Waldorf Frommer Abmahnung Warner Bros. Gangster Squad (2013)

Gangster Squad (2013): Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros.

Die Firma Warner Bros. lässt derzeit zahlreiche Abmahnungen an Internetnutzer verschicken, denen eine Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Gangster Squad (2013) vorgeworfen wird. Der Film Gangster Squad (2013) ist vor kurzem offiziell erschienen (in Deutschland am 24.01.2013) und wird im Jahr 2013 von der Firma Warner Bros. vertrieben. Gangster Squad (2013) ist jedoch auch in Tauschbörsen sehr begehrt. Wer Gangster Squad (2013) ohne Erlaubnis der Warner Bros. im Internet heruntergeladen hat, muss mit einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer aus München rechnen.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: um was geht es?

Sie sollen - so der Vorwurf in der Abmahnung - den Film
Gangster Squad (2013)

illegal im Internet herunter geladen und hierdurch automatisch aufgrund der Nutzung einer Tauschbörse einer unbegrenzten Vielzahl anderer Internetnutzer zum Download angeboten haben. Die Abmahnung ist denn auch überschrieben mit den blumigen Worten
Illegales Tauschbörsenangebot über Ihren Internetanschluss

Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sind Sie nicht alleine. Alleine die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Jahr für Jahr mehrere Zehntausend Abmahnungen, alleine unsere Kanzlei vertritt etliche Abgemahnte.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: was will man von mir?

Aufgrund des Ihnen gegenüber erhobenen Vorwurfs der Urheberrechtsverletzung an dem Film Gangster Squad (2013) werden Sie zur Zahlung in Höhe von
€ 956,00

aufgefordert. Werden 2 Filme auf einmal abgemahnt, werden stattdessen
€ 1.566,00

gefordert, bei 3 Filmen üblicherweise über € 2.000,00. In jedem Fall wird von Ihnen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Warner Bros. gefordert.

Warner Bros. Abmahnung Waldorf Frommer: wie reagiere ich hierauf?

Machen Sie nicht den Fehler, die beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterschreiben. Diese wurde von der Kanzlei Waldorf Frommer ganz im Sinne von Warner Bros. erstellt. Dies ist natürlich zulässig, schließlich will jeder Anwalt vor allem die Interessen seines Mandanten vertreten. Freilich sind Sie auch nicht verpflichtet, das beigefügte Muster zu unterschreiben. Anders als noch bis letztes Jahr weist die Kanzlei Waldorf Frommer auch nicht mehr darauf hin, dass eine Änderung der beigefügten Unterlassungserklärung zu deren Unwirksamkeit führen könne.
Oftmals drohen hier weitere Abmahnungen wenn Sie etwa außer Gangster Squad (2013) noch andere Filme herunter geladen haben. Werden die Verstöße von Waldorf Frommer nacheinander ermittelt, drohen von dort auch nacheinander mehrere Abmahnungen, ob durch die Firma Warner Bros. oder anderer Firmen.
Wichtig ist es daher auf alle Fälle, diese Folgeabmahnungen zu verhindern. Wir stehen Ihnen hierfür gerne mit Rat und Tat zur Verfügung und weise für Sie auch unberechtigte Forderungen zurück. Denn schließlich werden in solchen Abmahnungen nicht selten gänzlich unberechtigte oder auch zu weitgehende Forderungen gestellt.



Eingestellt am 16.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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