Selig & Christ: Abmahnung für AEGIS Multimedia Protection GmbH - PiraMMMida ПираМММида

Neue Abmahnungen: Selig & Christ

Die Dortmunder Kanzlei Selig & Christ war mir im Zusammenhang mit Abmahnungen bisher noch nicht aufgefallen. Nunmehr liegen die ersten Abmahnungen durch die Kanzlei Selig & Christ vor. Es geht um Abmahnungen im Auftrag der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH. Ob die Kanzlei Selig & Christ nur vereinzelt Abmahnungen für die AEGIS Multimedia Protection GmbH ausspricht oder demnächst in großem Stil mit Abmahnungen der Kanzlei Selig & Christ zu rechnen ist, bleibt abzuwarten.

Abmahnung Selig & Christ: was wird mir überhaupt vorgeworfen?

In der Abmahnung wirft die Kanzlei Selig & Christ Ihnen als Empfänger der Abmahnung vor, dass über Ihren Internetanschluss aus ein urheberrechtlich geschützter Film illegal im Internet verbreitet wurde. Derzeit geht es um folgenden Film, an dem die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH die Urheberrechte beansprucht:
PiraMMMida ПираМММида

Ob die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH tatsächlich die Urheberrecht an PiraMMMida ПираМММида, sollte auf jeden Fall noch geprüft werden.
Zu dem Film PiraMMMida ПираМММида ist zu sagen, dass der Film in Deutschland bislang noch nicht veröffentlicht wurde. In Russland ist PiraMMMida ПираМММида im Frühjahr 2011 veröffentlicht worden. Bei PiraMMMida ПираМММида handelt es sich um einen Dokumentarfilm, der das Finanzwesen im Russland der 90er Jahre beleuchtet. Insbesondere geht es um den Handel mit Wertmarken und Handlungsschecks. Es wird dargestellt, wie durch betrügerische Machenschaften eines Unternehmens zahlreiche Menschen ihre Existenzgrundlage verloren haben.

Abmahnung Selig & Christ: was wird gefordert?

Die Kanzlei Selig & Christ behauptet, dass Sie als Inhaber eines Internetanschlusses für eine angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film PiraMMMida ПираМММида verantwortlich sein sollen. Hierfür sollen Sie gegenüber der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH eine Unterlassungserklärung abgeben sowie € 980,00 an die Kanzlei Selig & Christ bezahlen.

Abmahnung Selig & Christ: ist das alles rechtens?

