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Waldorf Frommer Lethal Weapon - Pilot Abmahnung für Warner Bros
Serien-Abmahnung: Lethal Weapon - Pilot Waldorf Frommer für Warner Bros
Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer hat sich in den letzten Jahren zu der mit Abstand größten Abmahnkanzlei entwickelt. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme beziehungsweise Folgen von Serien. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft die SerienfolgeLethal Weapon - Pilot
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Lethal Weapon: was wird gefordert?
Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWarum schreiben wir Sie an?
eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Lethal Weapon - Commencement. Waldorf Frommer teilt mit, dass die TV-Folge Lethal Weapon - Pilot in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass die TV-Folge Lethal Weapon - Pilot von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 619,50
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge Lethal Weapon - Pilot abgegolten sein.
Sofern in einer Abmahnung neben der TV-Folge Lethal Weapon - Pilot noch weitere Lethal Weapon-Folgen abgemahnt werden, werden von der Kanzlei Waldorf Frommer abweichende Beträge gefordert.
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Lethal Weapon: was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer. Dies ist gerade bei Serien wie Lethal Weapon nicht gerade unwahrscheinlich.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben der TV-Folge Lethal Weapon - Pilot hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken. Sofern sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt, weisen wir für unsere Mandanten die finanziellen Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer insgesamt zurück. Gerade die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH stellt klar, dass ein Anschlussinhaber nicht für sämtliche Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Anschluss erfolgen.
Eingestellt am 31.03.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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