Überraschende Wende bei den KVR Handelsgesellschaft (Frank Drescher) Abmahnungen: Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges

Schreiben der Staatsanwaltschaft Regensburg vom 20.03.2013

Diese Woche erreichte uns ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Regensburg, welches es in sich hat: Die Staatsanwaltschaft zeigt an, ein Ermittlungsverfahren gegen den Regensburger Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann und Herr Frank Oliver Drescher wegen versuchten Betruges zu führen. Hintergrund sind die Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH. Wir vertreten etliche Betroffene, die eine solche Abmahnung im letzten Jahr erhalten haben. Dass man Forderungen aus einer Abmahnung aus unterschiedlichen Gründen zurückweist, kommt vor. Dass Abmahnungen sich aus welchen Gründen auch immer einmal als unbegründet herausstellen, ist ebenfalls nicht selten. Dass jedoch gegen den Abmahner und gegen den abmahnenden Rechtsanwalt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges geführt wird, haben wir in unserer bisherigen beruflichen Praxis noch nicht erlebt.

KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte: um was geht es?

Die textbausteinmäßig aufgebauten Abmahnungen der Kanzlei U + C im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Frank Drescher, Gammelsdorf, hatten üblicherweise einen (vermeintlichen) Wettbewerbsverstoß zum Gegenstand. Häufig ging es um kleine Fehler bei der Widerrufsbelehrung oder bei den Informationspflichten gegenüber Verbrauchern. Vielfach war der zugrunde liegende Vorwurf eines fehlerhaften Internetauftritts im Grundsatz berechtigt, allerdings erschienen die Abmahnungen bereits damals aus anderen Gründen für unbegründet.

KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte: was ist davon zu halten?

Innerhalb weniger Tage bzw. Wochen erhielten Hunderte, wenn nicht Tausende kleine Internethändler eine solche Abmahnung der Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag der KVR Handelsgesellschaft mbH. Die schiere Masse dieser Abmahnwellen hatten wir im Wettbewerbsrecht noch nicht erlebt. Zwar kam und kommt es immer wieder vor, dass einzelne Internethändler über einen längeren Zeitraum hinweg Abmahnungen an (vermeintliche) Wettbewerber aussprechen und wir uns als Anwälte schon einmal fragen, was das Ganze denn eigentlich soll (außer den Geldbeutel des abmahnenden Anwalts zu füllen). Derart viele Abmahnungen in einer so kurzen Zeit hatten wir noch nicht erlebt.
Im Wettbewerbsrecht gibt es - dies ist insoweit anders als im Urheberrecht, hier spricht Rechtsanwalt Urmann durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte ebenfalls seit Jahren für diverse Auftraggeber Tausende von Abmahnungen aus - eine wichtige Schranke: den Rechtsmissbrauch. Hierfür ist eine Vielzahl von Abmahnungen alleine noch nicht ausreichend, allerdings ein gewichtiges Indiz. Weitere Umstände müssen hinzukommen, um von einem Rechtsmissbrauch zu sprechen, der dann die Abmahnung insgesamt unwirksam macht. Zu nennen ist hier vor allem die Verfolgung sachfremder Motive, was beispielsweise durch ein krasses Missverhältnis der Anzahl der Abmahnungen in Relation zur eigentlichen Geschäftstätigkeit oder durch illegale Gebührenabsprachen zwischen Abmahnanwalt und Abmahnfirma dokumentiert werden kann.
Bei den im Auftrag der KVR Handelsgesellschft mbH ausgesprochenen Abmahnungen lag ein solches Missverhältnis nach unserer festen Überzeugung vor. Es wurde nach unserem Eindruck von Seiten des Frank Drescher lediglich vorgetäuscht, einen Internethandel mit quasi allen Artikeln zu betreiben, die denkbar sind, um ein konkretes Wettbewerbsverhältnis zu allen möglichen vermeintlichen Wettbewerbern zu konstruieren.
Wir hatten seinerzeit eine große Anzahl Betroffener vertreten und jegliche finanziellen Forderungen des Frank Drescher bzw. seiner Firma KVR zurückgewiesen. Die geforderten Rechtsanwaltskosten des Thomas Urmann (Kanzlei U + C Rechtsanwälte) wurden natürlich in jedem Einzelfall von unserer Kanzlei zurückgewiesen. Auf keines unserer zahlreichen Schreiben hatten wir jemals eine Antwort erhalten. Angesichts der kurzen Verjährungsfrist im Wettbewerbsrecht (6 Monate) wären nunmehr sämtliche Ansprüche des Frank Drescher, des Rechtsanwalts Thomas Urmann oder wem auch immer gegen unsere Mandanten ohnehin verjährt.

KVR Handelsgesellschaft mbH Abmahnung U + C Rechtsanwälte: ist das Ganze ein Betrug?

