WVG Medien Abmahnung: The Walking Dead - Staffel 2

The Walking Dead Abmahnung WVG Medien GmbH

Derzeit erreicht unsere Kanzlei eine Flut von Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner im Auftrag der WVG Medien GmbH. In den Abmahnungen geht es um Werke der WVG Medien GmbH, vor allem um einzelne Filme des Werks The Walking Dead.

The Walking Dead Abmahnung WVG Medien: was wird mir vorgeworfen?

Ihnen wird in der Abmahnung vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss aus ein urheberrechtlich geschütztes Werk der WVG Medien GmbH, wie beispielsweise einzelne Filme aus den einzelnen The Walking Dead Staffeln, getauscht wurde. Die Kanzlei Sasse und Partner zeigt in der Abmahnung zunächst die anwaltliche Vertretung der WVG Medien GmbH an und teilt mit, wegen der unerlaubten Verwertung von Filmwerken gegen Sie vorzugehen. Bei diesen Filmwerken handelt es sich derzeit um verschiedene Filme aus The Walking Dead. Beispielsweiser erfolgen WVG Medien Abmahnungen für folgende Filme:
The Walking Dead - Pretty Much Dead Already
The Walking Dead - Staffel 1 Episode 6
The Walking Dead - Staffel 2 Folge 1
The Walking Dead - Staffel 2 Folge 2
The Walking Dead - Staffel 2 Folge 4
The Walking Dead - Staffel 2 Folge 5
The Walking Dead - Staffel 2 Folge 7

Die zweite Staffel von The Walking Dead ist vor kurzem in den USA erschienen und kommt demnächst auch offiziell nach Deutschland.

The Walking Dead Abmahnung WVG Medien: was wird gefordert?

In der Abmahnung wird mitgeteilt, dass die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung beweissicher dokumentiert worden sei. Daher wird von dem Empfänger der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert. Mit dieser soll man sich verpflichten, zukünftig keine Urheberrechtsverletzungen derselben Art zu begehen. Weiter wird ein Pauschalbetrag in Höhe von
€ 800,00

Damit sollen alle Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem jeweiligen The Walking Dead Film abgegolten sein.

The Walking Dead Abmahnung WVG Medien: was tun?

Eine Abmahnung sollte grundsätzlich auf ihre Berechtigung hin überprüft werden. In zahlreichen Abmahnungen werden zu hohe Beträge gefordert. Auch sollte man darauf achten, dass man möglichst nicht noch weitere Abmahnungen erhält. Wenn man weitere Filme herunter geladen hat, ist dieses Risiko grundsätzlich gegeben. Dieses Risiko kann man jedoch reduzieren, wenn man eine entsprechende modifizierte Unterlassungserklärung abgibt. Auch der in der Abmahnung geforderte Betrag kann regelmäßig deutlich reduziert werden.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung.
Hotline bei Abmahnungen:
06221 434030 (während der Bürozeiten)
06221 3262121 (Notruf)


Eingestellt am 09.01.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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