Unschöne Weihnachtspost: Mahnbescheid oder Klage Nimrod Rechtsanwälte für Astragon Entertainment und Daedalic Entertainment

Verstärkt Mahnbescheide der Astragon Entertainment GmbH und der Daedalic Entertainment GmbH durch Nimrod Rechtsanwälte

In den letzten Jahren war es ruhig geworden um die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte und die Firma Astragon Entertainment GmbH sowie die Firma Daedalic Entertainment GmbH. Seit dem Jahr 2013 hatte unsere Kanzlei verstärkt mit Abmahnungen der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte zu tun, die im Auftrag diverser Rechteinhaber vor allem im Bereich Computerspiele bzw. Simulationen erfolgten. Dabei handelte es sich um die Firmen Astragon Entertainment GmbH, Daedalic Entertainment GmbH bzw. Aerosoft GmbH. Die Vergleichsbeträge, die dabei in den Abmahnungen gefordert worden waren, lagen meistens bei € 850,00 oder € 950,00, teilweise wurden auch € 475,00 gefordert.
Neue Abmahnungen wurden in der letzten Zeit durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte bzw. die Unternehmen Astragon Entertainment GmbH, Daedalic Entertainment GmbH oder Aerosoft GmbH nur noch in deutlich geringerer Anzahl ausgesprochen. Dafür erleben wir gegen Ende des Jahres 2020 eine vermehrte Anzahl an gerichtlichen Mahnbescheiden der Nimrod Rechtsanwälte als Vertreter der Firma Astragon Entertainment GmbH bzw. der Firma Daedalic Entertainment GmbH.

Mahnbescheid Nimrod Rechtsanwälte Astragon bzw. Daedalic Entertainment GmbH: um was geht es?

Mit den Mahnbescheiden der Nimrod Rechtsanwälte für die Astragon Entertainment GmbH bzw. die Daedalic Entertainment GmbH, welche unsere Mandanten derzeit erreichen, werden Forderungen aus Abmahnungen geltend gemacht, welche in der Regel im Jahr 2017 ausgesprochen worden waren. Hintergrund der jetzigen Häufung der gerichtlichen Mahnbescheide dürfte die Verjährung der Anwaltskosten mit Ablauf des Jahres 2020 sein. Denn die Rechtsanwaltskosten für eine Abmahnung verjähren mit Ablauf des dritten Jahres nach ihrer Entstehung, in den meisten Fällen der im Jahr 2017 ausgesprochenen Abmahnungen also mit Ablauf des Jahres 2020.
Aufgrund der Zustellung des Mahnbescheides wird die Verjährung der Rechtsanwaltskosten zunächst für 6 Monate gehemmt. Das bedeutet, dass die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte bzw. die Astragon Entertainment GmbH oder die Daedalic Entertainment GmbH jetzt 6 Monate Zeit haben, weitere Gerichtskosten einzuzahlen und hierdurch Verweisung an das im Mahnbescheid als Prozessgericht angegebene Gericht zu beantragen. Dann wird ein normales Klageverfahren bei diesem Amtsgericht durchgeführt.
Hinweis: Der Schadensersatz verjährt nach aktueller Rechtsprechung des BGH - anders als die Rechtsanwaltskosten - erst nach 10 Jahren. Bis der Schadensersatz also verjährt ist, dauert es noch eine Weile.

Mahnbescheid Nimrod Rechtsanwälte Astragon bzw. Daedalic Entertainment GmbH: was wird gefordert?

Die aktuell in den Mahnbescheiden der Nimrod Rechtsanwälte für die Astragon Entertainment GmbH bzw. die Daedalic Entertainment GmbH geltend gemachten Forderungen sind in den uns vorliegenden Mahnbescheiden jeweils deutlich höher als die ursprünglich mit der Abmahnung geforderten Vergleichsbeträge. In einem uns aktuell vorliegenden Mahnbescheid der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Entertainment GmbH werden beispielsweise
€ 2.790,00 Schadensersatz sowie
€ 347,60 Rechtsanwaltskosten

gefordert. Zusammen mit Zinsen und Verfahrenskosten ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von über € 3.800,00. In einem anderen Mahnbescheid der Daedalic Entertainment GmbH durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte, gegen die wir ebenfalls Widerspruch eingelegt haben, wurden
€ 3.195,00 Schadensersatz sowie
€ 413,90 Rechtsanwaltskosten

gefordert.

Mahnbescheid Nimrod Rechtsanwälte Astragon bzw. Daedalic Entertainment GmbH: wie ist die Rechtslage?

