VDAK e. V. Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute Recklinghausen Abmahnung wegen unlauterem Wettbewerb (UWG)

Aktuelle wettbewerbsrechtliche Abmahnung des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. Recklinghausen

Wir haben bereits von mehreren betroffenen Onlinehändlern Abmahnungen des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. Recklinghausen mit Sitz in der Halterner Straße 32 in 45657 Recklinghausen vorgelegt. Anfang Juli 2017 eine Abmahnung des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. auch einen langjährigen Mandanten unserer Kanzlei, der in einigen wenigen Angeboten aufgrund eines Fehlers in seinem Warenwirtschaftssystem eine möglicherweise fehlerhafte Angabe zur Herstellergarantie machte.
Bereits mehrere Onlinehändler haben uns eine Abmahnung des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. vorgelegt, weshalb wir Ihnen als ebenso betroffenem Händler die Abmahnung an dieser Stelle einmal näher darstellen wollen, um Ihnen mögliche Handlungsoptionen aufzuzeigen.

VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. Abmahnung UWG: um was geht es?

Der VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Recklinghausen, der auf seiner Internetseite sowie in seinen Schreiben mit dem Slogan "Aktiver Gewerbeschutz" arbeitet. Nach Angaben des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. auf dessen Internetseite wurde der VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. im Jahr 1994 gegründet und ihm gehören "bundesweit über 2.000 gewerbliche und freiberufliche Mitglieder sowie andere Wirtschaftsverbände mit ihrerseits mehreren tausend Mitgliedern" an. Ziel des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. ist ausweislich der Angaben in der Abmahnung u.a. die Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Der VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. ist ein Wettbewerbsverband, der bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen wettbewerbsrechtliche Unterlassungansprüche geltend machen kann.

VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. Abmahnung UWG: was wird beanstandet?

In den Abmahnungen wird ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beanstandet. Je nach Abmahnung werden unterschiedliche Verstöße gegen das Wettbewrbsrecht beanstandet, wobei es sich meistens - wie bei Abmahnungen anderer Wettbewerbsverbände auch - um solche Verstöße handelt, die bereits oft von diversen Gerichten entschieden worden sind. In dem hier beschriebenen Beispielsfall geht es um eine Herstellergarantie, bei der die erforderlichen gesetzlichen Angaben nach § 477 Abs. 1 BGB fehlen. Neben einer fehlerhaft bzw. lückenhaft angegebenen Herstellergarantie werden u.a. auch Werbeanrufe ohne vorherige Einwilligung beanstandet. Nach unserem Eindruck wird jedoch in den meisten Abmahnungen derzeit (Stand Juli 2017) eine unzureichende Herstellergarantie beanstandet.

VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.: was wird gefordert?

Sie als Empfänger werden aufgefordert, dem VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. gegenüber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. In den uns vorgelegten Abmahnungen wird eine Unterlassungserklärung beigelegt, die eine feste Vertragsstrafe von € 1.500,00 enthält. Außerdem sollen Sie eine Pauschale für die Abmahnkosten bezahlen in Höhe von € 142,80 (€ 120,00 zuzüglich 19 % Umsatzsteuer).

VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V.: was tun?

Eine solche Abmahnung sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen können richtig teuer werden, insbesondere wenn falsch hierauf reagiert wird. Ohne vorherige Prüfung der Abmahnung und entsprechende Beratung durch einen Rechtsanwalt sollte niemals eine Unterschrift unter die Unterlassungserklärung erfolgen. Denn ansonsten verpflichten Sie sich nicht nur zur Zahlung der Abmahnkostenpauschale in Höhe von € 142,80 - dieser Betrag ist "Peanuts" im Vergleich dazu, was sonst droht - sondern Sie verpflichten sich zeitlich unbefristet zur Unterlassung gegenüber dem VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. in Recklinghausen, selst dann, wenn sich später herausstellt, dass die Abmahnung überhaupt nicht begründet war.
Rechtsanwalt Andreas Forsthoff aus Heidelberg ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat schon mehreren Tausend Betroffenen, die eine Abmahnung erhalten haben, weiterhelfen können. Gerne können Sie sich an unsere Kanzlei wenden, wenn auch Sie eine Abmahnung des VDAK Verein Deutscher und Ausländischer Kaufleute e.V. erhalten haben. Wir geben Ihnen gerne eine kostenlose Ersteinschätzung und teilen Ihnen, wenn Sie uns dann mit Ihrer Vertretung beauftragen möchten, selbstverständlich vor der Beauftragung unsere Kosten mit.


Eingestellt am 04.07.2017 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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