Waldorf Frommer Leonard Cohen - Live in London Abmahnung Sony Music Entertainment Germany GmbH

Leonard Cohen - Live in London - Vorsicht: Abmahnungen durch Waldorf Frommer

Die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf das Album Leonard Cohen - Live in London vorgeworfen wird. Das Album Leonard Cohen - Live in London ist bereits vor einiger Zeit erschienen und derzeit noch immer recht beliebt. Leonard Cohen - Live in London ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Leonard Cohen - Live in London ohne Erlaubnis der Sony Music Entertainment Germany GmbH im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen dafür verantwortlich sein, dass das urheberrechtlich geschützte Album
Leonard Cohen - Live in London

mittels Tauschbörse verbreitet und hierdurch quasi weltweit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Die Abmahnung liest sich so, dass Sie als Anschlussinhaber für mehr oder weniger jede Urheberrechtsverletzung verantwortlich sein sollen, die über Ihren Internetanschluss begangen wurde.

Wichtiger Hinweis:

Dem ist nicht so! Die einseitige Darstellung der Rechtslage in den allermeisten Abmahnungen belegt wieder einmal, dass jeder, der eine solche Abmahnung erhalten hat, zur Überprüfung der in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe einen eigenen Anwalt beauftragen sollte. Der kann einem dann auch sicherlich sagen, dass der BGH erst kürzlich wieder einmal entschieden hat, dass es durchaus Konstellationen gibt, in denen man als Anschlussinhaber nicht für Urheberrechtsverletzungen über den eigenen Anschluss haftet. Davon liest man freilich in dem Anschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH nichts.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 956,00

gefordert. Darin enthalten sind die von der Kanzlei Waldorf Frommer beanspruchten € 506,00 Rechtsanwaltskosten sowie € 450,00 Schadensersatz für die Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH. Außerdem werden Sie aufgefordert, gegenüber der Sony Music Entertainment Germany GmbH eine Unterlassungserkärung abzugeben. Hiermit sind alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Album Leonard Cohen - Live in London abgegolten.

Sony Music Entertainment Germany GmbH Abmahnung Waldorf Frommer: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte zunächst einen Anwalt die Vorwürfe prüfen lassen. Auch für den Fall einer berechtigten Abmahnung halten wir die Forderungen hier recht hoch gegriffen.
Die Kanzlei Waldorf Frommer freut sich sicher über eine Unterschrift unter die beigefügte Unterlassungserklärung, denn damit geben Sie nicht nur ein Anerkenntnis ab, sondern ermöglichen weitere Folgeabmahnungen wegen anderer Alben, Filme o.ä., die ebenfalls über Ihren Anschluss heruntergeladen wurden.
Wir wehren überzogene oder nicht berechtigte Forderungen für Sie ab und verhindern auch Folgeabmahnungen. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Leonard Cohen - Live in London: was kann abgemahnt werden?

Üblicherweise erfolgen Abmahnungen in Bezug auf das gesamte Album Leonard Cohen - Live in London. Sofern jedoch einzelne Titel hieran ausgekoppelt werden und diese dann einzeln bzw. in Chartcontainern o.ä. herunter geladen werden, kann es auch zu Abmahnungen an einzelnen Titeln aus dem Album kommen.



Eingestellt am 21.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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