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WeSaveYourCopyrights Abmahnung Uptunes GmbH: Pandora Bx - Bad Romance
WeSaveYourCopyrights Abmahnung für die Uptunes GmbH
Die Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights geht verstärkt im Wege der Abmahnung gegen Interntnutzer vor, die Musikwerke der Uptunes GmbH unberechtigt im Internet anbieten bzw. herunterladen. Die Uptunes GmbH hat zahlreiche Verwertungsrechte an aktuellen und weniger aktuellen Werken wie beispielsweise den Song Pandora Bx - Bad Romance. Wer über die eingeschaltete Ermittlungsfirma beim Tauschen in einer Tauschbörse erwischt wird, dem droht bald darauf eine Abmahnung der Uptunes GmbH durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle derartige Abmahnungen am Beispiel des Titels Pandora Bx - Bad Romance einmal näher vorstellen.WeSaveYourCopyrights Abmahnung Uptunes GmbH: warum und wie teuer?
Das Warum kann man schnell beantworten: Ihnen wird in der Abmahnung von Seiten der Kanzlei WeSaveYourCopyrights vorgeworfen, einen Titel der Uptunes GmbH illegal in einer Tauschbörse verbreitet zu haben. In unserem Beispiel einer Abmahnung geht es um den SongPandora Bx - Bad Romance
Aufgrund dieser Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 450,00
mit welchem die gesamten finanziellen Forderungen der Uptunes GmbH aus der Urheberrechtsverletzung bezüglich Pandora Bx - Bad Romance abgegolten sein sollen. Außerdem sollen Sie sich gegenüber der Uptunes GmbH mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber zur Unterlassung verpflichten. Wer hiergegen verstößt, von dem wird erfahrungsgemäß ein vierstelliger Euro-Betrag gefordert.
]WeSaveYourCopyrights Abmahnung Uptunes GmbH: was tun?
Der Ihnen gegenüber erhobene Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung wird in der Abmahnung üblicherweise nicht nachgewiesen. Vielmehr werden in der Abmahnung lediglich dazu Ausführungen gemacht, wie die Uptunes GmbH bzw. die Kanzlei WeSaveYourCopyrights die Sach- und Rechtslage sehen. Nachweise müssen indes in Abmahnungen auch nicht vorgelegt werden, da Abmahnungen nicht etwa einer umfassenden außergerichtlichen Beweisführung dienen, sondern dem Abgemahnten lediglich sein beanstandetes Verhalten vor Augen führen und ihm die Möglichkeit geben soll, das beanstandete Verhalten abzustellen und die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungserklärung auszuräumen.Dies führt freilich in vielen Fällen zu der misslichen Lage, dass für zahlreiche Betroffene einer solchen Abmahnung einerseits der Vorwurf in tatsächlicher Hinsicht nicht überprüft werden kann und dass andererseits die rechtliche Bewertung nicht immer einheitlich bewertet wird.
Erste Hilfe finden Sie in unserem kostenlosten
Das Handbuch kann naturgemäß eine anwaltliche Beratung nicht ersetzen. Hierfür stehen wir als Anwälte Ihnen gerne zur Verfügung.
Eingestellt am 07.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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