U+C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnung FDUDM2 GmbH: Angeline

Angeline Abmahnung FDUDM2 GmbH durch U+C Rechtsanwälte

Der Song Angeline ist ein weiterer von zahlreichen Musiktiteln bzw. Filmen, für die durch die Kanzlei U+C Rechtsanwälte in großem Stil Abmahnungen erfolgen. Rechteinhaber ist hier dir Firma FDUDM2 GmbH. Sowohl die Kanzlei U+C Rechtsanwälte als auch die Firma FDUDM2 GmbH sind uns im Geschäft mit Abmahnungen einschlägig bekannt, weshalb wir Ihnen an dieser Stelle einige Informationen und eine erste Hilfestellung anbieten wollen, sofern Sie auch zu den Betroffenen gehören. Die Firma FDUDM2 GmbH hatte kurz vor Stellung des Insolvenzantrages noch ihren Namen geändert. Jahrlang firmierte die FDUDM2 GmbH unter dem Namen DigiProtect GmbH.

FDUDM2 GmbH Abmahnung U+C: um was geht es?

Ihnen gegenüber wird der Vorwurf einer Urheberrechtserletzung erhoben. Genauer gesagt sollen Sie den Song Angeline illegal aus einer Tauschbörse heruntergeladen und den Film dadurch weiter verbreitet zu haben. Dafür wird in der Abmahnung eine Unterlassungserklärung gegenüber der FDUDM2 GmbH gefordert. Und da nichts im Leben umsonst ist, erst recht keine Abmahnunen von Anwälten, wird außerdem ein Betrag in Höhe von
€ 340,00

von Ihnen gefordert. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung sowie Zahlung dieses Betrages sollen alle Ansprüche aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Song Angeline abgegolten sein.

FDUDM2 GmbH Abmahnung U+C: sind diese Forderungen berechtigt?

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass es gewisse Konstellationen gibt, die dazu führen, dass im Ergebnis keine Haftung des Anschlussinhabers gegeben ist, auch wenn über seinen Anschluss eine Urheberrechtsverletzung erfolgte. An dieser Stelle kann lediglich beispielhaft auf die Begehung des Verstoßes durch Dritte verwiesen werden. Auf diese Konstellationen wird natürlich in der Abmahnung nicht hingewiesen.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem kostenlose

in dem wir die wichtigsten Fragen umfassend zusammengestellt haben.

FDUDM2 GmbH Abmahnung U+C: was tun?

Zwei Dinge sind wichtig:
1. Kostenvermeidung
2. Risiko weiterer U+C Abmahnungen riskieren

Beides geht leider nicht mit der vorgefertigten Unterlassungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist. Wenn Angeline möglicherweise nicht der einzige Titel ist, der durch Sie oder Dritte über Ihren Anschluss geladen wurde, ist das Risiko weiterer Abmahnungen extrem hoch. Denn die Kanzlei U+C Rechtsanwälte mahnt für die Firma FDUDM2 GmbH neben dem Song Angeline noch zahlreiche weitere Musiktitel sowie Filme ab. Und die FDUDM2 GmbH ist nicht der einzige Auftraggeber der Kanzlei U+C Rechtsanwälte für Abmahnungen!
Gerne sind wir Ihnen behilflich und beugen weiteren Abmahnungen bereits im Vorfeld vor. Außerdem wehren wir überzogene Forderungen für Sie ab.



Eingestellt am 03.06.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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