Waldorf Frommer: Kostentragung nach erfolgloser Abmahnung vor OLG Köln

Waldorf Frommer verliert Prozess vor dem OLG Köln

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat ein Verfahren vor dem OLG Köln in 2. und damit letzter Instanz verloren. Es handelte sich um ein Verfahren der Einstweiligen Verfügung, in derartigen Fällen ist grundsätzlich keine Revision zum BGH möglich. Den Volltext der Entscheidung des OLG Köln finden Sie

Waldorf Frommer verliert Prozess - was ist geschehen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer hatte - was tausendfach passiert - am 26.02.2010 eine Abmahnung verschickt. Der Empfänger reagierte nicht auf die Abmahnung. Daraufhin beantragte Waldorf Frommer beim Landgericht Köln am 16.03.2010 den Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Wie nicht weiter verwunderlich erließ das Landgericht Köln noch am selben Tage die Einstweilige Verfügung gegen den Empfänger der Abmahnung antragsgemäß.
Nach Zustellung der Einstweiligen Verfügung gab der Abgemahnte schließlich eine modifizierte Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erklärte die Kanzlei Waldorf Frommer das Verfahren in der Hauptsache für erledigt und beantragte, dem Empfänger der Abmahnung die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Der Empfänger der Abmahnung erklärte ebenfalls das Verfahren in der Hauptsache für erledigt und beantragte, die Kostend des Verfahrens dem Mandanten von Waldorf Frommer aufzuerlegen.
Das Landgericht Köln legte - wie nicht anders zu erwarten war - die Kosten des Verfahrens dem Abgemahnten auf. Auf Beschwerde des Abgeahnten landete der Fall beim OLG Köln, welches die Kosten des Verfahrens dem Mandanten von Waldorf Frommer auferlegte. Dieser bleibt nunmehr auf den gesamten Kosten sitzen.

Waldorf Frommer verliert Prozess - warum?

Das OLG Köln hat sich sehr ausführlich mit der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer und der jeder Abmahnung von Waldorf Frommer beigefügten Unterlassungserklärung auseinandergesetzt.
Am Ende der von Waldorf Frommer vorgefertigten Unterlassungserklärungen steht wörtlich:
"Diese Erklärung bedarf keiner gesonderten Annahmeerklärung, sofern keine inhaltlichen Veränderungen vorgenommen werden (vgl. etwa OLG Köln, Az. 6 U 54/05).
In Internetforen fälschlicherweise empfohlene Einschränkungen können Ihre Unterlassungserklärung insgesamt unwirksam machen (vgl. etwa OLG Frankfurt, Az. 6 W 120/02)."

Das OLG Köln sieht derartige Klauseln auf einer vorgefertigten Unterlassungserklärung bzw. in der Abmahnung extrem kritisch. Die Klausel, die von Waldorf Frommer verwendet werden, führen in ihrer konkreten Form dazu, dass das OLG Köln zur Auffassung kam, dass Waldorf Frommer den Empfänger der Abmahnung nicht wirksam eine Möglichkeit aufzeigte, eine außergerichtliche Streitbeilegung herbeizuführen.
Darüber hinaus versetzte das OLG Köln der Abmahnpraxis von Waldorf Frommer noch eine zweite Ohrfeige: Die von Waldorf Frommer übliche Vorgehensweise, nicht nur das einzelne abgemahnte Werk, sondern sämtliche Werke des jeweiligen Mandanten in der Unterlassungserklärung einzuschließen, geht nach Auffassung des OLG Köln "weit über die ihr zustehenden Unterlassungsanspruch hinaus." Dennoch hat Waldorf Frommer darauf hingewiesen, dass Einschränkung dieser viel zu weit gefassten Unterlassungserklärung zur "Unwirksamkeit der Unterlassungserklärung" führen könnten. Somit kann nach Ansicht des OLG Köln keine Rede davon sein, dass Waldorf Frommer dem Empfänger der Abmahnung einen Weg gewiesen hat, der zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens geboten war.
Mit anderen Worten: Weil Waldorf Frommer den Empfänger der Abmahnung davon abhielt, die von Waldorf Frommer mitgeschickte und viel zu weit gefasste Unterlassungserklärung auf ein angemessenes Maß zu begrenzen, hat der Empfänger der Abmahnung durch seine Weigerung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben. Dies wurde von Waldorf Frommer bislang immer anders gesehen.
Da der Abgemahnte nach Klageerhebung sofort den Unterlassungsanspruch erfüllte und eine über die Kanzlei Richter & Süme erstellte Unterlassungserklärung abgab, wurden die Kosten des Verfahrens dem abmahnenden Auftraggeber von Waldorf Frommer auferlegt. Nunmehr können sich Waldorf Frommer und der Mandant (ein Hörbuchverlag) darüber streiten, wer die Kosten des verlorenen Prozesses trägt. Die Gerichskosten und die Kosten des Anwalts des Abgemahnten hat jedenfalls der Mandant von Waldorf Frommer zu tragen.

Waldorf Frommer verliert Prozess - was wird sich ändern?

Ich rechne fest damit, dass Waldorf Frommer ihre unwirksamen Formulierungen nunmehr ändern wird. Nachdem bis letzte Woche noch eine Flut von Waldorf Frommer Abmahnungen bei uns auf den Schreibtischen gelandet ist, erfolgen derzeit sehr wenige Abmahnungen von Waldorf Frommer. Auch dies deutet darauf hin, dass Waldorf Frommer die Abmahnungen und die Unterlassungserklärungen inhaltlich nach dem Richterspruch des OLG Köln anpasssen wird, damit in Zukunft nicht noch mehr Prozesse verloren gehen.

Waldorf Frommer verliert Prozess - sind jetzt sämtliche bisherigen Waldorf Frommer Abmahnungen unwirksam?

Nein, so weit geht der Beschluss des OLG Köln nicht und das kann er (leider) auch gar nicht. Die Abmahnungen von Waldorf Frommer an sich sind - sofern im Einzelfall die Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich wie von Waldorf Frommer behauptet begangen wurde - grundsätzlich wirksam. Da Waldorf Frommer der Empfänger der Abmahnung allerdings keine wirksame Möglichkeit aufgezeigt hat, einen Prozess zu vermeiden, geht Waldorf Frommer in Zukunft ein erhebliches Risiko ein, wenn Waldorf Frommer weiterhin Unterlassungsansprüche gerichtlich durchsetzen. Ich rechne daher damit, dass vor weiteren gerichtlichen Schritten auch in "Altfällen" ein weiteres Schreiben von Waldorf Frommer mit einer etwas geänderte Unterlassungserklärung geschickt wird, bevor Waldorf Frommer Klage erhebt.
Ich bin gespannt, was sich die Kanzlei Waldorf Frommer als Nächstes einfallen lässt...
Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?
Hilfe vom Anwalt: 06221 434030


Eingestellt am 08.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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