U + C Rechtsanwälte Streaming redtube.com Abmahnung für The Archive AG: Glamour Show Girls

U + C Rechtsanwälte Abmahnung für die The Archive AG: Glamour Show Girls

Die The Archive AG versendet über die Regensburger Kanzlei U + C Urmann und Collegen, Abmahnungen an Tauschbörsennutzer wegen behaupteter Urheberrechtsverletzungen. Dies erfolgte bislang zehntausendfach. Neu ist, dass auch Nutzer von Streaming-Plattformen wie www.redtube.com betroffen sind. Unserer Kanzlei wurden in den letzten Tagen etliche The Archive AG Abmahnungen vorgelegt, in denen es um die Streaming-Plattform www.redtube.com geht.
Die The Archive AG ist Inhaberin der Urheberrechte an diversen Filmen, vor allem an Filmen mit pornographischem Inhalt. Derzeit wird insbesondere folgender Film abgemahnt:
Glamour Show Girls

Wie auch andere Abmahnungen der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sind auch die Abmahnungen für die The Archive AG weitgehend gleich aufgebaut:
Auf der ersten Seite der Abmahnung wird mitgeteilt, von der The Archive AG, Blumenweg 3a, 8303 Basserdorf, Schweiz, ordnungsgemäß bevollmächtigt und beauftragt zu sein, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Anschließend wird ein bestimmter Zeitpunkt angegeben, zu dem eine näher genannte Datei über eine bestimmte IP-Adresse angeboten worden sein soll. Dies sei beweissicher festgestellt und dokumentiert.
Auf Seite 2 der Abmahnung bringt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen grundsätzliche Ausführungen über die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers sowohl für eigenes Verhalten als auch für das Verhalten Dritter. Diese Ausführungen werden durch einige Gerichtsurteile untermauert. Anschließend fordert Sie die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Namen der The Archive AG auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darüber hinaus sollen Sie auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten sowie auf Schadensersatz haften. Zur Abgeltung dieser Ansprüche wird ein Vergleichsbetrag in Höhe von € 250,00 genannt.
Auf Seite 3 der Abmahnung nennt die Kanzlei U + C Urmann und Collegen schließlich eine Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung und der Kosten.
Auf Seite 4 wird eine vorformulierte Unterlassungserklärung zugunsten der The Archive AG beigefügt.

Vorsicht Falle!

Diese vorformulierte Unterlassungserklärung der Kanzlei U + C Urmann und Collegen sollte auf keinen Fall verwendet werden. Unter dem letzten Punkt (4.) der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich gegenüber der The Archive AG zur Zahlung des oben genannten Abgeltungsbetrages in Höhe von € 250,00. Dies betrifft jedoch nur den abgemahnten Film, in unserem Fall also Glamour Show Girls. Bei weiteren Verstößen drohen weitere Abmahnungen. Ein Mandant unserer Kanzlei erhielt gleich in der "ersten Runde" drei The Archive AG Abmahnungen durch die Kanzlei U + C Rechtsanwälte.

Daher:

Wichtig ist auf jeden Fall, die gesetzte Frist zu beachten. Ansonsten droht eine noch teurere Unterlassungsklage vor einem Landgericht. Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollt jedoch in keinem Falle unterzeichnet werden, da diese so nachteilig wie irgend möglich formuliert ist.
Lassen Sie sich bei Erhalt einer Abmahnung durch die Kanzlei U + C Urmann und Collegen im Auftrag der DigiProtect GmbH unbedingt anwaltlich beraten und eine eigene Unterlassungserklärung formulieren. Dies spart unnötige Kosten und Ärger.



Eingestellt am 08.12.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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