Voll Abgezockt: Abmahnung Universal Pictures durch APW Rechtsanwälte Notare

APW Rechtsanwälte Notare Abmahnung Universal Pictures: Voll Abgezockt

Ein Mandant unserer Kanzlei hat mir vor kurzem eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare aus Dortmund vorgelegt. Auftraggeber der Kanzlei APW ist bei dieser Abmahnung die Firma
Universal Pictures International Germany GmbH

Die Firma Universal Pictures ist Inhaberin der Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. So sind in der Vergangenheit auch bereits zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte Notare im Namen der Universal Pictures GmbH ausgesprochen werden.

APW Rechtsanwälte Notare Abmahnung Universal Pictures: um was geht es?

Da die Universal Pictures GmbH die Verwertungsrechte an Filmen besitzt, geht es auch in den Abmahnungen um Filme. Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, einen urheberrechtlich geschützten Film der Universal Pictures GmbH illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. In unserem Fall geht es konkret um den Film
Voll Abgezockt

Neben Voll Abgezockt lässt die Universal Pictures GmbH jedoch nach wie vor auch andere Filme abmahnen.

APW Rechtsanwälte Notare Abmahnung Universal Pictures Voll Abgezockt: was wird gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte und Notare sind recht kurz gehalten. Im Kern besteht der Vorwurf darin, dass ein beauftragtes Dienstleistungs-Unternehmen eine Urheberrechtsverletzung über den Anschluss des Abgemahnten festgestellt haben soll. Auf der ersten Seite der Abmahnung finden sich hierüber genauere Angaben wie der Filmname (in unserem Beispiel also Voll Abgezockt), ein p2p-Netzwerk, ein Dateiname, der Hash-Wert, eine IP, ein Provider sowie ein genauer Zeitpunkt.
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung wird die Abgabe einer Unterlasungserklärung gegenüber der Universal Pictures GmbH gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 530,00

APW Rechtsanwälte Notare Abmahnung Universal Pictures Voll Abgezockt: was tun?

Hierzu kommt es natürlich darauf an, ob der in der Abmahnung enthaltene Vorwurf berechtigt ist. In vielen Fällen besteht eine Haftung des Anschlussinhabers auch für Verstöße durch Dritte, die diese über seinen Anschluss vorgenommen haben. Zumindest dann, wenn der Verstoß nicht nachweislich ausgeschlossen werden kann, ist es wirtschaftlich absolut zu verhindern, dass der Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht wird. Denn dies würde zu einer Kostenexplosion führen. In zahlreichen Fällen empfiehlt sich daher die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese sollte auch geeignet sein, weitere Abmahnungen der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notare zu verhindern.
In zahlreichen Abmahnungen werden außerdem zu hohe Forderungen gestellt. Die finanziellen Forderungen lassen sich oftmals deutlich senken.
Gerne helfen wir auch Ihnen nach Erhalt einer solchen Voll Abgezockt Abmahnung!
Abmahnung erhalten? Hilfe vom Anwalt:



Eingestellt am 28.09.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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