Waldorf Frommer Abmahnung Bilder und Bildrechte: Getty Images International, Corbis GmbH, StockFood GmbH, Great Bowery Deutschland GmbH Stockfotos

Bildrechte-Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer für diverse Rechteinhaber

Die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer hat in den letzten Jahren vor allem durch ihre Filesharing-Abmahnungen Schlagzeilen gemacht. Sie ist nach einhelliger Meinung inzwischen die mit Abstand größte Abmahnkanzlei bundesweit im Bereich Filesharing. Allein unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren eine vierstellige Anzahl Betroffener vertreten, die von Waldorf Frommer eine urheberrechtliche Filesharing-Abmahnung erhalten hatten. Etwas weniger beachtet sind die zahlreichen durch Waldorf Frommer ausgesprochenen Abmahnungen wegen der Verletzung von Bildrechten, die im Auftrag zahlreicher großer Bildagenturen augesprochen werden. In aller Regel handelt es sich dabei um Stockfotos. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle einmal die Abmahnungen darstellen, die zwar immer ein wenig variieren, jedoch nach einem ähnlichen Schema aufgebaut sind.

Waldorf Frommer Abmahnung Stockfoto: Die Bildrechteinhaber

Wie ausgeführt ist Waldorf Frommer derzeit von zahlreichen Bildagenturen bzw. Stockfoto-Agenturen beauftragt, gegen Internetnutzer Abmahnungen wegen der unberechtigten Nutzung von Stockfotos vorzugehen. Vor allem für folgende Mandanten mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Bildbereich derzeit ab:
  • Getty Images International
    Corbis GmbH
    StockFood GmbH
    Great Bowery Deutschland GmbH

Daneben gibt es natürlich weitere Rechteinhaber, die sich von Waldorf Frommer vertreten lassen. Die Unternehmen Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH und Great Bowery Deutschland GmbH begegnen uns in der anwaltlichen Beratungspraxis bei Stockfotos immer wieder, weshalb wir an dieser Stelle vor allem auf die Abmahnungen dieser Unternehmen eingehen.

Waldorf Frommer Stockfoto Teil 1: Die Abmahnung

In einem ersten Schritt verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung, in der sie die anwaltliche Vertretung der Getty Images International, der StockFood GmbH, der Corbis GmbH oder der Great Bowery Deutschland GmbH anzeigt und mitteilt, dass es in der Abmahnung um die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial des jeweiligen Mandanten geht. Es wird dem Abgemahnten ein Screenshot der eigenen Internetseite vorgelegt, auf dem der vorgeworfene Verstoß zu sehen ist.
Waldorf Frommer macht im Auftrag von Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH oder Great Bowery Deutschland GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Aufwendungsersatz geltend bzw. kündigt die Geltendmachung dieser Ansprüche an. In einem ersten Schritt soll nach Erhalt der Abmahnung eine
strafbewehrte Unterlassungserklärung

abgegeben sowie
Auskunft

über den Umfang der vorgeworfenen Nutzung erteilt werden. Der Abmahnung beigefügt ist üblicherweise ein
Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages

sowie ein Formular namens
Auskunft zur streitgegenständlichen Nutzung

Bei Abmahnungen im Auftrag von Getty Images International besteht die Besonderheit, dass in vielen Fällen vor Erhalt der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer ein Schreiben direkt von Getty Images International eingeht, mit welchem Getty Images International zunächst ohne anwaltliche Hilfe Ansprüche geltend macht.

Waldorf Frommer Stockfoto Abmahnung Teil 2: Die Bezifferung der Ansprüche

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung und Erteilung der Auskunft wird die Unterlassungserklärung - sofern diese wirksam abgegeben wurde - von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag des jeweiligen Mandanten Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH bzw. Great Bowery Deutschland GmbH angenommen. Sofern auch die Auskunft vollständig erteilt wurde, wird der Schadensersatz beziffert, den die Kanzlei Waldorf Frommer für Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH bzw. Great Bowery Deutschland GmbH geltend macht.
Werden keine Unterlassungserklärung abgegeben und / oder keine Auskunft erteilt, droht die gerichtliche Geltendmachung dieser Ansprüche durch die Kanzlei Waldorf Frommer. Dies sollte unbedingt verhindert werden, denn bei einer berechtigten Abmahnung entstehen durch ein gerichtliches Verfahren für den Abgemahnten erhebliche weitere Kosten.
Die von Waldorf Frommer für die Firmen Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH bzw. Great Bowery Deutschland GmbH in diesem zweiten Schritt bezifferten Forderungen sind unterschiedlich und hängen davon ab, wie viele Bilder in welchem Umfang und wie lange verwendet wurden. Die Forderungen setzen sich jedenfalls zusammen aus der geforderten
Erstattung von Rechtsanwaltskosten

sowie dem geforderten
Schadensersatz

für Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH bzw. Great Bowery Deutschland GmbH.

