Waldorf Frommer Rechtsanwälte Abmahnung Tele München Fernseh GmbH + Co: Iron Man 3

Iron Man 3: kaum erschienen, schon die ersten Abmahnungen...

Der letzte Teil der mehr als erfolgreichen Verfilmung der Iron Man Reihe mit dem Titel Iron Man 3 ist in Deutschland am 24.04.2013 in die Kinos gekommen. Nunmehr erhalten wir die ersten Anrufe betroffener Internetnutzer, die eine Abmahnung erhalten haben, weil ihnen eine Urheberrechtsverletzung an Iron Man 3 vorgeworfen wird. Die Abmahnung kommt von der Kanzlei Waldorf Frommer. Wir haben bereits mehrere Hunderte Abmahnungen dieser Kanzlei erfolgreich bearbeitet und möchten Ihnen an dieser Stelle eine erste Hilfestellung anbieten.

Abmahnung Iron Man 3: um was geht es?

Ihnen wird in der Abmahnung ein
"Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss"

vorgeworfen. Konkret geht es um den Vorwurf, dass der Film
Iron Man 3

in einer Ihnen zurechenbaren Art und Weise über ein Peer to Peer Netzwerk im Internet verbreitet worden sein soll.
Was viele nicht wissen: Wer ein Peer to Peer Netzwerk benutzt und eine Datei wie Iron Man 3 herunterlädt, gibt diese Datei in aller Regel für Dritte frei. Mit den von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgelegten Schriftstücken - insbesondere einem Ermittlungsdatensatz und dem Auskunftsbeschluss eines Landgerichts - ist freilich noch ganz bestimmt nicht der Nachweis darüber geführt, dass über Ihren Anschluss tatsächlich der Film Iron Man 3 im Internet verbreitet wurde. Hierbei ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die Kanzlei Waldorf Frommer bei einer Abmahnung auch keinen Beweis liefern muss.

Abmahnung Iron Man 3: was will man von Ihnen?

Der Rechteinhaber an Iron Man 3, die Firma Tele München, fordert von Ihnen für den (angeblich) entstandenen Schaden eine Kompensation. Als Schadensersatz wird hierbei ein Betrag in Höhe von
€ 450,00

angegeben. Die der Kanzlei Waldorf Frommer zu erstattenden Anwaltkosten sollen sogar noch höher sein und werden mit
€ 506,00

angegeben. Insgesamt werden von Ihnen somit € 956,00 gefordert.
In der Abmahnung fehlen naturgemäß Hinweise darauf, dass der BGH in einer ganz aktuellen Entscheidung vom 15.11.2012 eine Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen seiner Kinder abgelehnt hat, wenn die Kinder zuvor ausreichend belehrt wurden. Nicht mehr erforderlich ist insoweit, dass die Kinder regelmäßig und lückenlos überwacht werden. Diese haltlose Rechtsprechung hatte sich bei den allermeisten unterinstanzlichen Gerichten jedoch verbreitet, sehr zur Freude von Abmahnkanzleien wie Waldorf Frommer. Zum Glück hat der BGH sich nunmehr der auch von unserer Kanzlei vertretenen Auffassung angeschlossen und der uferlosen Haftung des Anschlussinhabers damit einen Riegel vorgeschoben.
Ebenso wenig ist in der Abmahnung enthalten eine möglicherweise anzuwendende Gebührendeckelung der Anwaltskosten für die Abmahnung auf € 100,00 nach § 97 a Abs. 2 UrhG. Der BGH hat sich zu dieser Frage jedoch noch nicht abschließend äußern müssen, daher toben sich die unteren Gerichte hier noch munter aus und sprechen teilweise recht hohe Beträge zu.

Abmahnung Iron Man 3: wie reagiere ich hierauf?

Da die Rechtslage in der Abmahnung durch Waldorf Frommer nur unvollständig wiedergegeben wird, sollte man durch einen eigenen Anwalt den konkreten Vorwurf prüfen lassen. Aus langjähriger Erfahrung mit der Kanzlei Waldorf Frommer wissen wir, dass der Film Iron Man 3 nur einer von mehreren Hundert Filmen ist, für die Abmahnungen verschickt werden. Wenn über Ihren Anschluss also möglicherweise noch weitere Filme getauscht wurden - ob durch Sie oder Dritte - haben Sie gute Chancen, weitere Abmahnungen in Ihrem Briefkasten vorzufinden. Dies gilt es zu verhindern und dies kann erfolgreich verhindert werden!
Gerne sind wir auch Ihnen bei einer solchen Abmahnung behilflich!



Eingestellt am 06.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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