Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: Person of Interest - 6,471

Neue Abmahnwelle der Warner Bros. Entertainment GmbH der US-Serie Person of Interest

Seit einiger Zeit lässt nunmehr auch die Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen von der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer aussprechen, in denen es um den Vorwurf des illegalen Filesharings geht. Bislang ging es dabei immer um diverse Spielfilme, die die Warner Bros. Entertainment GmbH in großer Zahl vertreibt. Im Jahr 2016 erreichten unsere Kanzlei erstmalig Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen, in denen es die US-Serie Person of Interest geht. Diese Abmahnungen sind ein wenig anders als die üblichen Waldorf Frommer Abmahnungen, die wir sonst kennen, weshalb wir Ihnen die Abmahnungen an dieser Stelle einmal näher darstellen wollen.

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung: was ist der Vorwurf?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass eine bestimmte Folge oder mehrere Folgen der US-TV-Serie Person of Interest illegal im Internet über Ihren Internetanschluss verbreitet wurde. In der Abmahnung wird von Seiten der Kanzlei Waldorf Frommer darauf hingewiesen, dass die von Warner Bros. produzierten Folgen von Person of Interest in diversen Tauschbörsen und vermeintlichen Streamingdiensten wie PopcornTime, Time4Popcorn o.ä. illegal zum Donwload angeboten werden.
In einer der ersten uns vorgelegten Abmahnungen geht es beispielsweise um diese Folge:
Person of Interest - 6,471

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Person of Interest: was will man von mir?

Von Ihnen fordert die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH, vertreten durch die Kanzlei Waldorf Frommer, Unterlassung (Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung), den Ersatz des (angeblich) entstandenen Schadens sowie den Erstaz der Rechtsanwaltskosten (Anwaltsforderung der Kanzlei Waldorf Frommer). In der hier besprochenen Beispielsabmahnung, in der es um Person of Interest - 6,471 geht, werden € 350,00 Schadensersatz sowie € 169,50 Rechtsanwaltskosten, insgesamt somit
€ 519,50

gefordert. Bei einer Kurzfolge beträgt der Betrag hiervon abweichend
€ 469,50

Diesen Betrag fordert die Kanzlei Waldorf Frommer dann, wenn es um 1 Folge aus Person of Interest wie beispielsweise 6,471 geht. Geht es hingegen um mehrere Folgen, werden hiervon abweichende Beträge gefordert. Insoweit unterscheiden sich diese Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen von sonstigen Waldorf Frommer Abmahnungen, in denen üblicherweise andere Beträge gefordert werden. In einer unserer Kanzlei kürzlich vorgelegten Abmahnung, in denen die Kanzlei Waldorf Frommer für Warner Bros. insgesamt 3 Folgen von Person of Interest abgemahnt hat, wurden insgesamt
€ 1.631,80

Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnung Person of Interest: was ist die beste Reaktion?

In vielen Fällen bietet sich nach Erhalt einer solchen Abmahnung die Abgabe einer (modifizierten!) Unterlassungserklärung an. Allerdings ist nicht jede Abmahnung, die ausgesprochen wird, auch inhaltlich berechtigt. In der Abmahnung wird die Rechtslage zwar so dergestalt dargestellt, dass eine recht weite Haftung des Anschlussinhabers gegeben ist und zwar auch für Verstöße, die Dritte über den Internetanschluss begehen. Hier war die Rechtsprechung bislang recht streng. Inzwischen mehren sich jedoch zum Glück endlich auch in der Rechtsprechnung, die letzlich auch den von unserer Kanzlei vertretenen Standpunkt übernehmen, dass eine ausufernde Haftung des Anschlussinhabers und die früher vorgenommene Beweislastverteilung nicht mit den sonst geltenden prozessualen Grundsätzen vereinbar sind, weshalb vielfach eine Haftung des Anschlussinhabers ausscheidet.
Weitere Informationen hierzu und grundlegende rechtliche Ausführungen finden Sie in unserem kostenlosen

Da Serien wie Person of Interest natürlich nicht nur aus 1 oder 2 Folgen und auch nicht nur aus einer Staffel bestehen ist hier die Gefahr wegen Folgeabmahnungen bezüglich anderer Folgen ganz erheblich. Dies gilt es, bei der Formulierung der Unterlassungserklärung zu beachten.
Gerne erstellen wir auch für Sie eine passende Unterlassungserklärung, wenn Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH eine Abmahnung wegen einer Folge wie beispielsweise Person of Interest - 6,471 erhalten haben. Wir können für Sie solche Folgeabmahnungen verhindern und können den zu zahlenden Betrag üblicherweise deutlich reduzieren. Sofern wir eine Haftung des Anschlussinhabers nicht sehen, weisen wir Ansprüche als unbegründet zurück.


Eingestellt am 04.11.2016 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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