Waldorf Frommer Studiocanal GmbH Abmahnung: Das magische Haus

Studiocanal GmbH Abmahnung durch Waldorf Frommer

Wir haben an dieser Stelle bereits mehrfach über aktuelle Abmahnungen der Studiocanal GmbH, vertreten durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer, berichtet. Die Studiocanal GmbH ist Inhaberin der Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Für all diese Filme erfolgen durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen. Aktuell haben wir wieder mehrere solche Abmahnungen vorgelegt bekommen, wobei dieses Mal (wieder einmal) ein neuer Film abgemahnt wurde, an dem die Studiocanal GmbH die Verwertungsrechte hat. Wir wollen daher im Folgenden derartige Abmahnungen am Beispiel eines Films darstellen. Abmahnungen wegen anderer Filme sind weitgehend identisch.

Studiocanal GmbH Abmahnung: um was geht es?

In einer uns aktuell zur Bearbeitung vorgelegten Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Studiocanal GmbH geht es um folgenden Film:
Das magische Haus

Der Film Das magische Haus hatte seine Premiere im Jahr 2014. In Deutschland erhielt Das magische Haus überwiegend positive Kritiken.
Aufgrund des Erfolgs von Das magische Haus wird dieser Film offenbar auch zunehmend in Tauschbörsen verbreitet. Ein Umstand, den die Studiocanal GmbH aufgreift und im Wege der Abmahnung dagegen vorgeht.

Studiocanal GmbH Abmahnung Das magische Haus: was wird gefordert?

In der uns vorliegenden Abmahnung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Das magische Haus einen Pauschalbetrag in Höhe von
€ 815,00

Dieser Betrag teilt sich auf in Anwaltskosten in Höhe von € 215,00 sowie Schadensersatz der Studiocanal GmbH in Höhe von € 600,00. Daneben sollen Sie eine Unterlassungserklärung gegenüber der Studiocanal GmbH abgeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Das magische Haus abgegolten.

Studiocanal GmbH Abmahnung Das magische Haus: sind diese Forderungen berechtigt?

Wie bei jeder Abmahnung ist zunächst zu prüfen, ob die Abmahnung an sich berechtigt ist oder nicht. Wenn der Verstoß durch Sie als Anschlussinhaber selbst begangen wurde, haften Sie auf Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten sowie Schadensersatz. Die Höhe der geltend gemachten Ansprüche halten wir jedoch für überzogen. Sofern der Verstoß durch Dritte begangen wurde, ist die Haftungsfrage nicht so eindeutig, wie dies die Kanzlei Waldorf Frommer in ihren zahlreich ausgesprochenen Abmahnungen darstellt.
Einen grundlegenden Überblick über die Rechtslage derartiger Abmahnungen erhalten Sie in unserem kostenlosen

Studiocanal GmbH Abmahnung: was tun?

Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, sollte man die eigene finanzielle Belastung natürlich so gering wie möglich halten. Wir beobachten sei einiger Zeit bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Fromemr, dass es häufiger als früher zu Folgeabmahnungen dieser Kanzlei kommt. Ist es heute der Film Das magische Haus, ist es morgen möglicherweise ein anderer Film oder aber ein Musikalbum, Hörbuch etc. Und da mit jeder weiteren Abmahnung üblicherweise weitere € 815,00 für ein Werk gefordert werden, droht hier eine ganz erhebliche finanzielle Belastung.
Dies kann verhindert werden, wenn man eine entsprechende Unterlassungserklärung formuliert. Die von Waldorf Frommer der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist hierzu naturgemäß nicht geeignet. Wenn Sie die Unterlassungserklärung unterschreiben, die die Kanzlei Waldorf Frommer erstellt hat, wird Ihnen üblicherweise auch unterstellt, Sie hätten damit ein Anerkenntnis über die finanziellen Forderungen abgegeben.
Ob und in welcher Höhe überhaupt die finanziellen Forderungen berechtigt sind, muss im Einzelfall erörert werden. Gerne prüfen wir auch Ihre Abmahnung und erstellen auch eine auf Sie passende Unterlassungserklärung, die Sie vor weiteren Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer schützt.


Eingestellt am 10.07.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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