Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film GmbH: Forderungsverzicht

Forderungsverzichte der Splendid Film GmbH nach Sasse und Partner Abmahnung

Wir vertreten eine recht große Zahl Betroffener, die von der Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg eine Abmahnung im Auftrag der Splendid Film GmbH erhalten hatten. In diesen Fällen geht es um die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filme der Splendid Film GmbH. Gefordert werden hier je Abmahnung üblicherweise
€ 800,00

Heute erreichten unsere Kanzlei gleich mehrere Schreiben der Kanzlei Sasse und Partner, in denen auf die Forderungen verzichtet wird.

Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film: Der Rückzieher

In all den jetzigen Schreiben der Kanzlei Sasse und Partner war jeweils eine Abmahnung vorausgegangen. In einigen Fällen hatten wir die Ermittlungen bzw. die Auskunftserteilung angezweifelt.
Nunmehr wird in dem Schreiben von Sasse und Partner mitgeteilt, dass "Zweifel aufgekommen" sind, "ob der Ihrer Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann." Die Splendid Film GmbH verfolgt daher den Anspruch nicht weiter. Die Angelegenheit ist erledigt, es werden keine Ansprüche aus der abgegebenen Unterlassungserklärung hergeleitet sowie keine finanziellen Forderungen mehr gestellt.

Sasse und Partner Abmahnung Splendid Film: wie kommt es dazu?

Wir zweifeln bei derrtigen Abmahnungen in einigen Fällen immer wieder die Ermittlungen sowie die Auskunftserteilung an. Dies wird von den meisten Abmahnkanzleien zumeist als haltloser Einwand abgewiesen. Insoweit begrüßen wir ausdrücklich die jetzt mitgeteilte Auffassung der Kanzlei Sasse und Partner.
Was genau an den Ermittlungen oder der Auskunftserteilung hier nicht passt, können wir noch nicht sagen. Dass etwas schief gelaufen sein muss, liegt jedoch auf der Hand. Fakt ist, dass alle uns heute (29.11.2012) zugegangenen Schreiben von Sasse und Partner Abmahnungen der Splendid Film GmbH aus dem Herbst 2012 betrafen. Der zugrunde liegende Auskunftsbeschluss stammte jeweils vom Landgericht München I, Provider war in allen Fällen die Firma Telefonica O2.
Wir werden weiter berichten.
Sofern auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, können Sie uns gerne kontaktieren. Die jetzigen Fälle zeigen wieder einmal, dass es nicht unbedingt die beste Entscheidung ist, immer gleich alles zu bezahlen!



Eingestellt am 29.11.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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