dieurheberschuetzer.de genannten Forderung beträgt und welches die gesamte außergerichtliche Bearbeitung umfasst. Wir haben schon Tausende urheberrechtliche Abmahnungen für Betroffene bearbeitet und wissen, wie man unberechtigte Forderungen abwehrt.



Eingestellt am 29.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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