Schulenberg & Schenk Abmahnung 2013 ORION Versand GmbH & Co. KG: Nackt und ausgeliefert Teil 2

Schulenberg & Schenk Abmahnung 2012 Nackt und ausgeliefert Teil 2 für Orion Versand

Die Firma ORION Versand GmbH & Co. KG hat die Verwertungsrechte an zahlreichen Filmen. Da Filme der ORION Versand GmbH & Co. KG auch im Internet über Tauschbörsen verbreitet werden, ist auch die ORION Versand GmbH & Co. KG dazu übergegangen, Abmahnungen an Internetnutzer bzw. Tauschbörsennutzer zu verschicken. Bislang ließ die ORION Versand GmbH & Co. KG die Abmahnungen von der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller verschicken, im Jahr 2013 erfolgen die Abmahnungen für ORION Versand GmbH & Co. KG auch durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk.

Abmahnung ORION Versand GmbH & Co. KG Schulenberg & Schenk: um was geht es?

In aktuellen Abmahnungen der Firma ORION Versand GmbH & Co. KG durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk geht es um den Film:
Nackt und ausgeliefert Teil 2

Ob neben Nackt und ausgeliefert Teil 2 demnächst auch andere Abmahnungen durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk erfolgen, bleibt abzuwarten. Wir werden an dieser Stelle darüber berichten.

Abmahnung Nackt und ausgeliefert Teil 2 Schulenberg & Schenk: was wird gefordert?

Die Kanzlei Schulenberg & Schenk wirft Ihnen in der Abmahnung vor, den Film Nackt und ausgeliefert Teil 2 (oder einen anderen Film der Firma ORION Versand GmbH & Co. KG) illegal über eine Tauschbörse verbreitet zu haben. Ausgehend von dieser vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung fordert man in der Abmahnung von Ihnen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber der Fima ORION Versand GmbH & Co. KG sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von
€ 1.298,00

Mit diesem Betrag sollen Anwaltskosten, Schadensersatz und sonstige Ansprüche pauschal abgegolten sein.

Abmahnung Nackt und ausgeliefert Teil 2 Schulenberg & Schenk 2013: was tun?

Wenn über Ihren Anschluss tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung begangen wurde, haften Sie als Anschlussinhaber grundsätzlich als Störer. Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen. Sofern Sie tatsächlich auf Unterlassung haften, sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Da zahlreiche Personen mehr als einen Film herunterladen, ist aus unserer Sicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung so zu formulieren, dass weitere Abmahnungen der Kanzlei Schulenberg & Schenk - für ORION Versand GmbH & Co. KG oder auch für andere Mananten - verhindert werden können.
Den pauschalen Betrag halten wir für zu hoch. Der von Schulenberg & Schenk in der Abmahnung geforderte Betrag geht über den Betrag hinaus, den andere Kanzleien in vergleichbaren Abmahnungen fordern. Und auch bei diesen Abmahnungen halten wir die geforderten Beträge oft für zu hoch.
Nähere Informationen rund um das Thema Filesharing finden Sie kostenolos in unserem umfangreichen

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Hilfe vom Anwalt:
06221 434030 (Geschäftszeiten)
06221 3262121 (außerhalb)


Eingestellt am 05.01.2013 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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