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Schreiben der Kanzlei Joepchen für die Gewerbeauskunft-Zentrale
Gewerbeauskunft-Zentrale: Die Zentrale mit den vielen Fragezeichen
Immer mehr Mandanten rufen mich an und teilen mir mit, dass auch sie von der Gewerbeauskunft-Zentrale das berühmt-berüchtigte Eintragungsformular erhalten haben. Es gibt unzählige Gründe, warum man ein solches Eintragungsformular unterschreibt und an die Gewerbeauskunft-Zentrale zurückschickt. Ich habe bisher jedoch noch mit niemanden gesprochen, der tatsächlich einen kostenpflichtigen Vertrag mit der Gewerbeauskunft-Zentrale abschließen wollte. Ich empfinde ein solches Verhalten schlichtweg als Abzocke.Hätte eine seriöse Firma, die von der Werthaltigkeit der eigenen Leistung überzeugt ist, es nötig, in der Rechnung bereits darauf hinzuweisen, dass der von der Gewerbeauskunft-Zentrale behauptete Vertrag zustande gekommen ist. Und hätte es eine seriöse Firma, die noch immer überzeugt von ihrer Leistung ist, es nötig, in der Rechnung weiter darauf hinzuweisen, dass bei einer Verweigerung der Zahlung die Ansprüche gerichtlich weiter verfolgt würden und dadurch höhere Kosten entstehen? Und hätte eine seriöse Firma, die keine Antwort auf ihr Eintragungsformular erhält, es nötig, das selbe Eintragungsformular noch einmal zuzsenden und in der Überschrift mitzuteilen, dass das Schreiben bereits zu einem früheren Zeitpunkt per Post versendet worden war? Ich persönlich meine, alle diese Fragen mit einem deutlichen Nein beantworten zu können.
Heute erhielt ich ein sehr interessantes Schreiben von Rechtsanwalt Joepchen, das ich Ihnen als Leser dieses Blogs nicht vorenthalten möchte:
Eingestellt am 16.05.2011 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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