Think Schuhwerk GmbH Einstweilige Verfügung Markenrecht Bowlingschuhe Landgericht Frankfurt ohne vorherige Abmahnung, Kanzlei Gail & Kollegen

Vorgehen der Think Schuhwerk GmbH wegen Markenrechtsverletzungen an Bowlingschuhen; Marken think und think square

Derzeit erhalten mehrere Verkäufer von Bowlingschuhen unangenehmen Besuch vom Gerichtsvollzieher. Dieser steht mit einer einstweilign Verfügung des Landgerichts Frankfurt vor der Tür und händigt eine einstweilige Verfügung aus, mit der der Vertrieb von Schuhwaren mit den Marken square und / oder think square untersagt wird. Außerdem wird eine Herausgabe der diesbezüglichen Schuhe an den Gerichtsvollzieher angeordnet. Der Gerichtsvollzieher untersucht dann die Geschäftsräume und nimmt die vorgefundenen Waren mit den Bezeichnungen square und / oder think square mit. Antragsteller dieses Verfügungsverfahrens ist die Firma Think Schuhwerk GmbH, diese lässt sich von der Kanzlei Gail & Kollegen vertreten. Die einstweilige Verfügung stammt in den uns bekannten Fällen vom Landgericht Frankfurt.

Think Schuhwerk GmbH Einstweilige Verfügung: um was geht es?

In einem von unserer Kanzlei betrauten Fall hatte ein Händler vor einigen Jahren eine Unterlassungserklärung gegenüber der Rechtsvorgängerin der Think Schuhwerk abgegeben, nachdem er zuvor eine Abmahnung erhalten hatte. Sein Großhändler hatte ihm jedoch später zugesichert, wieder Schuhe mit den Bezeichnungen square und / oder think square verkaufen zu dürfen. In einigen anderen von unserer Kanzlei vertretenen Fällen lag keine Unterlassungserklärung vor. In allen aktuellen Fällen wurde keine Abmahnung ausgesprochen, sondern gleich eine Einstweilige Verfügung beantragt. Das Landgericht Frankfurt hat in allen uns bekannten Fällen die Einstweilige Verfügung ganz oder zum Teil wie beantragt erlassen.
Die Think Schuhwerk GmbH ist Inhaberin der Markenrechte an den Bezeichnungen square und oder think square und geht daher gegen Händler vor, die Bowlingschuhe unter diesen Bezeichnungen anbieten, ohne dies zu dürfen.
Problematisch ist in allen uns bislang bekannt gewordenen Fällen, dass der Großhändler nicht auf die möglichen Markenrechtsverletzungen hingewiesen hatte und die Händler daher im Vertrauen auf die Ordnungsgemäßheit der Ware diese unter den Bezeichnungen square und / oder think square im geschäftlichen Verkehr angeboten hatten.

Think Schuhwerk GmbH Einstweilige Verfügung: was tun?

Wer auch eine einstweilige Verfügung der Think Schuhwerk GmbH in einem ähnlichen Fall erhalten hat, sollte unbedingt versuchen, die finanziellen Risken zu reduzieren oder ganz abzufedern. Gerade der Umstand, dass hier möglicherweise der Fehler beim Großhändler zu suchen ist, bietet einen interessanten Aspekt. Wichtig ist jedoch Folgendes zu beachten: Wer eine Markenrechtsverletzung begeht, kann sich grundsätzlich nicht darauf berufen, dass sein Großhändler ihm die Ware ohne entsprechenden Hinweis verkauft hat. Vielmehr bestehen hier nicht unerhebliche Prüfpflichten. Daher sollte man eine solche Sache nicht als Lappalie abtun. Die Firma Think Schuhwerk GmbH und die Kanzlei Gail & Kolelgen müssen nicht prüfen oder etwa nachweisen, warum ein einzelner Händler die Markenrechtsverletzung begeht. Der Verstoß an sich ist ausreichend, um eine einstweilige Verfügung erwirken zu können. Eine Abmahnung muss zuvor nicht ausgesprochen werden. Dass die Think Schuhwerk GmbH in vielen Fällen nicht zuerst eine Abmahnung ausspricht, sondern gleich eine einstweilige Verfügung beantragt, zeigt, dass es ihr offenbar ernst ist.
Freilich raten wir unseren Mandanten in solchen Fällen dazu, Regressansprüche beim Großhändler anzumelden und sämtliche Schäden dort geltend zu machen. Dies führen wir derzeit in einer Reihe von Verfahren durch.
Gerne können auch Sie uns kontaktieren, wenn Sie auch eine solche einstweilige Verfügung erhalten haben.



Eingestellt am 19.07.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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