Schulenberg und Schenk Abmahnung Berlin Media Art e.K. (Inh. Raymond Louis Bacharach): Zwei Versaute Sperma-Gören, Süß und schluckgeil, Nikis erster Porno

Berlin Media Art Abmahnung Schulenberg und Schenk

Die Hamburger Kanzlei Schulenberg und Schenk vertritt bereits seit Jahren zahlreiche Unternehmen vor allem aus der Erotikfilmbranche, für die in großem Umfang Abmahnungen ausgesprochen werden. Einer der Auftraggeber von Schulenberg und Schenk ist die Firma Berlin Media Art, früher unter der Bezeichnung John Thompson bekannt. Inhaber der Berlin Media Art ist Raymond Louis Bacharach. Laut Wikipedia ist Raymond Louis Bacharach Pornoproduzent aus München, der nunmehr auch in Berlin dreht.
Derzeit erfolgen besonders viele Abmahnungen der Berlin Media Art wegen diverser Filme. Heute wurde unserer Kanzlei beispielsweise eine Abmahnung vorgelegt, in der es um den "Hollywood-Blockbuster"
Zwei Versaute Sperma-Gören

geht. Außerdem erfolgen beispielsweise Abmahnungen für folgende Filme:
Süß und schluckgeil
Nikis erster Porno
Karibische Schluckprinzessinnen

Wobei es in den Filmen geht, brauche ich wohl nicht zu erzählen. Freilich steht es außer Frage, dass auch Porno- bzw. Erotikfilme den Schutz des Urheberrechts genießen. Voraussetzung ist lediglich das Erreichen einer bestimmten "Schöpfungshöhe." Diese Schöpfungshöhe wird auch bei Pornos von den allermeisten Gerichten bejaht.

Schulelnberg und Schenk Abmahnung Berlin Media Art: was wird gefordert?

Die Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk ähneln sich alle und sind weitgehend identisch aufgebaut. Auf der ersten Seite werden das angeblich verletzte Werk, also beispielsweise die Filme Zwei Versaute Sperma-Gören oder Süß und schluckgeil, eine IP-Adresse, ein Client, ein Zeitpunkt sowie ein bestimmter Gerichtsbeschluss genannt, außerdem ein Hash-Code. Damit soll die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung bewiesen werden.
Auf der zweiten Seite der Abmahnung folgen dann Angaben zu Ihnen, außerdem recht klein gedruckt rechtliche Ausführungen zu den geltend gemachten Ansprüchen. Diese Ausführungen werden auf den nächten Seiten fortgesetzt. Es folgt das "Angebot" einer freiwilligen Zahlung in Höhe von
€ 1.298,00

Damit sowie mit Abgabe einer Unterlassungsansprüche sollen alle Ansprüche der Berlin Media Art bzw. der Kanzlei Schulenberg und Schenk abgegolten sein.

Schulelnberg und Schenk Abmahnung Berlin Media Art: was tun?

Viele Abgemahnte wollen die Angelegenheit schnell erledigt wissen. Bei derartigen Abmahnungen kommt sicherlich die Scham dazu, keine langwierige Auseinandersetzung über einen Pornofilm führen zu wollen. Eine Unterschrift unter die Abmahnung kann Sie jedoch teuer zu stehen kommen. Zum einen verpflichten Sie sich dann zur Zahlung der geforderten € 1.298,00. Dies ist definitiv nicht notwendig!
Außerdem enthält die vorgefertigte Unterlassungserklärung lediglich die Berlin Media Art als Unterlassungsgläubiger, weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg und Schenk für andere Auftraggeber bleiben möglich.
Um diese negativen Folgen zu verhindern, empfehlen wir dringend eine vorherige Beratung. Auch im Falle einer rundherum berechtigten Abmahnung kann der insgesamt zu zahlende Betrag in aller Regel deutlich reduziert werden, einschließlich der eigenen Anwaltskosten. Im Falle unberechtigter Abmahnungen sollte natürlich keine Zahlung erfolgen.
Gerne sind wir auch Ihnen bei einer solchen Abmahnung der Kanzlei Schulenberg und Schenk behilflich.


Eingestellt am 18.09.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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