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Unverbindliches Lizenzangebot fairSync International - Stington & Partner Legal GmbH
Das unverbindliche Lizenzengebot der fairSync International - Eine Handelsmarke der Stington & Partner Legal GmbH
Derzeit erhalten viele Unternehmen unerwartet Post bzw. Emails von Rechteinhabern bzw. von Anwaltskanzleien, in denen es um urheberrechtlich geschützte Tonaufnahmen geht. Diese wurden durch das jeweilige Unternehmen zuvor in Social Media Auftritten, etwa auf Instagram, verwendet. Dabei gibt es verschiedene Arten von Aufforderungsschreiben, die von den unterschiedlichen Rechteinhabern bzw. ihren Kanzleien erfolgen.Unserer Kanzlei wurde zur Bearbeitung ein solches Schreiben vorgelegt, wobei es laut Schreiben um ein unverbindliches Lizenzangebot an einer Tonaufnahme geht. Am Beispiel des aktuellen Schreibens der Stington & Partner Legal GmbH mit Sitz in Cham, Schweiz, welche die Handelsmarke fairSync International verwendet, wollen wir Ihnen derartige Aufforderungsschreiben einmal näher darstellen und Ihnen einen ersten Überblick geben.
Stington & Partner Legal GmbH fairSync International Schreiben: Um was geht es?
Es geht jeweils um die unbefugte Veröffentlichung einer Tonaufnahme. In dem hier beschriebenen Beispielsfall soll die TonaufnahmeTurn The Lights Off (Interpret: Steven Roho)
öffentlich zugänglich gemacht worden sein.
Dabei wird mitgeteilt, dass Rechteinhaberin an dieser Tonaufnahme die Firma All Ways Dance Ltd. sei. Und diese Firma All Ways Dance Ltd. als Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrechte an der Tonaufnahme Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) habe den Lizenzhändler Stington & Partner Legal GmbH, die hier unter der Handelsmarke fairSync International auftritt, mit der Erteilung von Lizenzen im deutschsprachigen Raum ermächtigt.
Die Tonaufnahme Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) soll in unserem Beispielsfall im Instagram-Profil unserer Mandantin für einen Zeitraum von knapp vier Monaten veröffentlicht worden sein. Im Schreiben wird nicht ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Empfänger des Schreibens keine gültige Lizenz hat. Dies wird freilich unterstellt, denn es wird ein unverbindliches Angebot für eine Lizenz zur Nutzung unterbreitet, welches auch die bisherige Nutzung umfasst.
Stington & Partner Legal GmbH fairSync International Schreiben: Was wird gefordert?
Bei Abmahnungen wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Eine solche wird hier nicht gefordert, sondern es wird das Angebot unterbreitet, die Tonaufnahme, in diesem Fall also Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) nachträglich zu lizenzieren. Für eine Einjahreslizenz, die auch die bislang erfolgte Nutzung der Tonaufnahme umfasst, wird in dem hier beschriebenen Fall eine Lizenzgebühr in Höhe von€ 7.920,00 zuzüglich Umsatzsteuerr
gefordert. Dieser Betrag wurde in dem von uns beschriebenen Beispielsfall für die beschriebene Nutzung der Tonaufnahme Turn The Lights Off (Interpret: Steven Roho) genannt. Bei anderen Tonaufnahmen oder anderer Nutzung kann der Betrag natürlich variieren.
Unverbindliches Lizenzangebot Stington & Partner Legal GmbH fairSync International Schreiben: Wie reagiere ich auf dieses Schreiben?
Es handelt sich bei dem Schreiben nicht um ein Fake-Schreiben oder einen Aprilscherz, sondern um ein Aufforderungsschreiben eines echten Unternehmens mit Sitz in Cham (Schweiz), welches unbedingt ernst genommen werden sollte. Beachten Sie daher in Ihrem eigenen Interesse unbedingt die gesetzte Frist.Die Forderungen, die in solchen Schreiben gestellt werden, sind oftmals nach unserer Einschätzung deutlich übersetzt. Zum anderen ist auch stets zu überprüfen, ob denn auch tatsächlich eine Anspruchsberechtigung zur Geltendmachung der Ansprüche besteht. Es bestehen in vergleichbaren Fällen oftmals mehrere Ansätze, das Ziel einer möglichst geringen Zahlung oder gar keiner Zahlung zu erreichen.
Gerne können Sie sich an uns wenden, wenn auch Sie ein unverbindliches Lizenzangebot der Stington & Partner Legal GmbH bzw. fairSync International erhalten haben.
Eingestellt am 07.07.2026 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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