Viele Betroffene, die einen solchen Mahnbescheid zugestellt bekommen, wundern sich wegen der Forderungshöhe. Lagen die Forderungen der Astragon Entertainment GmbH oder der Daedalic Entertainment GmbH in der Abmahnung durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte noch meistens bei etwa € 850,00 oder € 950,00, betragen die mit dem Mahnbescheid geltend gemachten Forderungen in der Regel ein Vielfaches dieser Forderungen.
Ist das rechtens?
Prinzipiell ja. Rechtlich gesehen waren ja in der Abmahnung nicht € 850,00, € 950,00 bzw. € 475,00 gefordert worden, sondern diese Beträge waren als Vergleichsbetrag genannt worden. In der Abmahnung waren in der Regel zumeist die Anwaltskosten und der Schadensersatz beziffert worden, die recht hoch ausfielen, und dann wurde am Ende des Abmahnschreibens ein deutlich niedrigeres Vergleichsangebot unterbreitet. Die recht hohen Forderungen sollten natürlich sicherlich auch dazu dienen, das am Ende des Abmahnschreibens genannte Vergleichsangebot als besonders günstig erscheinen zu lassen. Rechtlich gesehen wurde durch den Abgemahnten, der den Vergleichsbetrag nicht gezahlt hat, das Vergleichsangebot nicht angenommen, so dass die Kanzlei durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte für die Astragon Entertainment GmbH oder die Daedalic Entertainment GmbH nunmehr die in der Abmahnung genannten Beträge fordert. Dies ist im Grundsatz nicht zu beanstanden. Ob die Forderungen im Einzelfall auch gegenüber dem Anschlussinhaber bestehen und falls ja in welcher Höhe, steht auf einem anderen Blatt.
Zur Haftung des Anschlussinhabers hat der BGH als höchstes deutsches Zivilgericht in den letzten Jahren mehrere Grundsatzurteile verkündet. Im Grundsatz besteht dabei die Vermutung der Täterschaft zu Lasten des Anschlussinhabers. Mit anderen Worten: Kann der Rechteinhaber im gerichtlichen Verfahren nachweisen, dass der Verstoß über den Anschluss begangen wurde, wird vermutet, dass der Anschlussinhaber als Täter verantwortlich ist. Dann muss er auf Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten haften. War der Anschlussinhaber selbst für den Verstoß nicht verantwortlich, kommt es darauf an, ob konkret andere Personen für den Verstoß in Betracht kommen und wie diese sich gegenüber dem Anschlussinhaber nach Vorhalt der Abmahnung äußern. Zur Frage der Haftung in Ihrem Einzelfall beraten wir Sie gerne.

Mahnbescheid Nimrod Rechtsanwälte Astragon bzw. Daedalic Entertainment GmbH: was tun?

Der Mahnbescheid ist zunächst nach der Abmahnung als weiterer Versuch der Nimrod Rechtsanwälte einzustufen, die Forderungen der Astragon Entertainment GmbH beziehungsweise der Daedalic Entertainment GmbH durchzusetzen, wobei die jetzt geltend gemachten Forderungen (zumindest in sämtlichen uns vorliegenden Mahnbescheiden) deutlich höher sind als in der Abmahnung. Das Mahngericht hat dabei nicht die Berechtigung der Forderungen geprüft. Wird innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung an Sie (s. Datumsstempel auf dem gelben Umschlag) kein Widerspruch eingelegt, kann die Nimrod Rechtsanwälte für die Astragon Entertainment GmbH beziehungsweise die Daedalic Entertainment GmbH den Erlass eines Vollstreckungsbescheides gegen Sie beantragen. Dieser wird sodann kurzfristig erlassen. Gegen einen Vollstreckungsbescheid ist dann zwar auch noch einmal innerhalb von 14 Tagen Einspruch eingelegt werden, die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte kann aber bereits aus dem Vollstreckungsbescheid die Zwangsvollstreckung betreiben. Und nach Ablauf der 14tägigen Einspruchsfrist ist dann bei ordnungsgemäßer Zustellung des Vollstreckungsbescheides keinerlei Rechtsmittel mehr möglich.
Werden also keine Rechtsmittel gegen den Mahnbescheid oder gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt, kann gegen Sie ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel ergehen und Sie haben die geforderten Beträge zu zahlen, auch wenn an sich Ihnen gegenüber als Anschlussinhaber in Ihrem konkreten Fall keinerlei Ansprüche bestanden haben. Es ist daher immens wichtig, Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Wir halten es zumindest in den Fällen, in denen die Ansprüche zweifelhaft sind, auch für sehr sinnvoll, die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte nochmals anwaltlich anzuschreiben und darzulegen, weshalb aus unserer Sicht keine Ansprüche bestehen oder die Ansprüche zweifelhaft sind. In vielen Fällen kann dann entweder eine Abwehr der Forderungen insgesamt oder zumindest eine deutliche Reduzierung der Forderungen der Astragon Entertainment GmbH bzw. der Daedalic Entertainment GmbH erreicht werden.
Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren erfolgreich mehrere Tausend Filesharing-Fälle außergerichtlich und einige Hundert Filesharing-Fäll gerichtlich bearbeitet, wobei viele davon auch Abmahnungen der Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte für die Astragon Entertainment GmbH beziehungsweise die Daedalic Entertainment GmbH waren. Gerne beraten und vertreten wir auch Sie, sofern Sie einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrg der Astragon Entertainment GmbH bzw. der Daedalic Entertainment GmbH erhalten haben.


Eingestellt am 10.12.2020 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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