Waldorf Frommer Stockfoto Abmahnung Teil 3: Die Vertragsstrafe

Unabhängig davon wie ansonsten eine Einigung mit der Kanzlei Waldorf Frommer aussieht: Dieser Schritt sollte unbedingt verhindert werden!!!
Wird eine Unterlassungserklärung abgegeben, dann MUSS das betreffende Bild unbedingt entfernt werden und zwar nicht nur durch Löschen des Links auf der Homepage, sondern durch komplette Löschung vom Server. Mehrere Gerichte haben inzwischen entschieden, dass ein Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungserklärung im Bildrecht bereits dann vorliegt, wenn das Bild durch direkte Eingabe der URL (die an sich niemand vornehmen würde) noch abrufbar ist.
Leider haben wir es in der letzten Zeit immer wieder erlebt, dass Betroffene das Bild nicht komplett gelöscht wurde. In diesen Fällen kann Waldorf Frommer für Getty Images International, StockFood GmbH, Corbis GmbH bzw. Great Bowery Deutschland GmbH geltend machen, die in der Regel im vierstelligen Bereicht liegt und die auch dann zu zahlen ist, wenn sich nach Abgabe der Unterlassungserklärung herausstellt, dass die Abmahnung tatsächlich unbegründet war!

Waldorf Frommer Stockfoto Abmahnung: was tun?

Bei diesen Abmahnungen gibt es vieles zu beachten. Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt dem Grunde nach Ansprüche des jeweiligen Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer bestehen und sodann die richtigen Schritte eingeleitet werden. Nach Bezifferung der Forderungen sollten diese auch der Höhe nach überprüft werden.
Wie bei allen Abmahnungen gilt: Unterschreiben Sie niemals die beigefügten Erklärungen! Diese sind sehr einseitig zu Gunsten der abmahnenden Mandanten der Kanzlei Waldorf Frommer formuliert, zum anderen sehen mehrere Gerichte hierin ein Anerkenntnis.
Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von Getty Images International, der StockFood GmbH, der Corbis GmbH oder der Great Bowery Deutschland GmbH eine Abmahnung erhalten haben. Wir konnten schon zahlreichen Betroffenen helfen.

Update: Waldorf Frommer Abmahnungen für die Great Bowery Deutschland GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit nach unserem Eindruck verstärkt Abmahnungen im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH. Alleine diese Woche haben wir von zwei Mandanten Great Bowery Deutschland GmbH Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer zur Bearbeitung vorgelegt bekommen. In beiden Fällen waren die finanziellen Forderungen, die von Seiten der Kanzlei Waldorf Frommer bzw. der Great Bowery Deutschland GmbH im Vergleich zu sonstigen Bilder-Abmahnungen außergewöhnlich hoch. Die finanziellen Forderungen der Great Bowery Deutschland GmbH wurden wie folgt beziffert:
€ 7.000,00 Schadensersatz
€ 805,20 Erstattung Rechtsanwaltskosten
€ 7.805,20 Gesamtbetrag

Der Schadensersatz in Höhe von € 7.000,00 soll sich aus der Lizenzanalogie ergeben, wobei von dem angegebenen Grundhonorar von € 3.500,00 für die Nutzung auf einer Homepage ein Aufschlag von 100 % aufgrund unterlassenen Urhebervermerks ergeben soll. Somit werden insgesamt € 7.000,00 Schadensersatz für die Great Bowery Deutschland GmbH gefordert.
Die Anwaltskosten für die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer sollen sich aus einem Gegenstandswert von € 5.000,00 für die Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs sowie weiteren € 7.000,00 für den Schadensersatz, somit insgesamt € 12.000,00 berechnen. Somit ergibt sich der geforderte Betrag in Höhe von € 805,20 für die von Waldorf Frommer geforderten Rechtsanwaltskosten.
In einer weiteren uns vorgelegten Great Bowery Deutschland GmbH Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer geht es um die unerlaubte Verwendung von insgesamt vier Lichtbildern. Die Kanzlei Waldorf Frommer hat für die vier Lichtbilder jeweils unterschiedliche Schadensersatzforderungen erhoben und fordert für die Great Bowery Deutschland GmbH insgesamt € 20.000,00 Schadensersatz. Die Rechtsanwaltskosten werden - ausgehend von einem Gegenstandswert von € 40.000,00 - mit € 1.336,90 angegeben, so dass insgesamt
€ 21.336,90

gefordert werden. Unsere Kanzlei vertritt inzwischen zahlreiche Betroffene, die von der Kanzlei Waldorf Frommer eine Abmahnung im Auftrag der Great Bowery Deutschland GmbH erhalten haben. In allen Fällen waren die geforderten Beträge zum Teil deutlich höher als in anderen urheberrechtlichen Abmahnungen, in denen es um Lichtbilder geht. Bei einem einzelnen Lichtbild wird zumeist ein hoher vierstelliger Eurobetrag, bei mehreren Lichtbildern fast immer ein fünfstelliger Eurobetrag in der Abmahnung gefordert.


Eingestellt am 23.03.2018 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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