Das Ermittlungsverfahren läuft jedenfalls wegen versuchten Betruges. Sofern sich die Vorwürfe als berechtigt herausstellen und sofern jemand auf die Abmahnung bezahlt hat, dürfte wohl sogar ein vollendeter Betrug im Raum stehen.
Dass Frank Drescher, der sich seinen Namen schon mit diversen Abofallen im Internet ruiniert hat, tatsächlich niemals ernsthaft einen Internethandel namens KVR betrieben hatte, war sehr schnell offenkundig. Da bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ausschließlich der Anwalt (hier: U + C Rechtsanwälte, vertreten durch Rechtsanwalt Thomas Urmann) einen Kostenerstattungsanspruch hat, nicht hingegen der Abmahner selbst (hier: Frank Drescher) einen Schadensersatzanspruch gegen den Abgemahnten hat, läge bei ordnungsgemäßer Vorgehensweise das finanzielle Interesse solcher Abmahnungen alleine auf Seiten des Rechtsanwalts Thomas Urmann.
Warum sollte also Frank Drescher umfangreich einen Internetshop aufziehen, damit dann alleine Rechtsanwalt Thomas Urmann daran verdient? Andere Motive oder finanzielle Vereinbarungen zwischen Rechtsanwalt Thomas Urmann und Frank Drescher wurden von uns daher vermutet. Dies zu beweisen ist jedoch nicht ganz einfach.
Jetzt ermittelt jedenfalls die Staatsanwaltschaft Regensburg sowohl gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann als auch gegen Frank Oliver Drescher wegen des Verdachts des versuchten Betruges. Da bislang lediglich eine Strafanzeige voliegt, hat die Staatsanwaltschaft unsere Kanzlei um Mithilfe gebeten. Ich habe den zuständigen Staatsanwalt bereits angerufen und unsere volle Kooperation zugesagt, um die Vorwürfe aufzuklären. Wir haben alle Mandanten, die von der Kanzlei U + C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH eine Abmahnung erhalten hatten, angeschrieben, um die Zustimmung zur Übermittlung der notwendigen Informationen an die Staatsanwaltschaft Regensburg einzuholen. Hintergrund ist unsere anwaltliche Schweigepflicht. Ohne Zustimmung des jeweiligen Mandanten im Einzelfall dürfen und werden wir natürlich keine mandatsbezogenen Informationen an Dritte weitergeben, auch nicht an die Staatsanwaltschaft. Allerdings bin ich mir sicher, dass die meisten unserer Mandanten höcht erfreut über das Strafverfahren sind und gerne die Zustimmung zur Weitergabe der Daten erteilen.
Sollte sich der Vorwuf des Betruges gegen Frank Drescher sowie gegen Rechtsanwalt Thomas Urmann erhärten, dürfte dies auch die Geltendmachung eigener Schadensersatzansprüche (etwa eigene Anwaltskosten) gegen Frank Drescher sowie Thomas Urmann (U + C Rechtsanwälte) erleichtern.
Wir sind gespannt über die weitere Entwicklung und werden an dieser Stelle weiter berichten. Sollten Sie auch eine solche Abmahnung erhalten haben, leiten Sie diese am besten an die Staatsanwaltschaft Regensburg weiter unter Angabe des Aktenzeichens 103 Js 16997/12 (Ermittlungsverfahren gegen Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges). Gerne können Sie sich auch an unsere Kanzlei wenden.



Eingestellt am 27.03.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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4 Kommentare zum Artikel "Überraschende Wende bei den KVR Handelsgesellschaft (Frank Drescher) Abmahnungen: Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwalt Thomas Martin Urmann wegen versuchten Betruges":

Am 29.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich möchte in dem Zusammenhang Frank Drescher darauf aufmerksam machen, dass das Buch "Brieffreundschaft mit einem Abzocker" exakt jenen Frank Drescher zum Vorbild hat.
Am 29.03.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Ich bin verwirrt. Wird das Verfahren jetzt bei der Staatsanwwaltschaft Augsburg (oben im Text) oder bei der Staatsanwaltschaft Regensburg geführt. Als Betroffener wüsste ich schon gerne, wohin ich meine Abmahung leiten soll.
Am 29.03.2013 schrieb Rechtsanwalt A. Forsthoff folgendes:
Danke für Ihren Hinweis. Es hat sich leider ein Tippfehler eingeschlichen. Das Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Regensburg geführt. Ich habe die Angabe im Text bereits geändert.
Am 02.04.2013 schrieb (anonym) folgendes:
Der Eindruck, daß ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den abmahnenden Rechtsanwalt etwas Besonderes sei, ist falsch. Unter Tausenden von Abmahnungs-Adressaten sind immer ein paar dabei, die Strafanzeige gegen den abmahnenden Rechtsanwalt stellen. Und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft natürlich.
(Ist mir selbst auch schon passiert. Und wie immer lag das Ermittlungsverfahren nach anfänglichem Brimborium dann jahrelang brach und wurde schließlich sang- und klanglos eingestellt.)

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