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Splendid Film GmbH Sin City 2 Abmahnung durch Sasse & Partner
Sin City 2: Abmahnung Sasse & Partner für Splendid Film GmbH
Die Splendid Film GmbH als einer der größten Hausnummern im deutschen Filmgeschäft hat die Verwertungsrechte für zahlreiche Filme in Deutschland. Unter anderem an dem Film Sin City 2. Seit Jahren lässt sich die Splendid Film GmbH durch die Kanzlei Sasse & Partner vertreten. Durch diese Kanzlei werden in großem Umfang urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH ausgesprochen, nachdem zuvor über ein spezielles Ermittlungsunternehmen eine Urheberrechtsverletzung aufgedeckt worden ist. Zwischen der Aufdeckung und der Abmahnung steht noch ein Auskunftsverfahren gegen Ihren Provider vor dem zuständigen Landgericht. Denn ohne Mithilfe Ihres Providers wäre die Splendid Film GmbH niemals an Ihre Anschlussinhaberdaten gelangt. Da der Provider die Daten nicht ohne weiteres herausgeben darf, musste er zunächst auf Auskunftserteilung verklagt werden. Dies erklärt, weshalb zwischen dem Download und der Abmahnung meistens mehrere Wochen, nicht selten sogar einige Monate liegen. In einzelnen Fällen können jedoch zwischen dem Zeitpunkt des (angeblichen) Verstoßes und der Abmahnungen auch einmal nur wenige Tage liegen.Splendid Film GmbH Abmahnung Sin City 2: was wird gefordert?
In der konkreten Abmahnung wird Ihnen vorgeworfen, dass über Ihren Anschluss der FilmSin City 2
heruntergeladen und damit weltweit verbreitet wurde. Der Verstoß muss dabei nicht notwendigerweise von Ihnen selbst erfolgt sein, es reicht unter gewissen Umständen auch eine Begehung durch Dritte. Grundlegende Informationen finden Sie hierzu in unserem kostenlosten
Aufgrund der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Sin City 2 fordert die Kanzlei Sasse und Partner die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Splendid Film GmbH sowie die Zahlung von pauschal
€ 800,00
Dies erledigt alle Ansprüche der Splendid Film GmbH aus der (vorgeworfenen) Urheberrechtsverletzung an dem Film Sin City 2. Aber auch nur diese!!!
Splendid Film GmbH Abmahnung Sin City 2: was tun?
Wenn die eigene Unschuld nicht bewiesen werden kann, bietet sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung an. Um nicht weiteren Ärger - sprich weitere Abmahnungen - wegen anderer Titel zu bekommen (die Splendid Film GmbH hat neben Sin City 2 wie gesagt unzählige andere Filme im Repertoire und die Kanzlei Sasse und Partner zahlreiche weitere Auftraggeber, für die Abmahnungen ausgesprochen werden) sollte unbedingt eine sorgsam erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Nicht unwichtig ist auch, dass der geforderte Betrag bei richtiger Vorgehensweise deutlich reduziert werden kann.Eingestellt am 08.10.2014 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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