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Waldorf Frommer Sony Music Entertainment Germany Abmahnung Die drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz
Die drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz: Abmahnung durch Waldorf Frommer
Das Hörbuch Die drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz ist eines der aktuellsten Werke aus der Die 3 Fragezeichen ??? Reihe. Die drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz ist vor kurzer Zeit erschienen. Wer das Hörbuch "kostenlos" im Internet herunter geladen hat, bekommt jetzt vielfach die Quittung dafür: in Form einer Abmahnung durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag des Rechteinhabers Sony Music Entertainment Germany GmbH.Waldorf Frommer Abmahnung Sony Music Entertainment: um was geht es?
In der Abmahnung wirft Ihnen die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vor, dass Sie das HörbuchDie drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz
über Ihren Internetanschluss illegal verbreitet haben. Dabei sollen Sie erst einmal für die Urheberrechtsverletzung als Anschlussinhaber haften, egal wer den Verstoß tatsächlich begangen hat. De facto sollen Sie daher auch dann haften, wenn Dritte den Verstoß begangen haben, etwa Haushaltsangehörige oder sogar Unbekannte, die das WLAN geknackt haben. Ausnahmen soll es zwar grundsätzlich geben, nur sollen Sie dies zu beweisen haben.
Waldorf Frommer Abmahnung Sony Music Entertainment: was wird gefordert?
Für die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung an dem Titel Die drei ??? Fragezeichen - Spuk im Netz fordert man von Ihnen mit Hilfe der Abmahnung den stolzen Betrag von€ 956,00
Früher waren für Urheberrechtsverletzungen an Hörbüchern durch die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte einmal € 806,00 gefordert worden. Außerdem sollen Sie sich im Rahmen einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Sony Music Entertainment verpflichten.
Waldorf Frommer Abmahnung Sony Music Entertainment: was tun?
Machen Sie keine Fehler nach Erhalt einer solchen Abmahnung und unterschreiben Sie bitte insbesondere nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte freut sich nämlich dann genauso wie die Firma Sony Music Entertainment, denn hierdurch geben Sie grundsätzlich die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung zu.Wenn eine Unterlassungserklärung abzugeben ist, sollte die durch einen spezialisierten Anwalt abgegeben werden. Außerdem kann ein spezialisierter Anwalt den geforderten Betrag erheblich absenken und Folgeabmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen anderer Hörbücher wie beispielsweise Die drei ??? – Der 5. Advent oder sonstiger Werke vorbeugen.
Gerne sind wir auch Ihnen behilflich!
Eingestellt am 05.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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