Warner Bros Abmahnung Waldorf Frommer: Kokowääh 2

Film-Abmahnung: Kokowääh 2 - Waldorf Frommer für Warner Bros

Die Münchner Anwaltskanzlei zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft den Film
Kokowääh 2

Der Film Kokowääh 2 ist der Nachfolger des Films Kokowääh. Bereits für den Film Kokowääh sind in den letzten beiden Jahren eine Vielzahl von Abmahnungen ausgesprochen worden.

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Kokowääh 2: was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der Überschrift
Warum wendet sich unsere Mandantschaft an Sie?

eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Kokowääh 2. Waldorf Frommer teilt mit, dass der Film Die Reise zur geheimnisvollen Insel in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film Kokowääh 2 von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 1.028,00

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Hiermit sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Kokowääh 2 erleditgt sein.

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Kokowääh 2: was tun?

Wir erleben immer wieder, dass abgemahnte Anschlussinhaber falsch reagieren und hierdurch weiteren vermeidbaren Kosten ausgesetzt sind. So rufen uns immer wieder Betroffene an, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Manche Betroffene basteln sich eine Unterlassungserklärung aus dem Internet zusammen, andere beauftragen einen Anwalt , der sich mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskennt. Vielfach kommt es dann wie es kommen muss: Kurze Zeit später kommt die 2. (und gegebenenfalls 3.) Abmahnung von Waldorf Frommer.
Diese Beispiele aus unserer täglichen Praxis zeigen, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer hinzu kommen. Wer eine Kokowääh 2 Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer erhält, sollte dafür Sorge tragen, dass es die einzige Abmahnung dieser Kanzlei bleibt. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken. Aufgrund des derzeit erfolgenden Umdenkens mehrerer Gerichte besteht sogar die berechtigte Hoffnung, dass die Forderungen gegenüber dem abgemahnten Anschlussinhaber gerade im Bereich der reinen Störerhaftung auf einen Bruchteil der in der Abmahnung gestellten Forderung reduziert werden können.



Eingestellt am 11.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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