Sofern die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung tatsächlich über Ihren Internetanschluss erfolgt ist, sollte regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wenn keine Unterlassungserklärung abgegeben wird, droht eine Unterlassungsklage der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH durch die Kanzlei Selig & Christ. Da die Kanzlei Selig & Christ noch sehr neu im Geschäft mit Abmahnungen ist, kann nicht gesagt werden, in welchem Umfang Klagen durch diese Kanzlei erfolgen. Mit einer Klage ist jedoch in jedem Fall zu rechnen.
Vor einem vollständigen Nachweis der angeblichen Urheberechtsverletzung sowie einem Nachweis darüber, dass der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH tatsächlich die Urheberrechte an dem Film PiraMMMida ПираМММида zustehen, kann ich jedoch nicht zu einer Zahlung an die Kanzlei Selig & Christ raten. Der geforderte Betrag von € 980,00 erscheint mir jedoch selbst für den Fall, dass die Abmahnung an sich berechtigt ist, deutlich zu hoch!!
In einem aktuellen uns vorliegenden Fall hat eine Mandantin unserer Kanzlei eine Abmahnung durch die Kanzlei Selig & Christ erhalten. Ihr wurde wie üblich vorgeworfen, den Film PiraMMMida ПираМММида über eine Tauschbörse getauscht zu haben. Zur Vermeidung eines sehr teuren gerichtlichen Verfahrens vor einem Landgericht haben wir für unsere Mandantin eine Unterlassungserklärung gegenüber der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH abgegeben. Wir haben jedoch zunächst jegliche Zahlungsansprüche der AEGIS Multimedia Protection GmbH zurückgewiesen und von der Kanzlei Selig & Christ erst einmal vollständige Nachweise angefordert über die Berechtigung der Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH, in Deutschland wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film PiraMMMida ПираМММида vorgzugehen. In unserem Fall ist eine Urheberrechtsverletzung auch deswegen unwahrscheinlich, weil die Mandantin zu der vorgeworfenen Zeit nicht zuhause war und der PC ausgeschaltet war. Auch insoweit haben wir von der Kanzlei Selig & Christ erst einmal Nachweise angefordert, bevor wir überhaupt Stellung nehmen zu den in der Abmahnung geforderten € 980,00.
Update 20.07.2011 zu Selig & Christ Abmahnungen:
Inzwischen liegt mir im ersten Fall eine Stellungnahme von der Kanzlei Selig & Christ vor. Herr Rechtsanwalt Christ schreibt mir, dass seine Mandantin, die Firma AEGIS Multimedia Protection GmbH, weder verpflichtet noch bereit ist, außergerichtlich Nachweise vorzulegen. Hierzu sei die Firma AEGIS bzw. die Kanzlei Selig & Christ auch nicht verpflichtet. Ich habe daraufhin die Kanzlei Selig und Christ erneut angeschrieben und die in der Abmahnung geforderte Zahlung von € 980,00 erneut zurückgewiesen.
Wir hatten von der Kanzlei Selig & Christ umfassende Nachweise angefordert, die bislang von der Kanzlei nicht vorgelegt wurden. Wenn eine neue Firma, die bislang in Deutschland überhaupt nicht bekannt ist, neu auf den Markt kommt und angebliche Ansprüche geltend macht, sollte man nach meiner Einschätzung zumindest erwarten dürfen, dass die Berechtigung, Abmahnungen aussprechen zu dürfen, nachgewiesen wird. Von der Vorlage von Nachweisen der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung ganz zu schweigen. Wenn jedoch von der Kanzlei Selig & Christ sämtliche Nachweise pauschal verweigert werden, sollte dies nicht dazu führen, dass eine Zahlung erfolgt.

Abmahnung Selig & Christ: was tun?

Lassen Sie sich unbedingt beraten, bevor Sie irgendetwas unterschreiben. Eine Unterschrift kann Sie sonst teuer zu stehen kommen. Wir sind Ihnen nach Erhalt einer Selig & Christ Abmahnung gerne behilflich!!
Hotline bei Abmahnungen: 06221 3262121


Eingestellt am 08.06.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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1 Kommentar zum Artikel "Selig & Christ: Abmahnung für AEGIS Multimedia Protection GmbH - PiraMMMida ПираМММида":

Am 15.07.2011 schrieb (anonym) folgendes:
Ich hab so eine Abmahnung vorliegen. Hab mich von vorne rein vom Anwalt vertreten lassen, was ich euch ebenfalls raten würde. Mitlerweile ist eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und nun kommt ein Schreiben vom AG Hagen, ich solle doch bitte schön die 980€ + die Bearbeitungsgebühr des AG innerhalb von 2 Wochen überweisen. Nix da, heute erst mal Widerspruch eingelegt. Langsam geht es mir ums Prinzip! Wozu gibt es eigentlich Gesetze! § 97a (2) UrhG Zitat:(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.
Aber nein, das akzeptieren manche Gerichte nicht, obwohl es schwarz auf weiss geschrieben ist!!! Und nur dank solcher Gerichtsurteile gibt es diese Abzocker und nun werden mal wieder die einfachen Leute zur Kasse gebeten!
Ich jedenfalls kämpfe bis zum bitteren Ende, soll doch das Gericht entscheiden wie viel ich an einen so genannten "Rechteinhaber" (was ich nur wenig glauben kann)zahlen muss! Achso nur noch eins: Auf Nachfrage meiner Anwaltskanzlei uns doch bitte mal einen Nachweiss zu schicken, dass die "Aegis sowieso" tatsächlich der Rechteinhaber sei, kamm nur ein "Nein" von wegen sie müssten uns nichts beweisen! Als ob es für die ein Spiel wäre! Ich frage mich nur, ob ein vernünftiger Rechtsanwalt so handeln würde? Na eher nicht! Die beiden werden eh, nach dem sie im Internet bekannt werden für eine unseriöse Kanzlei gehalten und keinen Fuß in dieser Branche fassen können! Ist der ruf erst ruiniert lebt es sich recht ungeniert!

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