<< Waldorf Frommer Serienabmahnung: The... Bros. Entertainment GmbH | Waldorf Frommer Abmahnung für Warner... s. an der Sereie The 100 >> |
Waldorf Frommer Abmahnung für Warner Bros: Longmire
Serien-Abmahnung: Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of - Waldorf Frommer für Warner Bros
Die Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Waldorf Frommer ist die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH. Für Warner Bros (und dutzende andere Auftraggeber) hat Waldorf Frommer in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Warner Bros Filme beziehungsweise Folgen von Serien. Eine aktuelle uns vorliegende Abmahnung betrifft die SerienfolgeLongmire - The Stuff Dreams Are Made Of
Die Serie Longmire ist eine amerikanische Kriminalserie, die eine Verfilmung der Krimireihe Walt Longmire von Craig Johnson ist. Bei Longmire geht es als Hauptperson um den Sheriff Walt Longmire aus Wyoming, der nach dem Tod seiner Ehefrau wieder mit seiner beruflichen Tätigkeit anfängt, jedoch immer noch nicht den Tod seiner Ehefrau überwunden hat und der zudem damit zu kämpfen hat, dass der noch junge Deputy Branch Connally ihn gerne als Sheriff ablösen möchte. Die Serie Longmire besteht aus insgesamt sechs Staffeln, welche aus jeweils mehreren Folgen bestehen.
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Longmire: was wird gefordert?
Die Kanzlei Waldorf Frommer stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWelcher Sachverhalt liegt diesem Schreiben zugrunde?
eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of. Waldorf Frommer teilt mit, dass die TV-Folge Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der ipoque GmbH beweissicher dokumentiert, dass die TV-Folge Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 619,50
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an der TV-Folge Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of abgegolten sein.
In einer weiteren uns vorliegenden Abmahnung werden neben der TV-Folge Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of noch weitere Longmire-Folgen abgemahnt. Hier werden insgesamt
€ 1.631,80
gefordert.
Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros Longmire: was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie es kommen musste: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Waldorf Frommer. Dies ist gerade bei Serien wie Longmire nicht gerade unwahrscheinlich.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Waldorf Frommer neben der TV-Folge Longmire - The Stuff Dreams Are Made Of hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Waldorf Frommer bei richtiger Strategie immer absenken. Sofern sich die Abmahnung als unberechtigt herausstellt, weisen wir für unsere Mandanten die finanziellen Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer insgesamt zurück. Gerade die aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH stellt klar, dass ein Anschlussinhaber nicht für sämtliche Urheberrechtsverletzungen haftet, die über seinen Anschluss erfolgen.
Eingestellt am 03.05.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
Trackback

Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.