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U + C Abmahnung 2011
Abmahnung U+C auch im Jahr 2011
Anders als zahlreiche andere Abmahnkanzleien war die Regensburger Kanzlei U+C (Urmann und Kollegen) auch zwischen den Jahren 2010 und 2011 aktiv im Verschicken von Abmahnungen. Ein Mandant von mir erhielt einen Tag vor Silvester eine Abmahnung von U+C.Die aktuelle U+C Abmahnung
In dem von mir beschriebenen Fall wurde meinem Mandanten in der Abmahnung von U+C eine angeblich über seinen Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung vorgeworfen. Es handelte sich dabei um das WerkBusty Lifeguards.
Dieses Werk soll mein Mandant über BitTorrent getauscht bzw. verbreitet haben.
Gefordert wurde von U+C in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 04.01.2011 und die Zahlung eines Pauschalbetrages, ebenfalls bis zum 04.01.2011.
Davon abgesehen, dass mein Mandant das Werk nicht kennt, fällt an der Abmahnung auf, dass der Name meines Mandanten falsch geschrieben ist. Wir haben daher zunächst weitere Nachweise von U+C angefordert.
Was fordert U+C in der Abmahnung?
Regelmäßig fordern U+C in der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages. Hier sind jedoch gleich mehrere Fallen versteckt, wer hier nicht höllisch aufpasst, hat deutlich mehr an U+C zu zahlen.Kann man sich gegen eine Abmahnung von U+C wehren?
Natürlich! Wenn eine Unterlassungserkärung abgegeben werden muss, weil der Verstoß über den eigenen Anschluss aus begangen wurde, dann sollte eine geänderte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die auch vor weiteren U+C Abmahnungen desselben Rechteinhabers schützt. Diese sollte von einem eigenen, auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt formuliert werden. Dieser kann in aller Regel auch dazu beitragen, dass der von U+C geforterte Betrag deutlich reduziert werden kann.Nutzen Sie nach Erhalt einer U+C Abmahnung unsere bundeweite
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121.
Sie schildern Ihren konkreten Fall und wir geben Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falles.
Update 16.05.2011
In den ersten Monaten des Jahres 2011 gab es - zumindest ist dies die Erfahrung in unserer Kanzlei - einen erheblichen Anstieg an U+C Abmahnungen. Die Kanzlei U+C fordert dabei jedesmal einen Betrag von € 650,00. Dabei legt die Kanzlei U+C der Abmahnung jedesmal eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei. Diese ist sehr geschickt formuliert - allerdings nur für die Kanzlei U+C und den jeweiligen Auftraggeber von U+C. Denn umfasst von der Unterlassungserklärung ist jedesmal nur der eine abgemahnte Film. Diese Vorgehensweise ermöglicht es U+C bei falscher Reaktion des Abgemahnten, in mehr oder weniger unbegrenzter Anzahl unzählige weitere Abmahnungen an Sie zu verschicken und jedesmal € 650,00 von Ihnen zu fordern. Daher sollte gleich bei der ersten Abmahnung von U+C eine ordentlich formulierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, die dem Spuk ein Ende setzt und weiteren Abmahnungen von U+C wirksam einen Riegel vorschiebt.Gerne können Sie auch Ihren Fall kurz über das folgende Kontaktformular schildern, wir rufen Sie dann zurück:
Aus Datenschutzgründen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, dass Daten, die Sie in dieses Kontaktformular eintragen, an uns gesendet und elektronisch zur Kommunikation gespeichert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Eingestellt am 07.01.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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2 Kommentare zum Artikel "U + C Abmahnung 2011":
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