Waldorf Frommer Abmahnung 2013: Sony Music & Co.

Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer auch 2013

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München ist eine der größten Abmahnkanzleien in Deutschland. Sie vertritt u.a. die Firmen Sony Music Entertainment Germany GmbH oder die Tele München Fernseh GmbH. Während viele Abmahnkanzleien zwischen den Jahren 2012 und 2013 Urlaub gemacht haben, haben Waldorf Frommer auch in dieser Zeit Abmahnungen verschickt.

Die aktuelle Waldorf Frommer Abmahnung

Ein Mandant von mir erhielt wenige Tage vor Silvester eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte. Er sollte eine Unterlassungserklärung abgeben bis zum 03.01.2013, und bis zum 10.01.2013 einen Betrag in Höhe von € 956,00 zahlen.

Was genau fordert Waldorf Frommer in der Abmahnung 2013?

Waldorf Frommer fordert in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber dem Mandanten von Waldorf Frommer, in dem von mir geschilderten Fall der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH. Vorgeworfen wird von Waldorf Frommer in der Abmahnung die unerlaubte Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen.
Neben der Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert. Dieser Betrag wird meistens auf Seite 11 der Waldorf Frommer Abmahnung mitgeteilt. Bei Waldorf Frommer werden in der Abmahnung quasi immer Rechtsanwaltskosten von € 506,00 gefordert sowie Schadensersatz zwischen € 300,00 und € 450,00. Der insgesamt geforderte Betrag beläuft sich bei Waldorf Frommer Abmahnungen daher auf zwischen € 806,00 und € 956,00.
Im konkreten Fall soll mein Mandant € 956,00 bis spätestens 10.01.2013 an Sony Music bzw. die Kanzlei Waldorf Frommer zahlen.

Sind die in der Waldorf Frommer Abmahnung erhobenen Ansprüche berechtigt?

Die entscheidende Frage ist zunächst einmal, ob über Ihren Anschluss aus eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde. Und falls ja, von wem. Sofern über Ihren Anschluss aus die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haben Sie grundsätzlich gegenüber Sony Music (bzw. dem jeweiligen Auftraggeber der Kanzlei Waldorf Frommer) eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Etwas anderes kann gelten, wenn der Verstoß zwar über Ihren Anschluss erfolgt ist, jedoch über Dritte. Der BGH hat Ende 2012 entschieden, dass eine Haftung des Anschlussinhabers dann ausscheidet, wenn minderjährige Kinder vor einem Download belehrt wurden, keine Tauschbörsen zu benutzen. Das letzte Wort ist hier noch nicht gesprochen. Noch zu klären sein wird die Frage, ob Anschussinhaber auch für volljährige Dritte haften, die nicht belehrt wurden. Dir richtige Antwort muss unseres Erachtens eindeutig lauten: NEIN. Dies ist jedoch bislang noch nicht abschließend geklärt.
Der von Waldorf Frommer geforderte Zahlungsbetrag erscheint jedenfalls deutlich überhöht. Sofern beispielsweise Sie als Anschlussinhaber nicht selbst die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen haben und hieran auch nicht vorwerfbar mitgewirkt haben, scheidet ein Schadensersatzanspruch aus. Auch über die Höhe der Rechtsanwaltskosten kann man durchaus anderer Meinung sein als die Kanzlei Waldorf Frommer, obwohl diese die von ihr erhobenen Ansprüche als absolut "wasserdicht" herausstellt.

Was ist nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer zu tun?

Vermeiden Sie es, direkt mit Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen. Ein Verhandeln über die geltend gemachten Ansprüche ist telefonisch bzw. ohne Einschaltung eines eigenen Rechtsanwalts quasi unmöglich. Die Kanzlei Waldorf Frommer ist nach meiner Erfahrung nicht dazu bereit, inhaltlich von den von ihr erhobenen Ansprüchen abzurücken. Wenn überhaupt dann ist Waldorf Frommer bereit, einen gegenüber dem in der Abmahnung geforderten Betrag geringfügig geringeren Betrag zu akzeptieren.
Update Januar 2013
Inzwischen ist der Jahreswechsel 2013 vollzogen und uns haben zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer erreicht. Und die Kanzlei Waldorf Frommer wird für meinen Geschmack immer dreister: Auch in Fällen, in denen wir Waldorf Frommer klar darauf hingewiesen haben, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung definitiv ausgeschlossen werden kann, kommen weitere Schreiben von Waldorf Frommer, mit denen man die usprüngliche Forderung weiter verfolgt. Auch wenn wir eindeutige Beweise vorgelegt haben (z. B. das Routerprotokoll, das zu dem in der Abmahnung genannten Zeitpunkt eine ganz andere IP-Adresse aufweist), die den Vorwurf entkräften, schickt uns Waldorf Frommer, womöglich ohne unsere Schreiben überhaupt zu lesen, einen Haufen Textbausteine zurück, in denen wahl- und zusammenhangslos einige Urteile zitiert werden. Oft wird auf den Anscheinsbeweis abgestellt, der bei Urheberrechtsverletzungen zu Gunsten der Rechteinhaber eingreift. Ein einfaches Bestreiten der in der Abmahnung vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ist somit nicht ausreichend. Dies ist jedoch dann nicht der Fall, wenn wir klipp und klar das Gegenteil beweisen können und die entsprechenden Nachweise sogar vorlegen. Die Ausführungen von Waldorf Frommer gehen daher in vielen Fällen an der tatsächlichen Sach- und Rechtslage vorbei. Wenn ein bei mir angestellter Rechtsanwalt so arbeiten würde wie einige Rechtsanwälte bei Waldorf Frommer dies offenbar tun, würde ich ihn dezent darauf hinweisen, dass er unprofessionell arbeitet und würde ihm im Wiederholungsfall die Kündigung überreichen. Bei Waldorf Frommer scheinen die Uhren jedoch anders zu ticken. Offenbar will man so viele Abmahnungen wie möglich verschicken und vergisst dabei, den jeder einzelnen Abmahnung zugrunde liegenden Vorwurf zu überprüfen. Jede Abmahnung von Waldorf Frommer sollte daher unbedingt auf ihre Richtigkeit und Begründetheit überprüft werden.
Gerne können Sie uns nach Erhalt einer Waldorf Frommer Abmahnung Ihr Anliegen über folgende Kontaktmöglichkeiten schildern:



Eingestellt am 04.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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