Waldorf Frommer Warner Bros. Abmahnung Arrow

Serien-Abmahnung: Arrow - Second Chances - Waldorf Frommer für Warner Bros

Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme beziehungsweise Folgen von Serien. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft die Serienfolge
Arrow - Second Chances

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Arrow: was wird gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der Überschrift
Welcher Sachverhalt liegt diesem Schreiben zugrunde?

eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Arrow - Second Chances. Waldorf Frommer teilt mit, dass die TV-Folge Arrow - Second Chances in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass die TV-Folge Arrow - Second Chances von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 619,50

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge Arrow - Second Chances abgegolten sein.
In einer weiteren uns vorliegenden Abmahnung werden neben der TV-Folge Arrow - Second Chances noch weitere Arrow-Folgen abgemahnt. Hier werden insgesamt
€ 1.631,80

gefordert.

Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Arrow: was tun?

Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer. Dies ist gerade bei Serien wie Arrow nicht gerade unwahrscheinlich.
Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben der TV-Folge Arrow - Second Chances hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken. Sofern sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt, weisen wir für unsere Mandanten die finanziellen Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer insgesamt zurück. Gerade die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH stellt klar, dass ein Anschlussinhaber nicht für sämtliche Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Anschluss erfolgen.


Eingestellt am 16.02.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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