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The Beekeeper: Leonine Licensing Abmahnungen durch Frommer Legal
Film-Abmahnung: The Beekeeper - Frommer Legal für Leonine Licensing
Die Münchner Anwaltskanzlei Frommer Legal zählt zu den ganz dicken Fischen im Abmahngeschäft. Einer der zahlreichen Auftraggeber von Frommer Legal ist die Firma Leonine Licensing GmbH. Für Leonine Licensing (und etliche andere Auftraggeber) hat Frommer Legal in den letzten Jahren zehntausende Abmahnungen verschickt. Die Abmahnungen betreffen zumeist recht aktuelle Werke, im Falle von Leonine Licensing Filme. Abmahnungen durch die Kanzlei Frommer Legal können u.a. den FilmThe Beekeeper
betreffen. Solch eine Abmahnung stellen wir hier exemplarisch vor.
Frommer Legal Abmahnung Leonine Licensing The Beekeeper (Film): was wird gefordert?
Die Kanzlei Frommer Legal stellt ihre Abmahnungen textlich von Zeit zu Zeit ein wenig um. In den aktuellen Abmahnungen findet sich zunächst unter der ÜberschriftWarum schreiben wir Sie an?
eine Begründung für die Abmahnung an dem Filmwerk The Beekeeper. Die Abmahnkanzlei Frommer Legal teilt mit, dass der Film The Beekeeper in Internet-Tauschbörsen vielfach illegal im Netz verbreitet werden. Es sei durch Ermittlungen der Digitel Forensics GmbH beweissicher dokumentiert, dass der Film The Beekeeper von Ihrem Internetanschluss illegal zum Herunterladen angeboten wurde. In der Abmahnung finden sich üblicherweise nähere Angaben wir die Tauschbörse, die IP-Adresse sowie ein genauer Zeitraum.
Als Kompensation für die begangene Urheberrechtsverletzung wird die Summe von insgesamt
€ 980,60
sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber Leonine Licensing gefordert. Hiermit sollen dann die finanziellen Forderungen aus der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film The Beekeeper einschließlich der Anwaltskosten für die Kanzlei Frommer Legal abgegolten sein. Dabei beträgt der geforderte Schadensersatz € 700,00 und die geforderten Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung betragen €280,60.
Frommer Legal Abmahnung Leonine Licensing The Beekeeper (Film): was tun?
Vor nicht allzu langer Zeit hatten wir mit mehreren Mandanten telefoniert, die sich aufgrund der - berechtigten! - Warnungen aus dem Internet davor gehütet haben, die von Frommer Legal formulierte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Stattdessen hat sich der eine Abgemahnte eine Unterlassungserklärung aus dem Internet gebastelt, der andere einen Anwalt beauftragt, der sich leider mit derlei Abmahnungen nicht richtig auskannte. In beiden Fällen kam es wie so oft: Kurze Zeit später kam die 2. Abmahnung von Frommer Legal.Dies zeigt wieder einmal, wie wichtig eine richtige Reakion gleich nach Erhalt der Abmahnung ist, damit nicht noch weitere Abmahnungen wegen anderer Werke von Frommer Legal neben dem Film The Beekeeper hinzu kommen. Gerne können wir für Sie eine passende Unterlassungserklärung erstellen, um dies zu verhindern. Die geforderten Beträge erscheinen im Übrigen recht hoch und lassen sich gegenüber Frommer Legal bei richtiger Strategie immer absenken. Sofern die Ansprüche nicht berechtigt sind, weisen wir diese für unsere Mandanten natürlich zurück.
Eingestellt am 04.06.2024 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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