Wettbewerbsrecht Abmahnung Verena Alice Böhm: Pflichtangaben Textilkennzeichnungsverordnung

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch VERENA ALICE, Inhaberin Verena Alice Böhm

Derzeit erfolgen durch die Firma VERENA ALICE wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen eines geltend gemachten Verstoßes gegen bestimmte verbraucherschützende Vorschriften, beispielsweise solche, die sich aus der Textilkennzeichnungsverordnung ergeben.

VERENA ALICE Böhm Abmahnung Wettbewerbsrecht: um was geht es?

Nach Artikel 4 Textilkennzeichnungsverordnung dürfen Textilerzeugnisse nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie etikettiert oder gekennzeichnet sind oder ihnen Handelsdokumente im Einklang mit dieser Verordnung beiliegen.
Nach Artikel 5 Textilkennzeichnungsverordnung dürfen nur die Textilfaserbezeichnungen nach Anhang I Textilkennzeichnngsverordnung verwendet wer­den.
Im Zusammenhang mit der Textilkennzeichnungsverordnung werden oftmals Fehler begangen. Dies führt dann in zahlreichen Fällen dazu, dass ein Wettbewerber einem eine Abmahnung zukommen lässt verbunden mit der Aufforderung, das beanstandete Verhalten zukünftig zu ändern, was mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgesichert werden muss. Daneben wird die Erstattung der Anwaltskosten der eingeschalteten Kanzlei gefordert. Und so sind derartige Abmahnungen sowohl für den Wettbewerber - wie hier Verena Alice Böhm - als auch für die abmahnende Kanzlei meistens ein lohnendes Geschäft.
Derzeit sind Verena Alice Böhm Abmahnungen aus dem Bereich der Textilkennzeichnungsverordnung bekannt. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass auch wegen anderer (behaupteter) Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht Abmahnungen für Verena Alice Böhm erfolgen. Wir werden weiter berichten

VERENA ALICE Böhm Abmahnung: was tun?

Bei jeder wettbewerbsrechtlichen Abmahnung muss zunächst überprüft werden, ob wirklich ein Verstoß gegen die angegebene Norm vorliegt. Dann muss dieser Verstoß außerdem noch wettbewerbsrechtlich relevant sein. Eine Abmahnung ist nur dann begründet, wenn sie beispielsweise nicht rechtsmissbräuchlich ist, d.h. wenn nicht sachfremde Motive hinter der Abmahnung stehen. Eine hohe Anzahl von Abmahnungen alleine reicht für einen Rechtsmissbrauch jedoch noch nicht aus.
Sie sollten die Abmahnung daher durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen. Wenn die Abmahnung begründet ist, sollte durch den Anwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellt werden, damit die geltend gemachten Unterlassungsansprüche nicht gerichtlich im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden.


Eingestellt am 08.10.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Wettbewerbsrecht Abmahnung Verena Alice Böhm: Pflichtangaben Textilkennzeichnungsverordnung":

Am 22.10.2012 schrieb (anonym) folgendes:
Ich finde sehr gut, dass Sie publizieren solche Informationen.
Ich musste recherchieren, wer Frau Böhm ist und meine Recherche ergab, dass sie nur eine kleine Schneiderin mit große Träume ist. Sie bezahlt noch keine Umsatzsteuer, daher so viel Umsatz macht Sie nicht.
Ich nehme an, Fareds macht den größten Gewinn hier, da die Bikinis vom Verena Alice von ein absoluten schlechten Geschmack sind.

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