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Rolex SA Abmahnung Loschelder Rechtsanwälte wegen Markenrechtsverletzung
Rolex SA macht durch die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte markenrechtliche Ansprüche geltend
Derzeit mehren sich nach unserer Einschätzung wieder die Berichte über markenrechtliche Abmahnungen, welche der Rolex SA durch die Kanzlei Loschelder aussprechen lässt. Bei Loschelder Rechtsanwälte handelt es sich um eine Kanzlei mit einer größeren Anzahl an Anwälten mit Sitz in Köln. Auftraggeber der Abmahnung ist die Rolex SA, welche über umfangreichen markenrechtlichen Schutz verfügt.Unsere Kanzlei mit Sitz in Heidelberg vertritt bundesweit Betroffene von Abmahnungen im Markenrecht. An dieser Stelle wollen wir die Abmahnungen der Rolex SA durch die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte einmal näher darstellen, um Betroffenen eine erste Einschätzung geben zu können. Diese kann natürlich eine anwaltliche Einschätzung im konkreten Einzelfall nicht ersetzen.
Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Rolex SA Abmahnung: um was geht es?
Der Uhrenhersteller Rolex SA hat zahlreiche Marken geschützt, sowohl Wortmarken als auch Bildmarken oder Wort-/Bildmarken.Gegen zahlreiche Unternehmen, welche ohne die entsprechenden Rechte die Marken der Rolex SA verwenden, geht das Unternehmen ebenso vor wie gegen die Besteller von Rolex-Plagiaten im Ausland, wobei die Abmahnungen üblicherweise durch die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte ausgesprochen werden.
In der Abmahnung teilt die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte am Anfang mit, die Rolex SA zu vertreten. Sodann wird mitgeteilt, dass der Empfänger der Abmahnung gegen das Markenrecht der Rolex SA verstoßen habe. Dies wird näher dargelegt. Dabei wird zum einen der Markenschutz der Rolex SA aufgeführt, insbesondere die konkret betreffende Marke genannt. Üblicherweise werden Screenshots o.ä. vorgelegt, welche belegen sollen, dass die Marke durch den Empfänger der Abmahnung benutzt wurde. Bei Bestellungen im Ausland werden wird stattdessen dargelegt, dass der Shop-Betreiber Plagiate verkauft.
Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Rolex SA Abmahnung: welche Ansprüche werden geltend gemacht?
In erster Linie geht es in der Abmahnung um die Unterlassung der zukünftigen markenrechtswidrigen Nutzung der genannten Marke. Zur Absicherung der Unterlassung wird vom Empfänger der Abmahnung eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. Dies bedeutet, dass zwischen der Rolex SA und Ihnen mit rechtsgültiger Unterschrift ein Unterlassungsvertrag zustande kommt. Hierdurch wird die grundsätzlich im Falle einer Markenrechtsverletzung entstehende Wiederholungsgefahr ausgeräumt. Das bedeutet aber auch: Halten Sie sich nicht daran und verstoßen gegen die abgegebene Unterlassungserklärung, haben Sie eine erhebliche - in aller Regel in vierstelliger Höhe - Vertragsstrafe an die Rolex SA zu zahlen.Daneben werden üblicherweise die sogenannten Annexansprüche geltend gemacht. Hierzu zählen die Ansprüche auf Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Erstattung der Anwaltskosten. Welche dieser Annexansprüche in der Abmahnung geltend gemacht werden, dürfte vom jeweiligen Einzelfall abhängen. Häufig liegen die Gegenstandswerte, aus denen die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte für die Abmahnung bzw. das außergerichtliche Tätigwerden gefordert werden, bei € 100.000,00. In besonders gelagerten Fällen ist jedoch nicht auszuschließen, dass es auch "Ausreißer" nach unten oder oben beim Gegenstandswert gibt. An finanziellen Forderungen wird bei markenrechtlichen Abmahnung oftmals zusätzlich zu der Erstattung der Abmahnkosten noch ein Schadensersatz gefordert, wobei in der Abmahnung regelmäßig ein Anerkenntnis dem Grunde nach gefordert und der konkrete Schadensersatz erst nach Erteilung der geforderten Auskunft gefordert wird. Die Höhe des geforderten Schadensersatzes kann dabei deutlich über der Höhe der geforderten Rechtsanwaltskosten liegen. In anderen Fällen wird kein Schadensersatz gefordert. Bei den Abmahnungen durch die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte im Namen der Rolex SA geht es häufig um Fälle sogenannter Grenzbeschlagnahme: Jemand bestellt das Plagiat einer Rolex-Uhr und der Zoll beschlagnahmt die Uhr. Daher wird in diesem Fällen häufig auch die Vernichtung der Uhr gefordert.
Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte Rolex SA Abmahnung: was ist die beste Reaktion?
Eine marken- bzw. wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist in jedem Fall immer ernst zu nehmen. Weder bei der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte noch bei der Rolex SA handelt es sich um unseriöse Massenabmahner, die nur auf das Geld der Abgemahnten aus sind. Vielmehr ist es prinzipiell ein berechtigtes Anliegen der Rolex SA, ihre Marken vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen. Die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte ist eine alteingesessene Kölner Kanzlei mit zahlreichen Fachanwälten vor allem im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig und hat zahlreiche Prozesse geführt. Dies sagt natürlich noch nichts darüber aus, ob in einem bestimmten Einzelfall die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche auch berechtigt sind oder nicht.Wird daher nicht auf die Abmahnung reagiert, ist mit einer gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche der Rolex SA durch die Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte zu rechnen, wobei der Unterlassungsanspruch sowohl als "normale" Klage als auch im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemacht werden kann. Erfolgt daher keine Reaktion auf die Abmahnung und es kommt zu einer gerichtlichen Geltendmachung, dann wird es noch deutlich teurer.
Auf der anderen Seite muss allerdings auch gesagt werden, dass eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht ohne weiteres unterschrieben werden sollte. Im Internet liest man häufig, eine Unterlassungserklärung habe 30 Jahre lang Gültigkeit. Dies ist ein extrem langer Zeitraum, allerdings ist selbst diese zeitliche Begrenzung nicht zutreffend. Tatsächlich bindet eine Unterlassungserklärung denjenigen, der sie wirksam abgegeben hat (von ganz extremen Ausnahmefällen der Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung einmal abgesehen), ein Leben lang (bei natürlichen Personen) bzw. bei Unternehmen so lange, wie das Unternehmen besteht. Und wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, kann der Unterlassungsgläubiger - hier also die Rolex SA - zum einen eine Vertragsstrafe fordern und zum anderen - da nach den Grundsätzen der Rechtsprechung die abgegebene Unterlassungserklärung nicht ausreichend war - erneut einen Unterlassungsanspruch geltend machen und die erneute Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.
Daher sollte bereits aufgrund der Unterlassungserklärung unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Ein erfahrener Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz kann außerdem in den allermeisten Fällen auch dann, wenn der Vorwurf in der Abmahnung berechtigt ist, für eine Begrenzung des Schadens sorgen und mit der Gegenseite - hier also der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte - einen Gesamtbetrag aushandeln, der unter dem geforderten Betrag liegt. Darüber hinaus ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach überhaupt bestehen. Wenn ein Verbraucher eine einzelne gefälschte Rolex-Uhr im Ausland bestellt, können hieran durchaus Zweifel bestehen.
Unsere Kanzlei hat im Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht in den letzten Jahren bereits mehrere Tausend Abmahnungen bearbeitet und kann gerne auch Sie beraten und unterstützen, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte im Auftrag der Rolex SA wegen einer geltend gemachten Markenrechtsverletzung erhalten haben.
Eingestellt am 08.04.2025 von Rechtsanwalt A. Forsthoff
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