The Dinosaur Project Abmahnung Forum Schulenberg & Schenk Planet Media Home Entertainment GmbH

Schulenberg & Schenk Abmahnung für die Planet Media Home Entertainment GmbH in Bezug auf den Film The Dinosaur Project

Unsere Kanzlei vertritt nunmehr seit einigen Jahren Internetnutzer, denen eine Urheberrechtsverletzung über ihren Anschluss vorgeworfen wird. In diesem Blog bieten wir Betroffenen einen Informationsaustausch. Immer wieder ändert sich im Bereich Abmahnungen etwas. Einmal entstehen neue Abmahnkanzleien, dann wiederum lassen sich bekannte Abmahnfirmen durch eine andere Abmahnkanzlei als früher vertreten. Das ist wohl der Lauf der Dinge, führt aber immer wieder zu kleineren Besonderheiten, die man beachten muss.
Wir haben in diesem Forum bereits berichtet, dass zahlreiche Fälle der Planet Media Home Entertainment GmbH von einer solchen Änderung betroffen sind. Abmahnungen der Planet Media Home Entertainment GmbH erfolgen durch die Hamburger Kanzlei Schulenberg & Schenk. Erste Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnungen wurden uns im Mai 2013 bekannt. Auch die Kanzlei Schulenberg & Schenk kennen wir bereits seit längerer Zeit von zahlreichen Abmahnungen im Auftrag diverser Rechteinhaber. In diesem Forum wollen wir Ihnen daher aktuelle Schulenberg & Schenk Abmahnungen für die Planet Media Home Entertainment GmbH am Beispiel des Films The Dinosaur Project darstellen.

Schulenberg & Schenk Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnung Forum 2013: um was geht es?

Ihnen wird vorgeworfen, dass über Ihren Internetanschluss eine Urheberrechtsverletzung an einem bestimmten Film vorgefallen sein soll. Leittragender soll die Planet Media Home Entertainment GmbH sein, da die Planet Media Home Entertainment GmbH die Verwertungsrechte an dem Film hat und hierdurch schwerer vermarkten könne als ohne illegale Downloads. In unserem Beispielsfall geht es um den Film
The Dinosaur Project

Neben The Dinosaur Project hat die Planet Media Home Entertainment GmbH natürlich noch die Verwertungsrechte an dutzenden weiteren Filmen. Somit ist die hier dargestellte The Dinosaur Project Abmahnung rein exemplarisch für andere Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnungen wegen anderer Filme.

Schulenberg & Schenk Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnung Forum 2013: was wird gefordert?

Wie bei zahlreichen anderen Schulenberg & Schenk Abmahnungen wird auch bei Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnungen in Bezug auf den Film The Dinosaur Project - genauso wie bei anderen Filmen - ein stolzer Pauschalbetrag in Höhe von
€ 1.298,00

gefordert. Dieser Betrag ist nicht erst seit dem Jahr 2013 neu, sondern wird von dieser Kanzlei bei zahlreichen Abmahnungen gefordert.
Daneben sollen Sie eine Unterlassungsserkärung gegenüber der Planet Media Home Entertainment GmbH abgeben. Hiermit sollen alle Ansprüche aus der Ihnen bezüglich des Films The Dinosaur Project vorgeworfenen Verletzung des Urheberrechts abgegolten sein.

Schulenberg & Schenk Planet Media Home Entertainment GmbH Abmahnung Forum 2013: was tun?

Der geforderte Betrag ist äußerst hoch. Freilich ist nicht zu leugnen, dass es zahlreiche Gerichte gibt, die bei einer nachgewiesenen Urheberrechtsverletzung derartige Beträge zusprechen. Daher sollte man die Sache nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Umgekehrt kann jedoch bei der richtigen Strategie eine erhebliche Milderung herbeigeführt werden. So kann man den geforderten Betrag, wenn richtig vorgegangen wird, auf einen deutlich geringeren Betrag reduzieren. Dabei sollte man sich jedoch eines erfahrenen Anwalts bedienen, der täglich mit derartigen Fällen zu tun hat. Dieser kann dann auch verhindern, dass Sie von der Kanzlei Schulenberg & Schenk weitere Abmahnungen bekommen, ob für die Planet Media Home Entertainment GmbH oder andere Rechteinhaber. Denn wie gesagt werden neben dem Film The Dinosaur Project zahlreiche weitere Filme von der Kanzlei Schulenberg & Schenk abgemahnt. und jedesmal werden weitere € 1.298,00 gefordert. Wenn Sie also wollen, dass das Jahr 2013 für Sie nicht unnötig teuer wird, sollten Sie gleich bei der ersten Abmahnung die Weichen richtig stellen, dass es nicht zu weiteren Abmahnungen kommt.



Eingestellt am 25.08.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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