Verlagsgruppe Random House GmbH: Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschicken Abmahnung für die Verlagsgruppe Random House GmbH

Die Münchner Abmahnkanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt für verschiedene Rechteinhaber Nutzer von Tauschbörsen im Internet wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung ab. Es sei verwiesen auf unsere Darstellung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte unter der Rubrik " Urheberrecht - Abmahnkanzleien" sowie auf diverse Artikel in diesem Blog.
Aktuell mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verstärkt im Auftrag der Random House GmbH die Urheberrechtsverletzung an Hörbüchern ab. Insbesondere geht es dabei um Hörbücher wie:
- Allen Carr: Endlich Nichtraucher
- Charlotte Link: Am Ende des Schweigens
- Charlotte Link: Sturmzeit
- Charlotte Roche: Feuchtgebiete
- Christopher Paoloni: Eragon - Die Weisheit des Feuers
- Christopher Paoloni: Eragon - Das Vermächtnis der Drachenreiter
- Dieter Bohlen: Der Bohlenweg
- Edgar Wallace: Die blaue Hand
- Frank Schirrmacher: Das Methusalem-Komplott
- John Grisham: Die Bruderschaft
- John Grisham: Die Begnadigung
- John Sandford: Tödlicher Blick
- Joy Fielding: Nur wenn Du mich liebst
- Max von der Grün: Vorstadtkrokodile
- Minette Walters: Das Echo
- Minette Walters: Fuchsjagd
- Minette Walters: In Flammen
- Minette Walters: Schlangenlinien
- Nicholas Sparks: Wie ein einziger Tag
- Stephen King: Der dunkle Turm 01 - Schwarz
- Stephen King: Der dunkle Turm 07 - Der Turm
- Stephen King: Puls
- Wladimir Kaminer: Russendisco
- Wladimir Kaminer: Ich bin kein Berliner
- Wladimir Kaminer: Schönhauser Allee
- Wladimir Kaminer: Küche totalitär.
Dabei handelt es sich nur um eine exemplarische Aufzählung der am meisten von Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Random House GmbH abgemahnten Hörbücher.
Unterschreiben Sie nicht voreilig die geforderte Unterlassungserklärung und zahlen Sie nicht den geforderten "Vergleichsbetrag", der bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Random House GmbH meistens € 956,00 oder € 806,00 beträgt.
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Rechtanwaltskosten in Höhe von € 506,00 sowie Schadensersatz in Höhe von € 450,00 bzw. € 300,00, je nach abemahntem Werk. Dabei wird von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte jedoch unterschlagen, dass in einigen Fällen auch begründeter Abmahnungen die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten auf € 100,00 begrenzt sind. Darüber hinaus scheidet Schadensersatz in vielen Fällen, in denen die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung durch Dritte (Haushaltsangehörige bzw. über WLAN) begangen wurde, vollkommen aus.
Wir prüfen für Sie nach Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Random House GmbH konkret, ob in Ihrem Einzelfall tatsächlich ein Anspruch besteht und falls ja, in welchem Umfang.
Nutzen Sie unsere bundesweite
ABMAHNHOTLINE: 06221 3262121

Wir prüfen in Ihrem konkreten Einzelfall, ob und falls ja in welchem Umfang der Random House GmbH Ihnen gegenüber tatsächlich Ansprüche zustehen.


Eingestellt am 25.10.2010 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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