The Contractor Abmahnung Leonine Licensing Frommer Legal

Film-Abmahnung: The Contractor - Frommer Legal für Leonine Licensing

Die Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Frommer Legal ist die Firma Leonine Licensing GmbH. Für Leonine Licensing (und etliche andere Auftraggeber) hat Frommer Legal in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Leonine Licensing Filme. Eine aktuelle uns vorliegende Frommer Legal Abmahnung betrifft den Film
The Contractor

Frommer Legal Abmahnung Leonine Licensing The Contractor (Film): was wird gefordert?

Die Kanzlei Frommer Legal stellt ihre Abmahnungen textlich immer ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der Überschrift
Warum schreiben wir Sie an?

eine Rechtfertigung für die Abmahnung an dem Filmwerk The Contractor. Frommer Legal teilt mit, dass der Film The Contractor in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der Digitel Forensics GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film The Contractor von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 980,60

sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Leonine Licensing gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film The Contractor einschließlich der Anwaltskosten für die Kanzlei Frommer Legal abgegolten sein. Dabei beträgt der geforderte Schadensersatz € 700,00 und die geforderten Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung betragen €280,60.

Frommer Legal Abmahnung Leonine Licensing The Contractor (Film): was tun?

Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit 2 Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Frommer Legal formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie so oft: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Frommer Legal.
Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Frommer Legal neben dem Film The Contractor hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Frommer Legal bei richtiger Strategie immer absenken. Sofern die Ansprüche nicht berechtigt sind, weisen wir diese für unsere Mandanten natürlich zurück.


Eingestellt am 04.03.2023 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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