Sasse und Partner Abmahnung Forum: Gone

Film-Abmahnung: Gone durch Sasse und Partner

Immer wieder kam es in letzter Zeit zu Abmahnungen durch die Kanzlei Sasse und Partner. Wir wollen interessierten Betroffenen daher an dieser Stelle ein Forum bieten und einen ersten Überblick nach einer derartigen Abmahnung ermöglichen. Einer der größeren Auftraggeber der Kanzlei Sasse und Partner ist die Firma Splendid Film GmbH. Dieses Unternehmen hat zahlreiche Filme im Angebot, genauso vielfältig sind daher die von Sasse und Partner ausgesprochenen Abmahnungen.

Sasse und Partner Abmahnung Forum: um was geht es?

In aktuellen Sasse und Partner Abmahnungen geht es um den Film Gone. Der Psychthriller Gone handelt von einer Entführung und ist seit dem 22.03.2012 im Kino. Exemplarisch beschreiben wir in diesem Forum Abmahnungen an dem Film Gone, Sasse und Partner Abmahnungen wegen anderer Filme sind jedoch weitgehend vergleichbar.

Sasse und Partner Abmahnung Forum: was wird gefordert?

Die Kanzlei Sasse und Partner fordert in ihren Abmahnungen die Abgabe einer Unterlassungserklärung gegenüber der Splendid Film GmbH sowie eine Pauschalzahlung. Die geforderte Pauschalzahlung beträgt üblicherweise
€ 800,00

Hiermit sollen sämtliche (etwaigen) Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung an dem Film Gone abgegolten sein.

Sasse und Partner Abmahnung Forum: was tun?

Wer eine solche Abmahnung erhalten hat, sollte sich zunächst klar machen, dass es sich bei derartigen Abmahnungen um ein Massengeschäft handelt. Innerhalb kurzer Zeit werden von Sasse und Partner für Gone und andere Filme tausende Abmahnungen ausgesprochen. Und mit diesen Abmahnungen soll natürlich möglichst viel Umsatz erzielt werden. Damit das schnell geht, bieten fast alle Kanzleien Pauschalangebote an, so wie die Kanzlei Sasse und Partner € 800,00 fordert. Zum einen lassen sich derartige Forderungen bei der richtigen Vorgehensweise fast immer deutlich reduzieren. Zum anderen sollte natürlich nur dann eine Zahlung erfolgen, wenn die Abmahnung berechtigt war. Dies sollte jedoch zuvor immer im Einzelfall geprüft werden. Es kommt immer wieder vor, dass eine unzuverlässige Ermittlungssoftware eingesetzt wird und die Ermittlungen damit unbrauchbar werden.
Außerdem sollte man natürlich Folgeabmahnungen verhindern. Dies gelingt durch entpsrechende Formulierung der modifizierten Unterlassungserklärung. Muster von modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet sind hierzu jedoch meistens nicht tauglich. Ebenso ist von der Unterschrift unter die von Sasse und Partner mitgeschickte Unterlassungserklärung zu warnen. Einige Gerichte werten dies als Schuldeingeständnis bzw. als Zeugnis gegen sich selbst.
Abmahnung erhalten? Unterstützung vom Anwalt:
06221 434030

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Eingestellt am 18.05.2012 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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