Schulenberg & Schenk Abmahnung 2013 Orion Versand: Titty Massage

Schulenberg & Schenk Abmahnung 2012 Titty Massage für Orion Versand

Die Firma ORION Versand GmbH & Co. KG hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Da Filme der ORION Versand GmbH & Co. KG auch im Internet über Tauschbörsen verbreitet werden, ist auch die ORION Versand GmbH & Co. KG dazu übergegangen, Abmahnungen an Internetnutzer bzw. Tauschbörsennutzer zu verschicken. Bislang ließ die ORION Versand GmbH & Co. KG die Abmahnungen von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschicken, im Jahr 2013 erfolgen die Abmahnungen für ORION Versand GmbH & Co. KG auch durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk.

Abmahnung ORION Versand GmbH & Co. KG Schulenberg & Schenk: um was geht es?

In aktuellen Abmahnungen der Firma ORION Versand GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk geht es um den Film:
Titty Massage

Neben Titty Massage erfolgen auch andere Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk im Auftrag der ORION Versand GmbH & Co. KG. Wir werden an dieser Stelle über Abmahnungen wegen anderer Titel berichten.

Abmahnung Titty Massage Schulenberg & Schenk: was wird gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Film Titty Massage (oder einen anderen Film der Firma ORION Versand GmbH & Co. KG) illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Ausgehend von dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Fima ORION Versand GmbH & Co. KG sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 1.298,00

Mit diesem Betrag sollen Anwaltskosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche an der Ihnen vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung in Bezug auf den Film Titty Massage pauschal abgegolten sein.

Abmahnung Titty Massage Schulenberg & Schenk 2013: was tun?

Wenn über Ihren Anschluss tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich als Störer. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Sofern Sie tatsächlich auf Unterlassung haften, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da zahlreiche Personen mehr als einen Film herunterladen, ist aus unserer Sicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk - für ORION Versand GmbH & Co. KG oder auch für andere Mananten - verhindert werden können.
Den pauschalen Betrag halten wir für zu hoch. Der von Schulenberg & Schenk in der Abmahnung geforderte Betrag geht über den Betrag hinaus, den andere Kanzleien in vergleichbaren Abmahnungen fordern. Und auch bei diesen Abmahnungen halten wir die geforderten Beträge oft für zu hoch.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing finden Sie kostenolos in unserem umfangreichen

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Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 (Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb)


Eingestellt am 23.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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